Hausverwalter - Schreibtischtäter ?

21. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Hausverwalter - Schreibtischtäter ?

Inwieweit gehört die regelmäige Objektkontrolle zu Aufgabe eines Hausverwalters ?

Darf er diese Aufgabe auf Kosten der WEG einer anderen Firma überlassen ?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Die Aufgaben des Verwalters sollten im Verwaltervertrag beschrieben sein. Dort sollte auch stehen, welche Tätigkeiten mit der Verwaltervergütung abgegolten sind, und was der Verwalter zusätzlich berechnen darf.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hier hilft ein Blick ins Gesetzbuch, § 27, Abs.1, Satz 2

da steht :

Der Verwalter ist gegenüber den Wohnungseigentümern und gegenüber
der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet :

"für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen"

Um diese Massnahmen treffen zu können muss der V. ja irgendwoher wissen ob es dieser Massnahmen bedarf, und dies geht halt nur wenn er das Objekt begeht.
Das OLG München,
Beschluss vom 20. 3. 2008 - 34 Wx 46/07 sieht zweimal jährlich eine Begehung vor, und auch nach Naturereignissen....

Es ist also eine Verwalterpflicht, die muss er entweder selbst ausführen oder auf seine Kosten ausführen lassen.
Wer dafür per Verwaltervertrag zahlt oder die Beauftragung Dritter zulässt ist selber schuld......

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

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