Holzterrasse bauliche Maßnahme?

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
WoCB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Holzterrasse bauliche Maßnahme?

Auf einem Flachdach befindet sich unsere Wohung mit Terrasse, das Dach auf der sich die Terrasse befindet ist Gemeinschaftseigentum, für die Terrasse haben wir Sondernutzungsrecht. Der Terrassenbelag ist Sondereigentum. Wir haben den ursprünglichen Belag entfernt und auf das Flachdach (natürlich nur auf der Terrasse innerhalb unserer Sondernutzungsrechtes das mit einer Brüstung umgeben ist) kleine Plastikstückchen aufgelegt (nicht festgeklebt oder dgl.) darauf haben wir zwei Holzbalken auf die Plastikstückchen gelegt. Auf diese Holzbalken haben wir dann Holzbretter verschraubt. Die Bretter sind weder direkt mit dem Flachdach noch mit der Wand verschraubt. Die Holzbalken liegen nur auf den Plastikstückchen.

Handelt es sich hier um eine bauliche Maßnahme?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Naja, eine bauliche Massnahme ist das auf jeden Fall. Aber Du meinst sicher ob dies als bauliche Veränderung zu sehen ist ?
Auch hier ein Ja, eine bauliche Veränderung ist quasi alles was den ursprünglichen Zustand ändert.

Ich denke aber auch hier mal, dass für Dich die Antwort auf die Frage : Darf ich das ohne Beschluss ? interessiert.

Diese Frage würde ich anhand der Schilderung klar mit Ja beantworten.
Denn einer baulichen Veränderung müssen nur diejenigen Eigentümer zustimmen die davon betroffen sind. In Deinem Fall dürfte das ausser Dir selbst wohl keiner sein. Zumal Du auch nichts fest mit dem Gebäude verbunden hast. Es muss Dir allerdings klar sein, entstehen Aufgrund Deiner Konstruktion Schäden am Dach, wirst Du wohl allein für deren Behebung aufkommen müssen.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Ich denke aber auch hier mal, dass für Dich die Antwort auf die Frage : Darf ich das ohne Beschluss ? interessiert.

Diese Frage würde ich anhand der Schilderung klar mit Ja beantworten.

von Thorsten D. am 07.01.2011 19:42


Der Fall hat einen Aspekt, der deutlich über die Frage einer festen Verbindung hinausgeht...
Für eine Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums müsste die zusätzliche Holzkonstruktion entfernt und wieder aufgebaut werden. Dies würde zu Lasten der Gemeinschaft gehen. Damit wäre auch jeder Eigentümer in seinen Rechten beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung wäre vermeidbar durch Unterlassung der baulichen Veränderung und geht damit "über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus". Das hätte zur Folge, dass die Zustimmung sämtlicher Eigentümer erforderlich wäre.

Was auch immer das Ergebnis in einem konkreten Fall sein könnte: "klar mit Ja" dürfte kaum zutreffend sein.

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Gut das Argument ist nicht von der Hand zu weisen,

allerdings ist zu berücksichtigen dass auch bei Orginalzustand der Terrasse im Falle einer Dachreparatur der, im Sondereigentum stehende, Belag zu entfernen und wieder anzubringen wäre, was ebenfalls mit gemeinschaftlich zu tragenden Kosten verbunden wäre.

Die Holzkonstruktion ist daher nicht so ohne weiteres als Beeinträchtigung zu werten, je nach vorhergehendem Belag - Platten auf Riesel, oder fest verlegte Fliesen, wird der jetzige Zustand eher konstengünstiger wirken.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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