Hausverwaltung kündigt fristlos. Bedeutung?

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
DennisMartin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung kündigt fristlos. Bedeutung?

Hallo geehrte Forennutzer,

die Verwaltung der WG, in der wir wohnen, hat dem Vermieter wegen wichtigem Grund fristlos gekündigt, "Sofortige Beendigung unserer Verwaltungstätigkeit". Erfahren haben wir dies durch ein Rundschreiben, was an alle Partien geschickt wurde.
Zum jetzigen Zeitpunkt hatte keiner von uns je Kontakt mit dem Eigentümer, da sämtlicher Kontakt über die Verwaltung lief.

Was bedeutet so eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrags für die Mieter einer Wohnung? Läuft der Mietvertrag erstmal ohne Änderung weiter? Muss ich als Mieter, mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, zum klären, wie es nun weitergeht?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Was bedeutet so eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrags für die Mieter einer Wohnung?


Dass er sich in Zukunft direkt an den Vermieter und nicht mehr an den Verwalter wenden muss.

Zitat:
Läuft der Mietvertrag erstmal ohne Änderung weiter?


Ja

Zitat:
Muss ich als Mieter, mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, zum klären, wie es nun weitergeht?


Nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Abgesehen von den klaren und richtigen Antworten von hh:
Falsches Forum!
WEG (Wohnungseigentumsgesetz) hat nichts mit WG (Wohngemeinschaft) zu tun.
Mietrecht wäre das richtige Forum gewesen ...

Signatur:

lg.
R.M.

2x Hilfreiche Antwort

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