Heizung

8. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
franki03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 17x hilfreich)
Heizung

Hallo,

folgende Situation:

28 Eigentümer, davon haben 6 Eigentümer eine eigene Heizung, Gastherme in ihren Wohnungen, sind also nicht an die Heizungsanlage angeschlossen.

Jetzt geht es um Nebenkosten der Heizung und lt. TOP in der Versammlung, Thermostatventile auszutauschen.

Haben die Eigentümer der Wohnungseigenen Heizungen Mitspracherecht und müssen sie sich auch an den Kosten beteiligen?

Vielen Dank schon mal für Antworten

franki03

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Ohne Kenntniss der genauen Regelungen zur Kostentragung bei Instandsetzungen oder Instandhaltungen in der Teilungserklärung, bzw. ob es dort bezüglich der Heizanlage irgendwelche Regelungen gibt, kann man die Frage definitiv nicht beantworten

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
franki03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 17x hilfreich)

Thorsten D

in der Teilungserklärung steht nichts über getrennte Heizungssysteme,

aber wie ist es, bestimmen und/oder zahlen die "Eigenversorger" auch?

Gilhorn

Thermostatköpfe sollen ausgetauscht werden, sind zu alt und teilweise defekt....

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

nun, wenn da nichts über die Heizungen drinsteht, oder auch sonst nichts über Regelungen wegen den Kosten..........dann gilt das Gestz.
Dieses sagt, dass jeder mit seinem Anteil an den entstehenden Kosten der Gemeinschaft, den gemeinschaftlichen Kosten zu beteiligen ist.
Thermostatventile sind Gemeinschaftseigentum, und deshalb gilt, mangels anderweitiger Regelungen, der letzte Satz.
Dabei ist es völlig unerheblich warum die Dinger ausgetauscht werden sollen..........

Anmerken möcht ich noch, dass es bei einer solchen Kostellation sehr ungewöhnlich ist dass die Teilungserklärung keine Regelungen enthält, dies würde nämlich bedeuten dass bei einem Defekt der Eigenheizung auch alle zu bezahlen haben und auch, dass alle mit entscheiden - womit die Eigenheizung für den Eigenheizer recht wenig Sinn macht

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
franki03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 17x hilfreich)

vielen Dank für Eure Antworten

franki03

2x Hilfreiche Antwort

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