Heizkörper entfernen

16. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)
Heizkörper entfernen

Folgender Sachverhalt:
wir sind Eigentümer in einer WEG. Ein Zimmer der Wohnung ist mehr oder weniger ein kleiner Abstellraum, wo auch eine Heizkörper angebracht ist. Dieser wurde nie "eingeschaltet", da kein Bedarf an Heizung besteht, und nimmt nur Platz unter dem Fenster weg.

Ein Handwerker sagte, dass man diesen ja einfach wegmachen könnte.

Eine Anfrage bei der Hausverwaltung ergab, dass dafür ein Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammulung benötigt wird, weil Kosten für eine neue "Wärmeberechnung" der einzelen Heizkörper für alle anderen Wohneinheiten durchzuführen sind.

Ist dieses so, oder können wir den Heizkörper einfach entfernen?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Die zentrale Heizanlage ist ein komppliziertes System. Das komplette Entfernen eines Heizkörpers kann u.U. dazu führen, dass der hydraulische Abgleich nicht mehr stimmt und in der Folge mehr Heizkosten entstehen können oder an einer anderen Stelle ein oder mehrere Heizkörper nicht mehr mit ausreichend Wärme versorgt werden. Das hat auch nichts damit zu tun, ob der zu entfernende Heizkörper bisher nicht benutzt wurde. Prinzipiell gebe ich dem Verwalter recht.

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"lg.
R.M. "

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