Heizungsverteiler in Eigentumswohnung

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
BROWS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Heizungsverteiler in Eigentumswohnung

Hallo,

wir planen die Steuerung der Fussbodenheizung innerhalb unserer Eigentumswohung zu moderniesieren.
Würde bedeuten, neue Stellmotoren, neue Steuerung, neue Temperaturregler in den Räumen.
Wäre das zulässig, oder gehört der Heizungsverteiler zur Gesamtheizung und zum Gemeinschaftseigentum?

Vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119444 Beiträge, 39726x hilfreich)

Was genau steht dazu in den WEG Unterlagen (Teilungserklärung, ...)?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BROWS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

in der Teilungserklärung steht … "alle (Versorgungs-)Leitungen bis zum Anschluss an die Steig- und Fallleitungen gehören zum Sondereigentum.

Hier würde ich davon ausgehen, dass auch die Heizungsverteiler der Fussbodenheizung der einzelnen Wohnungen zum Sondereigentum gehören.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119444 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von BROWS):
Hier würde ich davon ausgehen, dass auch die Heizungsverteiler der Fussbodenheizung der einzelnen Wohnungen zum Sondereigentum gehören.

Ja, das würde ich auch so sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Hier würde ich davon ausgehen, dass auch die Heizungsverteiler der Fussbodenheizung der einzelnen Wohnungen zum Sondereigentum gehören.


Analog zu Thermostatventilen an Heizkörpern würde ich davon ausgehen, dass die Heizungsverteiler bei Fußbodenheizungen zum Gemeinschaftseigentum gehören.

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat (von hh):
Analog zu Thermostatventilen an Heizkörpern würde ich davon ausgehen, dass die Heizungsverteiler bei Fußbodenheizungen zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Daran hatte ich auch schon gedacht. Jedoch halte ich dieses Urteil zu Thermostatventilen und die Zuordnung zum GemET für lebensfremd und wende es nicht an.

Signatur:

lg.
R.M.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von BROWS):
in der Teilungserklärung steht … "alle (Versorgungs-)Leitungen bis zum Anschluss an die Steig- und Fallleitungen gehören zum Sondereigentum.

Hier würde ich davon ausgehen, dass auch die Heizungsverteiler der Fussbodenheizung der einzelnen Wohnungen zum Sondereigentum gehören.



"Nach zahlreichen unterschiedlichen untergerichtlichen Entscheidungen hat der BGH nun verbindlich festgelegt:
Heizkörper und Heizungsleitungen können in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugeordnet werden.
In diesem Fall sind laut BGH auch die Thermostatventile Sondereigentum."



https://www.paukner.com/node/902



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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