Hausverwaltung Vollmacht

31. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mole74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung Vollmacht

Hallo,
ich hab eine frage in sachen unserer Eigentümerversamlung und zwar konnte ich bediengt wegen Krankheit am eigentlichen Eigentümerversammlungstermin nich erscheinen.
Dadurch hatte ich der Hausverwaltung eine vollmacht zugesendet.Jedoch hat sich der Hausverwalter für das merheistprinzip entschieden und meine stimme für die Tagesordnungen in den Punkten gegeben, wo ich nachhinein nicht gerade glücklich bin. Kann ich diese Tagesordnungen oder den Beschluss wiederufen? Und wenn ja, was muss ich tun und wie sieht so ein schriefstück aus?

Mfg Mole74

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-- Editiert am 31.03.2011 08:08




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo,

wenn eine Vollmacht erteilt wurde (ohne Einschränkung) so ist die Stimmabgabe des Vollmachtinhabers zu den in der Einladung bezeichneten Beschlußanträgen auch nicht widerrufbar und somit rechtens.

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3972 Beiträge, 2424x hilfreich)

Vollkommen richtig.

Alternativ ist nur möglich:
a) VORHER weisungsgebundene Vollmacht zu erteilen
oder
b) NACHHER die gefassten Beschlüsse innerhalb eines Monats anfechten, das bringt aber nur etwas, wenn Du sachlich fundierte Gründe hast, die einen gefassten beschluss kippen könnten.

Sind die Beschlüsse nicht so wesentlich oder ist eine Anfechtung ohne Erfolgsaussichten, kanns Du dieses eine Mal nur unter Lehrgeld verbuchen und die nächtse Vollmacht weisungsgebunden erteilen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Und selbst wenn die Vollmacht weisungsgebunden ist und der Bevollmächtigte diese Weisungen ignoriert, hat das dann trotzdem keinen Einfluss auf die Gültigkeit der abgegebenen Stimme oder der dadurch gefassten Beschlüsse.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Liebe Freunde,
ich habe die Erfahrung gemacht, das der Verwalter machen kann was er will.
Das WEG ist so Verwalterfeundlich, dass es besser ist ein Haus zu erwerben.
Wird gegen einen beschluss nicht geklagt, so ist er rechtens auch wenn er falsch war. Und eine Klage nach dem neuen recht überlegt man sich zweimal.
Die EG bietet keinerlei Vorteile, der Verwalter tritt immer als Vertreter des Eigentümers auf, ausser zahlen hat er keine Rechte.

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"Besten Dank im voraus.

Have a nice day
Benbulben
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-- Editiert am 06.04.2011 10:03

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3972 Beiträge, 2424x hilfreich)

@Benbulben: aus Verwaltersicht wäre es schön, wenn es denn wirklich so wäre. Aber das entscheidende Gremium ist die Eigentümerversammlung. Und wenn die einen falschen Beschluss fasst, klagt man auch nicht gegen den Verwalter, sondern gegen die Miteigentümer ;-)
Und das mit der Vollmacht wäre ganz genauso, wenn der Fragesteller seinen Nachbarn bevollmächtigt hätte, dieser aber abgestimmt hätte, wie es dem Fragesteller nicht gefallen hat. Das hat mit dem verwalter auch nix zu tun.

nix für ungut


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