Hausverwaltung - kündigen da er nicht seine Pflicht erfüllt hat?

10. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
cruise2016
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverwaltung - kündigen da er nicht seine Pflicht erfüllt hat?

Am 10.06.11 wurde eine außerordentliche Eigentümerversammlung berufen da das Dach undicht ist und es in eine Dachgeschosswohnung reinregnete. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Sonderumlage bis zum 30.08.11 zu zahlen ist. Bei Nichtleistung der pünktlichen Zahlung wird eine gerichtliche Klage am 02.09.11 durch einen Rechtsanwalt, zu Lasten der jeweiligen Eigentümers eingeleitet.

Ich hatte mit dem Hausverwalter schon mal im Oktober und jetzt am Montag den 07.11.11 telefonisch gesprochen und er teilte mir mit, dass immer noch nicht 2 Parteien bezahlt haben. Er hat auch noch nichts veranlasst. Wir haben mittlerweile den 09.11.11

Da er seine Pflicht der Nichteinhaltung der Eigentümerversammlung vom 10.06.11 nicht erfüllt hat. Meine Frage lautet : Kann ich ihn aufordern die gerichtliche Klage innerhalb von 14 Tagen einzuleiten? Kann ich ihn auch haftbar machen? Oder gar kündigen da er nicht seine Pflicht erfüllt hat? Wer kann mir weiterhelfen?


-- Editiert falbenhennen am 10.11.2011 14:30




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2014 Beiträge, 1551x hilfreich)

Du kannst dem Verwalter nicht kündigen, da dies nur die WEG tun darf.
Du kannst ihn aber auffordern, gegenüber den beiden säumigen Zahlern die erforderlichen rechtlichen Schritt einzuleiten. Um der Angelegenheit mehr Nachdruck zu verleihen, kann du natürlich auch noch weitere Eigentümer veranlassen, in diesem Sinne mit dem Verwalter zu sprechen.

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-- Editiert joebeuel am 10.11.2011 15:04

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chattie1944
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Sind denn bei Abschluß des Auftrages mindestens 3 Kostenangebote eingeholt worden?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
biskini
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 169x hilfreich)

quote:
Sind denn bei Abschluß des Auftrages mindestens 3 Kostenangebote eingeholt worden?


wo soll denn das geschrieben stehen, dass der HV verpflichtet ist, mindestens 3 Angebote einzuholen?

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"Ich freue mich immer über eine Bewertung. Herzlichen Dank hierfür."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1959x hilfreich)

Na dann hoffen wir mal, dass es nach mehr als 2 Jahren nicht immer noch in die Dachwohnung reinregnet ...

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

@Lolle

hahaha, der war gut! Kompliment!

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