Heizkostenverteiler in Eigentumswohnung

1. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Thomas452
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenverteiler in Eigentumswohnung

Hallo, ich habe neue Heizkörper in einer Eigentumswohnung verbaut und die Firma Techem, die die heizkostenverteiler im haus verbaut will keine heizkostenverteiler verbauen, aufgrund der nichtmontierbarkeit der Verteiler am richtigen Ort.(DIN EN 835) Die Firma hatte jedoch die Verteiler von den alten Heizungen abmontiert auf die Neuen montiert und wieder abmontiert, was sie auch so in einer Rechnung stehen haben. Die Heizkörper sind in Europa gekauft worden. Sie bestehen darauf neue Heizkörper zu montieren. Stehe ich im recht oder muss ich dies tun?

-- Editiert von ThomasT. am 01.12.2018 00:26

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von ThomasT.):
Die Heizkörper sind in Europa gekauft worden.

Und, gewährleisten diese Heizkörper die Montierbarkeit der Verteiler am richtigen Ort (DIN EN 835)?

Ja: muss man nichts neu machen.

Nein: muss man nichts neu machen, aber dann die Kostenfolgen der Entscheidung tragen. Es dürfte in dem Falle also besser sein, dann die Heizkörper zu tauschen und dann darauf zu achten das diese den Anforderungen in Deutschland entsprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Thomas452
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid, ich meinte, dass ich sie aus amazon bestellt habe, jedoch wurden sie aus Europa importiert. Müssen die aufgrund dessen nicht den deutschen Normen entsprechen und schon allein, dass die Firma die Verteiler montiert und wieder abmontiert hat und ich dies auf Rechnung habe sollten sie doch nicht damit argumentieren können, dass diese nicht montierbar sein oder? Die Norm sagt ja nur, wo die Verteiler montiert werden müssen und dies mit einem großen Spielraum, sodass ich dem gar nicht nachvollziehen kann.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Stehen in Eurer WEG die Heizkörper laut Teilungserklärung im Sondereigentum? Wenn Nein, gibt es einen Beschluss der Eigentümer, der Dir erlaubt hat, die Heizkörper zu tauschen?

Wenn diese Frage auch mit Nein beantwortet wird, dann kann Dich die WEG dazu auffordern, den alten Zustand wieder herzustellen.

Und warum kann man die Heizkostenverteiler nicht montieren?

-- Editiert von hh am 01.12.2018 12:07

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thomas452
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Grund wird genannt, dass die Verteiler nicht am richtigen Ort montiert werden können. Als ein Subunternehmen von Techem geschickt wurde meinten die, dass die Heizungen nicht in deren System gespeichert sind und ein Techniker von Techem kommen muss um die in deren System einzutragen. Darf ich die Heizkörper die zum Sondereigentum gehören ohne Beschluss der Eigentümer wechseln?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Darf ich die Heizkörper die zum Sondereigentum gehören ohne Beschluss der Eigentümer wechseln?


Ja.

Ob sie zum Sondereigentum gehören steht in der Teilungserklärung.

Wenn darin nichts steht, dann gehören die Heizkörper auch dann zum Gemeinschaftseigentum, wenn sie sich innerhalb der Wohnung befinden.

Zitat:
Als ein Subunternehmen von Techem geschickt wurde meinten die, dass die Heizungen nicht in deren System gespeichert sind und ein Techniker von Techem kommen muss um die in deren System einzutragen.


Dann lässt sich das Problem ja relativ einfach lösen.

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