Holzfenster gegen Kunstofffenster austauschen

13. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go568838-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Holzfenster gegen Kunstofffenster austauschen

Hallo,

ich vermiete eine Wohnung und in dieser Wohnung ist ein Holzfenster kaputt. In der Teilungserklärung steht, dass alle Eigentümer ihre Fenster selber bezahlen. So weit, so gut.

Nun würde ich dann gerne direkt alle Holzfenstenster gegen Kunstofffenster austauschen lassen. Ich habe mit der WEG gesprochen und die Info bekommen, dass ich nur Holzfenster einbauen darf.

Ist diese Vorgabe so rechtens? Kann ich dagegen irgendwas machen? In der Teilungserklärung habe ich nichts zum Thema "Holzfenster" gefunden.

Ich habe mir zwei Angebote bezüglich neuer Fenster eingeholt. Die Holzfenster sollen ca. 2.500,00 € mehr kosten. Darum würde ich natürlich viel lieber die von mir gewünschten Kunstofffenster einbauen lassen.

Ich würde mich über jede Hilfe freuen.

Liebe Grüße

Patrick

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7 Antworten
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#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von go568838-81):
In der Teilungserklärung steht, dass alle Eigentümer ihre Fenster selber bezahlen. So weit, so gut.
Zitat (von go568838-81):
Ich habe mit der WEG gesprochen und die Info bekommen, dass ich nur Holzfenster einbauen darf.
Zu dieser „Info" muss es einen Beschluss geben. Der sollte sich vom Verwalter, oder einem anderen Miteigentümer besorgen lassen.


Zitat (von go568838-81):
Ist diese Vorgabe so rechtens?
Grundsätzlich kann die WEG das beschließen. Es kann auch sein, dass städtebauliche Vorschriften das bestimmen. IMO sollte das dann aber in einer für Rechtsnachfolger ersichtlichen und bindenden Weise niedergelegt sein.

Davon abgesehen ist die Auskunft, es müssen Holzfenster sein, unvollständig. Mir fehlt die Vorgabe, dass die neuen Fenster in Farbe und Gestaltung den bisher verbauten (weitestgehend) entsprechen müssen - oder hat sich da im Laufe der Zeit ein kunterbuntes und variantenreiches Sammelsurium an Holzfenstern angesammelt??

Kläre diese Punkte verbindlich (schriftlich) mit dem Verwalter und lass‘ Dir die Forderungen belegen. Es gibt übrigens heute auch Kunststofffenster, die sich kaum von Holzfenstern unterscheiden lassen. Besonders günstig sind diese dann aber nicht. Schlussendlich sollte man neben Material und Optik auf darauf achten, dass die neuen Fenster von den Dämmwerten zur Bausubstanz passen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zu dieser „Info" muss es einen Beschluss geben. Der sollte sich vom Verwalter, oder einem anderen Miteigentümer besorgen lassen.
Warum sollte es dazu eine Beschluss erfordern? Der Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenstern ist eine bauliche Veränderung. Es eicht, wenn das bisher nicht beschlossen wurde.

Signatur:

lg.
R.M.

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#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Es eicht, wenn das bisher nicht beschlossen wurde.
Dann ist die pauschale Aussage, "es müssen wieder Holzfenster rein" so nicht ausreichend. Es fehlt der Hinweis, dass die neuen Fenster sich weder optisch, noch vom Material von den Bestandsfenstern unterscheiden dürfen. Und alleine aus Berufung auf eine bauliche Veränderung, sehe ich den Zwang wieder Holzfenster einzubauen nicht gegeben. Überhaupt dürfte es schwierig, und schon gar nicht preiswert sein, neue Fenster in gleicher Optik zu bekommen.

Je nach Alter und Gegebenheiten kann es dann sinnvoll, evtl. sogar notwendig sein, sich auf eine zeitgemäße Ausführung zu verständigen.

Bis jetzt hat es der TE richtig gemacht. Er hat gefragt. Nun liegt es an der WEG, sich mit dem Wunsch "ich möchte alle Fenster tauschen" so auseinanderzusetzen, dass Optik und Bausubstanz darunter nicht leiden und den Erfordernissen Rechnung getragen wird. Dabei dürfte und solle es eine Rolle spielen, ob noch andere Miteigentümer in absehbarer Zukunft Fenster erneuern wollen/müssen.

