Inwieweit gehört die regelmäige Objektkontrolle zu Aufgabe eines Hausverwalters ?
Darf er diese Aufgabe auf Kosten der WEG einer anderen Firma überlassen ?
Hausverwalter - Schreibtischtäter ?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Die Aufgaben des Verwalters sollten im Verwaltervertrag beschrieben sein. Dort sollte auch stehen, welche Tätigkeiten mit der Verwaltervergütung abgegolten sind, und was der Verwalter zusätzlich berechnen darf.
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Hier hilft ein Blick ins Gesetzbuch, § 27, Abs.1, Satz 2
da steht :
Der Verwalter ist gegenüber den Wohnungseigentümern und gegenüber
der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet :
"für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen"
Um diese Massnahmen treffen zu können muss der V. ja irgendwoher wissen ob es dieser Massnahmen bedarf, und dies geht halt nur wenn er das Objekt begeht.
Das OLG München,
Beschluss vom 20. 3. 2008 - 34 Wx 46/07
sieht zweimal jährlich eine Begehung vor, und auch nach Naturereignissen....
Es ist also eine Verwalterpflicht, die muss er entweder selbst ausführen oder auf seine Kosten ausführen lassen.
Wer dafür per Verwaltervertrag zahlt oder die Beauftragung Dritter zulässt ist selber schuld......
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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