Hausverwalter Pflichten ?

13. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Learinna
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwalter Pflichten ?

Hallo Ihr,

ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Gibt es eine bestimmte Frist bis wann der Hausverwalter die Abrechnung gemacht haben muss?
Bei uns ist das immer eine Qual.Für das Jahr 2007 haben wir die Abrechnung im Dezember 2008 bekommen. Dieses Mal hat er es wenigstens im August geschafft.
Gibt es irgendwo eine Stelle, wo man die Abrechnungen kostenlos prüfen lassen kann? Da kommt mir einiges spanisch vor.
Ist es üblich das die Nebenkosten und die Instandsetzungsrücklage zusammen abgrechnet werder? Also wir zahlen 210,00€ Hausgeld. Und dann wir alles zusammen verrechnet. Jetzt haben wir die Abrechnung für 2008 bekommen und ein Guthaben von über 300€ kam dabei raus. Nun aber sollen wir ab September mehr Hausgeld zahlen(wahrscheinlich weil die Instandsetzungsrücklage fast alles ausgegeben wurde, kann ich erst nach unserer tollen Versammlung sagen). Macht es Sinn Nebenkosten und Instandsetzungskosten zusammen abzurechnen?

Vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße
Learinna


-- Editiert am 13.08.2009 16:02

-- Editiert am 13.08.2009 16:02

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo,

nach der herrschenden Rechtsmeinung hat der Verwalter die Abrechnung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres unverzüglich zu erstellen. Wobei eine Vorlage innerhalb der ersten 6 Monate noch als unverzüglich angesehen wird, muss er auf Daten externer Unternehmen ( Heizkostenabrechnung zum Beispiel ) warten ist das hinzunehmen.
Regelungen in der Teilungserklärung oder dem Verwaltervertrag sind allerdings möglich und dann auch bindend.

Die Jahresabrechnung muss alle Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Wirtschaftsjahres beinhalten, wobei die Zuführung zur Rücklage für den Eigentümer eine Ausgabe darstellt und die Entnahme eine Einnahme.

Eure mtl. Hausgeldvorauszahlung ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, die dort beschlossene Summe ist bindend. Eine Erhöhung die der Verwalter ohne einen Beschluss über einen Wirtschaftsplan vornimmt oder verlangt, begründet keine Zahlungspflicht gegenüber dem Eigentümer.

Für den Rest hast Du eine PN

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen