Hallo,
wir planen die Steuerung der Fussbodenheizung innerhalb unserer Eigentumswohung zu moderniesieren.
Würde bedeuten, neue Stellmotoren, neue Steuerung, neue Temperaturregler in den Räumen.
Wäre das zulässig, oder gehört der Heizungsverteiler zur Gesamtheizung und zum Gemeinschaftseigentum?
Vielen Dank.
Heizungsverteiler in Eigentumswohnung
10. September 2019
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Frage vom 10. September 2019 | 13:51
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Heizungsverteiler in Eigentumswohnung
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#1
Antwort vom 10. September 2019 | 22:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119444 Beiträge, 39726x hilfreich)
Was genau steht dazu in den WEG Unterlagen (Teilungserklärung, ...)?
#2
Antwort vom 11. September 2019 | 10:05
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
in der Teilungserklärung steht … "alle (Versorgungs-)Leitungen bis zum Anschluss an die Steig- und Fallleitungen gehören zum Sondereigentum.
Hier würde ich davon ausgehen, dass auch die Heizungsverteiler der Fussbodenheizung der einzelnen Wohnungen zum Sondereigentum gehören.
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#3
Antwort vom 11. September 2019 | 23:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119444 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatHier würde ich davon ausgehen, dass auch die Heizungsverteiler der Fussbodenheizung der einzelnen Wohnungen zum Sondereigentum gehören. :
Ja, das würde ich auch so sehen.
#4
Antwort vom 12. September 2019 | 16:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Zitat:Hier würde ich davon ausgehen, dass auch die Heizungsverteiler der Fussbodenheizung der einzelnen Wohnungen zum Sondereigentum gehören.
Analog zu Thermostatventilen an Heizkörpern würde ich davon ausgehen, dass die Heizungsverteiler bei Fußbodenheizungen zum Gemeinschaftseigentum gehören.
#5
Antwort vom 13. September 2019 | 07:37
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
Daran hatte ich auch schon gedacht. Jedoch halte ich dieses Urteil zu Thermostatventilen und die Zuordnung zum GemET für lebensfremd und wende es nicht an.ZitatAnalog zu Thermostatventilen an Heizkörpern würde ich davon ausgehen, dass die Heizungsverteiler bei Fußbodenheizungen zum Gemeinschaftseigentum gehören. :
#6
Antwort vom 13. September 2019 | 12:03
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
Zitatin der Teilungserklärung steht … "alle (Versorgungs-)Leitungen bis zum Anschluss an die Steig- und Fallleitungen gehören zum Sondereigentum. :
Hier würde ich davon ausgehen, dass auch die Heizungsverteiler der Fussbodenheizung der einzelnen Wohnungen zum Sondereigentum gehören.
"Nach zahlreichen unterschiedlichen untergerichtlichen Entscheidungen hat der BGH nun verbindlich festgelegt:
Heizkörper und Heizungsleitungen können in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugeordnet werden.
In diesem Fall sind laut BGH auch die Thermostatventile Sondereigentum."
https://www.paukner.com/node/902
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