Darf ein Gesellschafter einer Hausverwaltung ( GmbH) Eigentümern Anweisungen erteilen
oder muss dies über den Geschäftsführer der Hausverwaltung
erfolgen.Bzw. ist der Gesellschafter Verwalter oder der Geschäftsführer.
Oder besser:Hat ein nicht geschäftsführender Gesellschafter überhaupt eine Kompetenz gegenüber Eigentümern einer WEG.
-- Editiert von F104 am 03.08.2019 14:50
-- Editiert von F104 am 03.08.2019 14:57
-- Editiert von F104 am 03.08.2019 15:21
Hausverwaltung Anweisungen
3. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 3. August 2019 | 14:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung Anweisungen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. August 2019 | 15:26
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 916x hilfreich)
ZitatDarf ein Gesellschafter einer Hausverwaltung ( GmbH) Eigentümern Anweisungen erteilen :
oder muss dies über den Geschäftsführer der Hausverwaltung
erfolgen.Bzw. ist der Gesellschafter Verwalter oder der Geschäftsführer.
Oder besser:Hat ein nicht geschäftsführender Gesellschafter überhaupt eine Kompetenz gegenüber Eigentümern einer WEG.
-- Editiert von F104 am 03.08.2019 14:50
-- Editiert von F104 am 03.08.2019 14:57
-- Editiert von F104 am 03.08.2019 15:21
Wenn die "xy GmbH" als Verwalterin bestellt ist so kann jeder Mitarbeiter der GmbH ...... - was eigentlich?
Ein Verwalter kann keinem Eigentümer "Anweisungen" geben. Er kann nur auf eventuelle Beschlüsse/Vereinbarungen oder die Hausordnung hinweisen. Das war es dann aber auch schon.
#2
Antwort vom 3. August 2019 | 15:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe als Eigentümer ( Verwaltungsbeirat ) Schreiben an den Eingangstüren angebracht.
Inhalt ,die Hausverwaltung wurde verkauft , die Eigentümer wurden nicht informiert und die Jahresabrechnung noch immer nicht
durchgeführt.Der neue Gesellschafter hat diese entfernt und mit juristischen Schritten gedroht.Desweiteren habe ich im Schreiben darauf hingewiesen, die WEG sollte die Jahresabrechnung durch einen Wirtschafts/Buchprüfer
prüfen lassen.
Jahre zuvor ist die WEG bei einem Verwalterwechsel um Geld gebracht worden.Zu diesem Zeitpunkt war ich aber kein Beirstsmitglied.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "WEG, Wohnungseigentum, Immobilien" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. August 2019 | 16:36
Von
Status: Senior-Partner (6415 Beiträge, 2315x hilfreich)
I
Zitat:ch habe als Eigentümer ( Verwaltungsbeirat )
Eigenmächtig, oder auf Beschluss des Verwaltungsbeirates ?
#4
Antwort vom 3. August 2019 | 17:24
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 916x hilfreich)
ZitatIch habe als Eigentümer ( Verwaltungsbeirat ) Schreiben an den Eingangstüren angebracht. :
Grundsätzlich ist die Eingangstür kein "schwarzes Brett" an dem jeder nach Belieben seine Zettelchen aufzuhängen hat.
ZitatInhalt ,die Hausverwaltung wurde verkauft , die Eigentümer wurden nicht informiert und die Jahresabrechnung noch immer nicht durchgeführt. :
Das die Hausgeldabrechnung noch nicht erstellt ist wissen die anderen Eigentümer sicher auch ohne deinen Zettel.
ZitatDer neue Gesellschafter hat diese entfernt und mit juristischen Schritten gedroht. :
Wäre interssant zu wissen worin diese bestehen sollten. Aber vielleicht ist ja dein Hinweis auf eine Prüfung durch Wirtschafts- bzw. Buchprüfer auch etwas anders formuliert als du sie hier darstellst?
Abgesehen davon:
- wer Lesen und rechnen kann kann eine WEG-Abrechnung i.d.R. auch überprüfen
- eine wie von dir gewünschte Überprüfung müsste durch die WEG beschlossen werden.
Und jetzt?
Schon
266.566
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten