Hilfe! Verwalter will über mein Eigentum verfügen

14. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
lisavomstein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hilfe! Verwalter will über mein Eigentum verfügen

Hallo,
ich weiß nicht mehr ein noch aus. Der Verwalter unserer Eigentümergemeinschaft droht mit Gericht, wenn ich nicht den Bauarbeitern Zugang zu meiner Küche gewähre. Von dort soll nämlich der Abfluss umverlegt werden, weil an dem alten Rohr im Keller eine Stelle undicht ist. Ich wohne im Erdgeschoss. Um an das Rohr zu kommen, muss die Wand in meiner Küche, der Boden, eventuell auch die Wand des angrenzenden Wohnzimmers aufgebohrt werden. Nach Auskunft des Installateurs muss dabei die Platte der Küchenzeile zersägt werden, um an die Wand kommen zu können. Ich weigere mich ja nicht gegen die Maßnahme, doch die Verwaltung will keine Zusage geben, dass mir die durch die Baumaßnahmen entstandenen Schäden in der Wohnung und an der Einrichtung ersetzt werden. Sie werten mein Beharren auf einer Zusage als Weigerung und wollen vor Gericht ziehen. Welche Möglichkeiten hat man wohl als Eigentümer, sein Eigentum vor dem Zugriff durch die Verwaltung zu schützen?
Danke Euch schon mal für Eure Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Davon mal abgesehen das Dir natürlich sämtliche Schäden, inklusive Nutzungsausfall von der Gemeinschaft ersetzt werden müssen,
würde ich mir sofort einen Anwalt nehmen .

Den dürftest Du nämlich brauchen um Deine Ansprüche durchzusetzen.

Dann stellt sich mir die Frage, wenn der Abfluss im Keller undicht ist, warum repariert man das nicht dort wo der Schaden ist, bzw. verlegt von dort aus das neue Rohr ???????

Schreib den Verwalter an und teile ihm mit dass Du nach Zusage dass Dir allle Schäden durch die Gemeinschaft ersetzt werden selbstverständlich die Handwerker arbeiten lässt - und geh zu einem Anwalt

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

quote:
Schreib den Verwalter an und teile ihm mit dass Du nach Zusage dass Dir allle Schäden durch die Gemeinschaft ersetzt werden selbstverständlich die Handwerker arbeiten lässt - und geh zu einem Anwalt


Man kann auch nach dem Schreiben (mit Androhung einer Anwalteinschaltungs, und am besten per Einschreiben/Rückschein), erst mal abwarten, wie die Sache weitergeht. Vielleicht will der Verwalter selbst auch keine Zusage machen, sondern vorher einen Beschluß fassen lassen. (Bei Baumaßnahmebeschluß wurde die Schadenersatzfolge leider übersehen und nicht mitbeschlossen worden)

Beim Bedarf holt man erst den Anwalt. Sonst besteht die Gefahr, dass die Anwaltkosten bei einem hängen bleiben.




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"28c7h49T"

-- Editiert am 15.08.2009 10:49

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#3
 Von 
guest-12326.08.2009 10:32:07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Bei Gefahr in Verzug muss der Verwalter sogar handeln, weil er sonst Probleme bekommt. Auf der anderen Seite wäre es sinnvoll, eine außerordentliche ETV einzuberufen, damit die Maßnahmen von den Miteigentümern besprochen und beschlossen werden können.

Weigert sich die Gemeinschaft, die Kosten, die in der Küche entstehen, zu übernehmen kann der betroffene Miteigentümer im EG den Beschluss anfechten, und am Ende entscheidet das Gericht wer was zu zahlen hat.

Ich würde erstmal das Gespräch zu den anderen Miteigentümern suchen. Danach können alle den Verwalter informieren, was und wie gemacht werden soll. Es würde dann ein Umlaufbeschluss ausreichen.

Zur Sicherheit würde ich das aber vorab mit einem RA besprechen.

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