Immobilie haus

24. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Obidin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie haus

Hallo, ich habe vor einen halben Jahr einen Haus mit zwei Gartenhäuser auf dem Grundstück erworben . Jetzt kommt der vorherige Eigentümer und meint der konnte es ausbauen und mitnehmen . Er hat doch keinen recht darauf ? Und hat er überhaupt recht meinen Grundstück zu betreten ?
Danke .




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Was will der Verkäufer ausbauen und mitnehmen?

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#2
 Von 
Obidin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh sorry ,hab es nicht reingeschrieben .Es geht um die Gartenhäuser.

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Kommt halt drauf an, was vertraglich vereinbart wurde.

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#4
 Von 
Obidin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

In Vertrag steht nichts drin , das Haus wurde gekauft wie gesehen . Sondervereinbarungen gab es nicht .

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Also wurde nur das Haus gekauft?

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#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1447 Beiträge, 234x hilfreich)

Was sind das für Gartenhäuser, konkret wie sind sie mit dem Grundstück verbunden (siehe § 94f BGB)

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50122 Beiträge, 17560x hilfreich)

Zitat:
Jetzt kommt der vorherige Eigentümer und meint der konnte es ausbauen und mitnehmen . Er hat doch keinen recht darauf ?


Wenn die Gartenhäuser vorbehaltlos bei der Hausübergabe mit übergeben wurden, dann besteht kein Anspruch.

Zitat:
Und hat er überhaupt recht meinen Grundstück zu betreten ?


Nein, das unerlaubte Betreten Deines Grundstücks erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.

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#8
 Von 
Obidin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Kommt halt drauf an, was vertraglich vereinbart wurde.

In Vertrag wurden die Gartenhäuser überhaupt nicht erwähnt.
In Vertrag steht folgendes :
..... verkaufen hiermit den vorbeschriebenen Grundbesitz mit allen Rechten und Bestandteilen sowie dem gesetzlichen Zubehör an .........
bewegliche Gegenstände sind mit Ausnahme des gesetzlichen Zubehörs -nicht mitverkauft.
Und bis spätestens November 2020 muss das Objekt geräumt und übergeben werden

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#9
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Erwähnt ist es schon. Entweder sind die Gartenhäuser feste Bestandteile des Grundstücks. Oder sie sind bewegliche Gegenstände. Kommt darauf an, ob sie mit dem Boden verbunden sind oder im Einzelfall auf die Größe.

Die offizielle Übergabe hat stattgefunden?

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#10
 Von 
Obidin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Erwähnt ist es schon. Entweder sind die Gartenhäuser feste Bestandteile des Grundstücks. Oder sie sind bewegliche Gegenstände. Kommt darauf an, ob sie mit dem Boden verbunden sind oder im Einzelfall auf die Größe.

Die offizielle Übergabe hat stattgefunden?



Ja , die Übergabe fand in November 2020 statt

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