Heizung/Warmwasser Teilberechnung

22. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go556552-73
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)
Heizung/Warmwasser Teilberechnung

Hallo,

wir haben eine Wohnung unter dem Jahr neu vermietet.
Bis Ende März stand die Wohnung leer und der Mieter hat dann die restlichen 9 Monate des Jahres bewohnt. Von der Hausverwaltung bekamen wir zwei Teilabrechnungen für Heizung/Warmwasser.

Komischerweise machen die ersten 1/4 unbewohnten Monate des Jahres fast genau 1/4 der Gesamtkosten aus während die restlichen bewohnten 3/4 des Jahres 3/4 der Kosten ausmachen.

Nach meinem Verständnis müsste in einer unbewohnten Wohnung der Anteil aber viel geringer sein. Die Heizungen waren alle abgedreht und an Wasser haben wir maximal ein wenig zum Streichen verbraucht.

Kann es sein, dass die Abrechnung nach Tagen und nicht nach realem Verbrauch erstellt wurde?
Bzw der reale Jahresverbrauch ermittelt wurde und dann durch die jeweiligen Zeiträume geteilt, unbeachtet der Tatsache dass sie im ersten Vierteljahr unbewohnt und mit nahezu keinem Verbrauch war?

Ist das so rechtens?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go556552-73
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

Ah habe gerade gelesen, dass die Heizkosten zu mindestens 50% verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Das hieße ja im Umkehrschluss dass bis zu 50% nicht verbrauchsabhänig sein dürfen.

Ist das des Rätsels Lösung?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Ist das des Rätsels Lösung?


Das kann sein. Ein Blick in die Abrechnung schafft Klarheit.

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#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von go556552-73):
Ist das des Rätsels Lösung?
Zum Teil sicherlich. Bei den Bereitstellungskosten für Heizung und Warmwasser wirkt sich der Leerstand nicht aus. Beim Wasserverbrauch und den verbrauchsabhängigen Heizkosten (Werte der Wärmezäher) sollte ein Unterschied erkennbar sein.

Wurden die Zählerstände zum 31.03. abgelesen, dokumentiert und der Verwaltung/dem Abrechnungsunternehmen mitgeteilt?


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von go556552-73):
Die Heizungen waren alle abgedreht und an Wasser haben wir maximal ein wenig zum Streichen verbraucht.

Ich hätte ja Farbe genommen - hat mehr Deckkraft ...



Zitat (von go556552-73):
Ist das des Rätsels Lösung?

Das kann tatsächlich sein - müsste man aber nochmals genauer anhand der Abrechnung prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

bedenken muss man auch, dass es sich bei den 3 Monaten um den Winter gehandelt hat. Je nach dem wie der Verbrauch ermittelt wird kann sich das auch trotz "Heizung aus" deutlich auswirken (google mal nach Gradtagzahl).

Stefan

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
bedenken muss man auch, dass es sich bei den 3 Monaten um den Winter gehandelt hat. Je nach dem wie der Verbrauch ermittelt wird kann sich das auch trotz "Heizung aus" deutlich auswirken (google mal nach Gradtagzahl).
Darauf wollte ich auch verweisen. Im normal bewohnte Zustand ist es üblich, dass auf die ersten drei Monate ca. die Hälfte der Jahres-Heizkosten entfallen. Insoweit klingen 1/4 zu 3/4 für zeitweiligen Leerstand nicht unrealistisch.

Wenn Ihr Teilabrechnungen für Heizung/Wasser erhalten habt, dann sollte man einfach mal da reinschauen. Dort ist i.d.R. (wenn die Abrechnung von einem Wärmedienst erstellt wurde eigentlich immer) alles genau erläutert, wir die Aufteilung der Kosten gemäß Heizkostenverordnung vorgenommen wurde.

Signatur:

lg.
R.M.

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