Hypothek lieber auf eigene Immobilie oder auf Eigentumswohnung

9. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Hypothek lieber auf eigene Immobilie oder auf Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

folgendes, wir möchten eine Eigentumswohnung kaufen, möchten allerdings vollfinanzieren. Hierbei schlägt die Bank einen Zinssatz von 2% an.
Nun kam eine Bankberaterin auf die Idee unser Haus, wo bereits die Hälfte des Kredits abgezahlt ist, mit einem zweiten Kredit zu belasten (1% Zinssatz) und damit komplett die Wohnung zu kaufen.
Ich weiß nicht warum, aber wo ist der Haken das Haus zu belasten?
Hat wer die Vor-oder Nachteile auf der Hand? Wäre es ratsam dieses zu tun?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo!
Ich denke das die Eigentumswohnung vermietet werden soll, oder? Steuerlich ist es daher sinnvoller die Wohnung mit einem Kredit zu belasten.
Su

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#2
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Ja genau die Wohnung ist Vermietet und laut einer Bekannten, die Steuerberaterin ist, kann man durch den zweiten Kredit aufs Haus die Wohnung zuordnen und daher auch die Zinsen mit geltend machen.
Dennoch habe ich den Eindruck irgendetwas wichtiges zu übersehen wenn ich den Kredit für die ETW aufs Haus aufnehme anstatt auf die Wohnung und noch vlt von den günstigeren Zinsen leiten lassen, die ja fast die Hälfte betragen

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Möglicherweise hast Du da was missverstanden.

Kredit für die ETW, Absicherung (z.B. Grundschuld) auf die eigene Hütte.

Hat den zusätzlichen Vorteil, dass man die Grundschuld u.U. öfters nutzen kann.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Steuerlich ist es daher sinnvoller die Wohnung mit einem Kredit zu belasten.


Steuerlich kommt es nur auf die Verwendung des Darlehens an, nicht jedoch darauf, auf welche Immobilie man die Grundschuld einträgt. Das Vorgehen hat daher keine steuerlichen Nachteile.

Hauptvorteil der Verteilung der Grundschuld auf zwei Immobilien ist der deutlich günstigere Zinssatz, den man erzielt, da bei einer Beleihung von mehr als 60% erhebliche Risikozuschläge fällig werden.

Außerdem fallen geringere Gebühren für die Eintragung der Grundschuld an, wenn man eine bereits eingetragene Hrundschuld mitzutuendes kann.

Dem steht gegenüber, dass die eigene Immobilie für das Darlehen mit haftet. Das Risiko würde ich aber eher als gering einschätzen, daran im Regelfall ohnehin mit seinem gesamten Vermögen haftet.

Zitat:
Nun kam eine Bankberaterin auf die Idee unser Haus, wo bereits die Hälfte des Kredits abgezahlt ist, mit einem zweiten Kredit zu belasten (1% Zinssatz) und damit komplett die Wohnung zu kaufen.


Das geht auch mit einem Kredit, der mit zwei Grundschuldeintragungen abgesichert wird. Der Anteil, der auf die Wohnung entfällt, sollte auch deutlich günstiger werden.

Wenn man die Sicherheiten so verteilen kann, dass beide Immobilien nur zu 60% belastet werden, also 40% des Darlehens auf das eigene Haus eingetragen werden kann, dann sollte das Gesamtdarlehen bei 10-jähriger Laufzeit nahe 1% liegen.

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