By the way, bei einem kaputten Holzfenster - und wenn dieser Fenstertausch in der WEG ein riesen Fass aufmachte, kann man ein Fenster auch mal reparieren lassen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#4
 Von 
go568838-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Ich werde noch mal versuchen mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen bzw. mir am Wochenende den Wohnblock genau anzuschauen. Ich glaube in einigen Wohnungen Kunstofffenster entdeckt zu haben. Viele sind sich dem Thema vielleicht auch gar nicht bewusst und haben sich einfach Fenster eingebaut.

Vielleicht kann man das Thema auf der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen. Es ist doch ein Unterschied, ob ich für Kunstofffenster 3.600 € oder 6.200 € für Holzfenster zahle.

Das Thema ist irgendwie ermüdend, weil ich da schon Wochen mit der Verwaltung spreche. Die Verwaltung hat glaube ich aber keine wirkliche Lust sich mit dem Thema zu befassen.

Danke für eure Hilfe. Falls einer noch Ideen bzw. Tipps hat bitte reinschreiben :)

Liebe Grüße

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von go568838-81):
mir am Wochenende den Wohnblock genau anzuschauen.
Mach das - und mach bei dieser Gelegenheit auch Fotos. Wenn Du Fenster entdeckst, die sich von der großen Mehrheit unterscheiden, frag' die Wohnungseigentümer wann und von wem diese bezogen wurden und was sie gekostet haben. So bekommst Du Adressen von Handwerkern und Herstellern.


Zitat (von go568838-81):
Viele sind sich dem Thema vielleicht auch gar nicht bewusst und haben sich einfach Fenster eingebaut.
So läuft das nicht selten. Wie alt ist das Haus, wie alt sind die Holzfensteer?


Zitat (von go568838-81):
Vielleicht kann man das Thema auf der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen. Es ist doch ein Unterschied, ob ich für Kunststofffenster 3.600 € oder 6.200 € für Holzfenster zahle.
IMO sollte man das vor der ETV mit dem Verwalter (Beirat - möglichst vielen Miteigentümern) besprechen. Im Idealfall kommt ein zielführender TOP auf die Tagesordnung. Oder Du bekommst ein Gefühl dafür wie groß das Risiko wäre täuschend ähnliche Kunststofffenster beanstandungsfrei einzubauen.
Übrigens, auch wenn schon von anderen Miteigentümern Kunststofffenster eingebaut wurden, gibt das Dir nicht das Recht von ggfs. anderslautenden verbindlichen Vereinbarungen oder Beschlüssen abzuweichen. Es würde IMO nur die Forderung der Gemeinschaft auf Rückbau sehr erschweren, wenn nicht obsolet machen. Ausnahme, es gäbe einen Beschluss, der genau diesem "Wildwuchs" ein Ende setzen soll. Von den Regeln und Gegebenheiten abzuweichen, weil es preisgünstiger wäre, ist kein Argument.


Zitat (von go568838-81):
Das Thema ist irgendwie ermüdend,
Ja, WEG kann ermüdend sein, wenn man sich an die Regeln halten will (soll - muss). Besonders wenn diese Regeln von anderen schon "gedehnt" wurden.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#6
 Von 
guest-12329.01.2021 21:20:58
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Warum sollte es dazu eine Beschluss erfordern? Der Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenstern ist eine bauliche Veränderung. Es eicht, wenn das bisher nicht beschlossen wurde.


Hier würde ich widersprechen. Der Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster stellt regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG dar.

Soweit ich es kenne verhält es sich folgendermaßen:
Auch wenn die Teilungserklärung die Kostentragungsregelung enthält, dass Instandhaltung und -setzung von jedem Eigentümer selber getragen wird entscheidet immer die Gemeinschaft über Rahmenmaterial, Farbe u. weitere Details. Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGesetz. Eigentümer, die "ihre" Fenster renovieren, austauschen wollen, müssen deshalb zuvor immer einen Beschluss der Eigentümerversammlung darüber beantragen.
Sind die übrigen Fenster im Gebäude aus Holz oder Aluminium, dürfen einzelne Eigentümer ohne Beschluss keine kostengünstigen PVC-Fensterrahmen wählen – und umgekehrt.

LG

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