Hausverkauf Grundbucheintrag und Sicherheitshypothek

11. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ubex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf Grundbucheintrag und Sicherheitshypothek

Habe eine kleine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir ein wenig Helfen.

Zur Situation: Mein Vater hat 2011 das Haus (Eher Haushälfte) meines Onkels übernommen da er die Raten (Mein Onkel) nicht mehr Zahlen konnte und das Haus kurz vor der Zwangsversteigerung war.

Er (Mein Vater) wurde ins Grundbuch eingetragen und musste noch ca 11000€ Abzahlen für die Haushälfte.Es stehen nur noch 2 Raten aus (Dezember 2016)

Habe mir die Papiere angeschaut und da steht jetzt irgendwas mit Sicherheitshypothek in Höhe von 70000€ für meinen Onkel.


Mein Vater ist 3 Monate im Urlaub und ist erst letzte Woche abgehauen
Mein Onkel stand gestern bei mir vor der Tür und hat gesagt, dass er das Haus verkaufen will und ich das alles Regeln soll.


Was hat es mit der Sicherheitshypothek auf sich ?
Kann er das Haus verkaufen obwohl er nicht im Grundbuch steht ?
Wie lange hätte mein Vater Zeit (Falls er die 70000€ nicht zahlen möchte) um sich eine Wohnung zu suchen ( Für 2 Erwachsene und 2 Kinder)


Und was kann ich jetzt machen ? Rechtsanwalt ? Mein Vater wird sein Urlaub wohl kaum abbrechen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Den Begriff "Sicherheitshypothek" kenne ich nicht. Ist vielleicht die Sicherungshypothek gemeint?

Zitat (von Ubex):
Kann er das Haus verkaufen obwohl er nicht im Grundbuch steht ?

Nein, natürlich nicht. Aber er könnte den Grund für die Eintragung, vermutlich ein noch nicht gezahlter Kaufpreis, fällig stellen und dann die Zwangsversteigerung einleiten.

Zitat (von Ubex):
Wie lange hätte mein Vater Zeit (Falls er die 70000€ nicht zahlen möchte) um sich eine Wohnung zu suchen ( Für 2 Erwachsene und 2 Kinder)
Steht jetzt doch noch gar nicht zur Debatte; noch ist es sein Haus.

Zitat (von Ubex):
Und was kann ich jetzt machen ?
Umgehend den Vater informieren, der soll/muss sich kümmern.
Du hast in dem Spiel keine Karten.

Zitat (von Ubex):
Mein Vater wird sein Urlaub wohl kaum abbrechen
Im Ernst? Wenn es um die eigene Hütte bzw. deren Verlust geht?

Berry

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#2
 Von 
Ubex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich meinte eigentlich Sicherungshypothek" wäre nett falls ein Mod das für mich korrigieren könnte.

Ein 3-monatiger Aufenthalt in den USA ist nicht gerade billig um ihn nach nicht ganz 1er-Woche wieder abzubrechen. Mir ging es mehr darum zu wissen, ob etwas passiert so lange er im Urlaub ist, weil mein Onkel das Geld unbedingt braucht, da er pleite ist

Könnte ich im Namen meines Vaters denn zum Rechtsanwalt gehen, damit er sich drum kümmert?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Na ja, ich glaube dass es auch in den USA Telefone gibt, und der Vater seine Angelegenheiten mit dem Onkel also zumindest telefonisch abklären kann.

Informier ihn, er kann dann selbst entscheiden was er macht.

Vor allem kennt er die Vorgeschichte und alle Absprachen mit dem Onkel.

Berry

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Ubex):
Ein 3-monatiger Aufenthalt in den USA ist nicht gerade billig um ihn nach nicht ganz 1er-Woche wieder abzubrechen. Mir ging es mehr darum zu wissen, ob etwas passiert so lange er im Urlaub ist, weil mein Onkel das Geld unbedingt braucht, da er pleite ist

Dein Vater muss sich entscheiden, Haus oder Urlaub. In drei Monaten kann der Onkel leicht eine Zwangsversteigerung einleiten, falls es berechtigte Gründe gibt.
Zitat (von Ubex):
Könnte ich im Namen meines Vaters denn zum Rechtsanwalt gehen, damit er sich drum kümmert?

