Hallo, unser Hof soll umgestaltet werden. Ein Baum gefällt, die Mülltonnen an einen neuen Platz und die Parkplätze auf die andere Hofseite kommen. Und dies stört mich besonders, da ich dann zukünftig um die Autos herumgehen muss, um zum Eingang zu kommen. Meine Frage: Fällt dies unter eine "bauliche Veränderung" und ist damit ein einstimmiger Beschluss Voraussetzung? Wenn ja, und ich stimme dagegen und WEG führt die Änderung dennoch aus, was kann ich tun und muss ich mich auch noch an den Kosten beteiligen? (ca. 30.000 Euro)
Vielen Dank.
Hofneugestaltung - bauliche Veränderung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
So wie beschrieben ist das eindeutig eine bauliche Veränderung, und bedarf der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer.
Sollten diese Massnahmen auf einer Eigentümerversammlung zur Abstimmung anstehen und Du stimmst mit Nein, ist der Beschluss zwar mehrheitlich gefasst, aber nicht mit Zustimmung Aller.
Wir sind uns hier selbst noch ganz schön uneins wie solche Beschlüsse zu verkünden sind.
Mir selbst sind einige Expertenkommentare bekannt, die eine Verkündung als "mehrheitlich angenommen" für richtig ansehen, was auch den Tatsachen entsprechen würde. Ein so gefasster Beschluss würde ohne Anfechtung nach einem Monat auch Bestandskraft erlangen.
Aber obiges nur am Rande,
wenn der Verwalter den Beschluss als "mehrheitlich" angenommen verkündet muss man ihn anfechten, und das Gericht wird ihn sicher aufheben.
Wenn der Verwalter den Beschluss als "nicht angenommen" verkündet, dies mit der fehlenden Zustimmung aller betroffenen Eigentümer begründet, erwächst auch dieser sogenannte "Negativbeschluss" nach Verstreichen der Monatsfrist in Bestandskraft, und es darf nichts gebaut werden
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Vielen Dank.
Und wenn doch gebaut wird, also einfach Tatsachen geschaffen werden, wie ist dann die Kostenfrage? Auch wenn ein Rückbau gerichtlich durchgesetzt werden konnte? Oder ist dies dann Bestandteil des Gerichtsurteil.
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Sollte trotz ablehnendem Beschluss gebaut werden, sind die Kosten erstmal in die allgemeine Abrechnung einzustellen und entsprechend zu verteilen.
Desweiteren besteht dann natürlich der Anspruch auf Rückbau, welcher gerichtlich durchzusetzen wäre, Kostentragung auch hier erstmal von der Gemeinschaft.
Danach gehts an die Feststellung eventueller Schadensersatzansprüche, da kommts dann auf den Wortlaut der Beschlussfassung an, wird der Beschluss ablehnend formuliert und der Verwalter lässt trotzdem umbauen dürfte er für die Kosten haften, alle Kosten - so nen doofen Verwalter kann ich mir aber net vorstellen.
Bei positiver Formulierung und Anfechtung eine Aussage zu treffen ist spekulativ, da zuviele Dinge zu berücksichtigen sind, die jetzt noch gar nicht abzusehen sind.
Generell ist zu sagen, dass fast immer das Verursacherprinzip gilt.
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Aber warum soll überhaupt umgestaltet werden? Sollen neue Parkplätze hinzukommen, soll der Müllplatz neue Tonnen erhalten und das ist am derzeitigem Platz nicht möglich?
Womöglich wird das nämlich mit modernisierende Instandhaltung begründet und ich glaube, da ist die Mehrheit ausreichend.
Viel sinnvoller wäre es - vor dem Beschluß - von deiner Seite her vernünftige Argumente zu finden und in der Versammlung darzustellen, warum auf diese Maßnahme verzichtet werden sollte (vielleicht steht ja bald eine Dachsanierung an o.ä. und da wäre die Rücklage sinnvoller untergebracht).
Für einen Prozess - der durchaus über mehrere Jahre gehen kann, und deine Beliebheit bei den Miteigentümern kann es sehr kritisch ausgehen.
Wenn die Versammlung diese Maßnahme beschließt - und womöglich auch eine Sonderumlage dafür - musst du auf jeden Fall erst einmal zahlen.
