Kann/darf eine Eigentümergemeinschaft in der Form von der Heizkostenverteilung per Bechluss abweichen, dass sie die Kosten für Mietservicegebühren (Verteiler und Zähler) und die Kundendienstgebühren pro Wohnung abrechnet und nicht wie in der Heizkotenverordnung nach anteiligen Fest- und Verbrauchskosten? Gemeint ist hier Warmwasseruhren und Heizungsverteiler. (Nicht Kaltwasser)
Oder wäre ein solcher Beschluss nichtig bzw. anfechtbar?
Bei einem Leerstand von ca. 40% im Objekt führt die Heizkostenverordnung (Verteilung zu 70:30 oder 50:50) zu dem absurden Ergebnis, dass die Bewohner mit besonders hohem Heizungs- und Warmwasserverbrauch diese Kosten mit überproportionalem Anteil mittragen, währen sich der Bauträger genau von diesen mitfinanzieren lässt.
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Heizkosten individuell abrechnen
28. Juli 2010
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Frage vom 28. Juli 2010 | 13:55
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 65x hilfreich)
Heizkosten individuell abrechnen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 28. Juli 2010 | 16:41
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Hier nachzulesen dass es nicht geht :
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
#2
Antwort vom 31. Juli 2010 | 16:20
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 627x hilfreich)
Um ganz genau zu sein :
§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor
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