Nein, die Vollmacht muss er selbst unterzeichnen. Wenn Du nicht im Grundbuch stehst, ist dein Einfluss gleich Null.
Taktisch ist es unklug nicht den Urlaub zu vergessen, vielleicht wusste der Onkel von dem langem Urlaub, und nützt dies für sein Vorhaben jetzt aus. Im Grundbuch steht nur ein Teil der Übertragung, der Notarvertrag kann mehr Aufschlüsse geben, vor allem könnte es eine fällige Kaufpreiszahlung auch noch ausstehen.

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Vielleicht kannst du anstelle deines Vaters die beiden letzten Raten vorziehen und bezahlen. Dann wäre das Haus vollständig abbezahlt.
Welche rechtliche Auswirkungen das hat, kann ich nicht beurteilen.

Signatur:

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Die Höhe der Sicherungshypothek erfolgt immer über die Gesamthöhe und wird nicht nach jeder Teilzahlung angepasst. Erst nach vollständiger Befriedigung des Gläubigers kann die Löschung verlangt werden.

Einiges ist hier unklar und spekulativ: an wen sind die letzten beiden Raten zu zahlen? An den Onkel oder einen Dritten (Bank)? Gibt es über die Ratenzahlung eine vertragliche Vereinbarung? Gibt es Rückstände, die eine sofortige Fälligstellung berechtigen würde?

Steht die Sicherungshypothek tatsächlich zu Gunsten des Onkels oder vielleicht doch vielmehr aus der Zwangsversteigerung resultierend und noch nicht gelöscht zu Gunsten der Bank?

Und: steht Dein Vater nun als alleiniger Eigentümer im Grundbuch oder mit Deinem Onkel zusammen? Sozusagen hat Dein Onkel noch die andere Haushälfte?

Ist Dein Onkel inzwischen als Eigentümer gelöscht, so kann er gar nichts verkaufen, ist er hälftiger Miteigentümer kann er ohne Zustimmung Deines Vaters, der ja offensichtlich im Grundbuch eingetragen ist, auch nicht alleine verkaufen. Ich würde da keine Panik schieben. Du als Sohn hast damit gar nichts zu tun und kannst auch nichts regeln. Ruf Deinen Vater an, schildere ihm das Ansinnen und dann kann Dein Vater entscheiden, wie er damit umgeht. Mit eMail, Telefon und Fax kann man auch von USA aus einen Anwalt in Deutschland beauftragen. Deswegen wird er nicht seinen Urlaub abbrechen müssen.

Signatur:

lg.
R.M.

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#7
 Von 
Ubex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater ist als Einziger im Grundbuch eingetragen.

Die letzten 2 Raten werden an die Sparkasse gezahlt.
Rückstände gibt es nicht

Ja die Sicherungshypothek steht zu Gunsten des Onkels und wäre am 16.10.2016 abgelaufen ?
Also hat er sich ein paar Tage bevor diese "Klausel" abläuft gemeldet

Ob er ( Onkel) als Eigentümer gelöscht ist, kann ich nicht sagen aber da mein Vater als einziger im Grundbuch drinnen steht gehe ich mal davon aus

Habe den ganzen Papier kram vom Notar und der Bank alles gestern beim Anwalt abgegeben und der wird sich das Mal anschauen


Kann man diese Sicherungshypothek auch als Vorkaufsrecht verstehen ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Ubex):
Ja die Sicherungshypothek steht zu Gunsten des Onkels und wäre am 16.10.2016 abgelaufen ?
Also hat er sich ein paar Tage bevor diese "Klausel" abläuft gemeldet

Nun auf welcher Basis wurde die Hypothek denn eingetragen, steht doch auch im Notarvertrag.
Welche Forderung steht offen, bzw eine Sicherungshypothek löscht sich nicht von allein, kann es sein das zum Termin die Summe XY an den Onkel zur Zahlung aussteht?
Wenn der Tag X vorbei ist, kann der Berechtigte ohne weiteres eine Zwangsversteigerung einleiten.

Zitat (von Ubex):
Habe den ganzen Papier kram vom Notar und der Bank alles gestern beim Anwalt abgegeben und der wird sich das Mal anschauen

Na wenn es dann nicht zu spät ist, schon seltsam wenn sich der Eigentümer nicht mal um das kümmert, statt dessen im Urlaub ist.


Hat denn der Vater denn bisher überhaupt nicht geantwortet, da Du nicht im Grundbuch stehst, kannst Du in dem Fall gar nichts machen.
Zitat (von Ubex):
Kann man diese Sicherungshypothek auch als Vorkaufsrecht verstehen ?

Nein.

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