Hallo, ich habe vor einen halben Jahr einen Haus mit zwei Gartenhäuser auf dem Grundstück erworben . Jetzt kommt der vorherige Eigentümer und meint der konnte es ausbauen und mitnehmen . Er hat doch keinen recht darauf ? Und hat er überhaupt recht meinen Grundstück zu betreten ?
Danke .
Immobilie haus
24. März 2021
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Frage vom 24. März 2021 | 19:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie haus
#1
Antwort vom 24. März 2021 | 20:24
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1396x hilfreich)
Was will der Verkäufer ausbauen und mitnehmen?
#2
Antwort vom 24. März 2021 | 20:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Oh sorry ,hab es nicht reingeschrieben .Es geht um die Gartenhäuser.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. März 2021 | 20:56
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1396x hilfreich)
Kommt halt drauf an, was vertraglich vereinbart wurde.
#4
Antwort vom 24. März 2021 | 21:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
In Vertrag steht nichts drin , das Haus wurde gekauft wie gesehen . Sondervereinbarungen gab es nicht .
#5
Antwort vom 24. März 2021 | 21:47
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1396x hilfreich)
Also wurde nur das Haus gekauft?
#6
Antwort vom 24. März 2021 | 22:19
Von
Status: Lehrling (1447 Beiträge, 234x hilfreich)
Was sind das für Gartenhäuser, konkret wie sind sie mit dem Grundstück verbunden (siehe § 94f BGB)
#7
Antwort vom 24. März 2021 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (50122 Beiträge, 17560x hilfreich)
Zitat:Jetzt kommt der vorherige Eigentümer und meint der konnte es ausbauen und mitnehmen . Er hat doch keinen recht darauf ?
Wenn die Gartenhäuser vorbehaltlos bei der Hausübergabe mit übergeben wurden, dann besteht kein Anspruch.
Zitat:Und hat er überhaupt recht meinen Grundstück zu betreten ?
Nein, das unerlaubte Betreten Deines Grundstücks erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.
#8
Antwort vom 25. März 2021 | 18:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Kommt halt drauf an, was vertraglich vereinbart wurde.
In Vertrag wurden die Gartenhäuser überhaupt nicht erwähnt.
In Vertrag steht folgendes :
..... verkaufen hiermit den vorbeschriebenen Grundbesitz mit allen Rechten und Bestandteilen sowie dem gesetzlichen Zubehör an .........
bewegliche Gegenstände sind mit Ausnahme des gesetzlichen Zubehörs -nicht mitverkauft.
Und bis spätestens November 2020 muss das Objekt geräumt und übergeben werden
#9
Antwort vom 25. März 2021 | 19:15
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1396x hilfreich)
Erwähnt ist es schon. Entweder sind die Gartenhäuser feste Bestandteile des Grundstücks. Oder sie sind bewegliche Gegenstände. Kommt darauf an, ob sie mit dem Boden verbunden sind oder im Einzelfall auf die Größe.
Die offizielle Übergabe hat stattgefunden?
#10
Antwort vom 25. März 2021 | 19:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Erwähnt ist es schon. Entweder sind die Gartenhäuser feste Bestandteile des Grundstücks. Oder sie sind bewegliche Gegenstände. Kommt darauf an, ob sie mit dem Boden verbunden sind oder im Einzelfall auf die Größe.
Die offizielle Übergabe hat stattgefunden?
Ja , die Übergabe fand in November 2020 statt
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