Übrigens das Argument - ich muss dann einen kleinen Umweg machen - das würde für mich nicht ausreichen.
Naja sika,
bei den Mülltonnen stimm ich Dir mit modernisierende Instandsetzung grad noch zu, nötig wäre aber eine qualifizierte Mehrheit und es sollte ein Grund benannt werden was warum Instandgesetzt werden muss
Der Rest ist klar bauliche Veränderung, und eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
Wie das nachbarschaftliche Verhältnis hinterher ausehen kann, okay, ist nicht mein Problem.
quote:
Wenn die Versammlung diese Maßnahme beschließt - und womöglich auch eine Sonderumlage dafür - musst du auf jeden Fall erst einmal zahlen
Wenn die Veränderung nicht mit den notwendigen Stimmen beschlossen wird, und dazu ne Sonderumlage erhoben wird, müsste man beide Beschlüsse anfechten - wie gesagt so nen doofen Verwalter kann ich mir net vorstellen.
Ich würde die so beschlossene Sonderumlage auf keinen Fall bezahlen und meine Miteigentümer fragen ob sie noch alle Tassen im Schrank haben - rein persönlich wenns bei uns sonen Fall gäbe wohlgemerkt
quote:
Übrigens das Argument - ich muss dann einen kleinen Umweg machen - das würde für mich nicht ausreichen.
Sika, selbst wenn Du Verwalter dort wärst, warum jemand eine Baul. Veränderung ablehnt und ob Dir das Argument passt oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Rechtmässigkeit der Ablehnung
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Es geht darum, dass die Mülltonnen einen Sichtschutz bekommen sollen, der aber am jetzigen Standort nicht möglich ist. Daher sollen die Parkplätze auf die andere Hofseite, um so den Mülltonnen einen neuen Standort mit Sichtschutz geben zu können. Dann soll der Hof neu gepflastert werden - völlig überflüssig, da alles bestens in Ordnung ist. Ansonsten noch grünlicher Kleinkram, wie z.B. eine Hecke und ein paar Büsche. Da mein Eingang zum Rückgebäude durch die Parkplatzverlegung eindeutig schwierig zu erkennen und zu benutzen ist, sehe ich hier eine eindeutige Benachteiligung und deshalb bin ich dagegen. Auch mit den Kosten habe ich schon irgendwann mal etwas gelesen, kann es aber nicht mehr finden. Es ging darum, dass der, der dagegen stimmt auch nicht an den Kosten beteiligt werden kann!? Vielleicht finde ich es noch.
Das mit den Kosten findest Du im alten WEG § 16
/3, ein Eigentümer der einer Massnahme nach § 22/1 nicht zustimmt darf keinen Anteil am Nutzen haben und hat keine Kosten. Im neuen WEG gibt es das so nicht mehr, dafür braucht ein entsprechender Beschluss die qualifizierte Mehrheit.
Und da wir jetzt auch ein wenig mehr wissen, kann man auch genauer antworten :
Sichtschutz für die Mülltonnen ist eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22/1 neues WEG, dito die Verlegung an einen anderen Standort. Wenn dazu auch noch die Parkplätze verlegt werden sollen erst recht.
Diese drei Massnahmen gehen nur mit der in § 22/1 geregelten Zustimmung
Das neue Pflastern des Hofs ist keine baul. Veränderung sondern eine normale Instandhaltung oder Instandsetzung, Mehrheitsbeschluss ausreichend, Kostentragung entweder nach Gesetz oder dem Schlüssel in der TE, alternativ nach § 16/4 änderbar - aber nur für diese Massnahme (Hofpflastern)
"Grünlicher Kleinkram" ist grenzwertig, kommt drauf an wie es jetzt aussieht und wie es danach aussehen soll.
Wenn Du Deine Wohnung nur noch erreichen kannst indem Du zwischen geparkten Autos oder um sie herum laufen musst, halte ich das definitiv für eine Beeinträchtigung die nicht hingenommen werden muss.
Allerdings frage ich mich welcher Art dieser Sichtschutz werden soll ???? Ein einfacher optischer Sichtschutz aus Holz im Stil eines Pavillion nimmt nicht mehr wie 10cm Platz in der Breite weg.
Die Gemeinschaft sollte eventuell mal nach Alternativen suchen bevor sie sich an den Haken hängt
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