Hallo!
Wir (mein Mann und ich) wohnen in einer 3-Zimmer-Eigentumswohnung in der Stadt München.
Grundsätzlich denken wir über Familienplanung nach und suchen deshalb nach einer 4-Zimmerwohnung zum Kauf.
Leider ist der Immobilienmarkt in München sehr schwierig, ab und an finden wir allerdings eine preiswerte Eigentumswohnung
bei den Immobilienangeboten, die aber nicht ganz genau unseren Wunschkriterien entspricht.
Die absolute Traumwohnung war bisher noch nicht dabei, die Suche kann sich noch ein paar Jahre hinziehen.
Meine Frage: Ist es erlaubt, jetzt eine Eigentumswohnung zu erwerben, diese nur wenige Monate oder Jahre zu behalten (z.B. vermieten) und diese dann wieder weiter zu verkaufen, wenn wir unsere Wunschwohnung gefunden haben?
Das hört sich nun nach "schnellem Geld"- Konzept an, ist aber garnicht von uns beabsichtigt.
Wir würden nun eine preiswerte Wohnung kaufen, dann in ein paar Jahren diese weiterverkaufen, aber erst zu dem
Zeitpunkt, wenn wir unsere Traumimmobilie entdeckt haben.
Gibt es eine Frist, die wir hier beachten sollten?
Danke für Ihre Hilfe!
Immobilie kaufen und später verkaufen
10. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 10. September 2017 | 15:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie kaufen und später verkaufen
#1
Antwort vom 10. September 2017 | 15:58
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2391x hilfreich)
Zitat :Gibt es eine Frist, die wir hier beachten sollten?
Bei einer selbst genützten Immobilie gibt es keine Frist, ansonsten sind es für Privatpersonen 10 Jahre.
https://www.bauemotion.de/bauwissen/kauf-verkauf-miete/17517004/
#2
Antwort vom 10. September 2017 | 18:34
Von
Status: Unbeschreiblich (130019 Beiträge, 41465x hilfreich)
Zitat :Meine Frage: Ist es erlaubt, jetzt eine Eigentumswohnung zu erwerben, diese nur wenige Monate oder Jahre zu behalten (z.B. vermieten) und diese dann wieder weiter zu verkaufen, wenn wir unsere Wunschwohnung gefunden haben?
Klar.
Das können sogar nur Tage oder Minuten sein.
Zitat :Gibt es eine Frist, die wir hier beachten sollten?
Die steuerliche Spekulationsfrist hat 0815Frager ja schon erwähnt, wäre die einzige die mir als relevant bekannt wäre.
Es sei denn die Wohnung wäre noch bewohnt, dann kämen diverse Kündigungsfristen zum tragen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. September 2017 | 13:36
Von
Status: Philosoph (13463 Beiträge, 4809x hilfreich)
Mir erschließt sich der Sinn dahinter nicht wirklich, denn geplant in die "neu gekaufte" ETW zu ziehen habt ihr ja offensichtlich nicht.
Und jetzt?
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