Immobilie verkaufen oder verschenken?

4. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 26x hilfreich)
Immobilie verkaufen oder verschenken?

Ich möchte das Haus von meiner Schwester erwerben. Dieses ist noch 6 stellig belastet. Meine Schwester kann steuerfrei verkaufen. Macht es Sinn zu kaufen oder spare ich, wenn Sie mir das Objekt schenken würde? Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt?!




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129779 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Harry12):
Macht es Sinn zu kaufen oder spare ich, wenn Sie mir das Objekt schenken würde?

Das sind prima Fragen für einen Steuerberater ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 26x hilfreich)

stimmt, den wollte ich mir aber sparen



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Harry12):
Macht es Sinn zu kaufen oder spare ich, wenn Sie mir das Objekt schenken würde?

Das sind prima Fragen für einen Steuerberater ...

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#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2706 Beiträge, 1217x hilfreich)

Zitat (von Harry12):
stimmt, den wollte ich mir aber sparen
Allerdings kann Sparsamkeit an der falschen Stelle auch teuer werden.

Erschwerend kommt hinzu, dass Deine Informationen recht spärlich sind. Aber wenn die Schwester bereit ist, Dir das Haus zu schenken, klingt das erstmal gut. Die Immobilie sollte aber schon den Wert der Belastung (die wird sie ja nicht behalten wollen/können) übersteigen. Vom Netto-Verkehrswert wird dann auch abhängen, ob und wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt. Hier sind unter Geschwistern die Freibeträge gering und der Steuersatz relativ hoch. Trotzdem, für Dich wird die Schenkung die günstigere Variante sein. IMO


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129779 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Harry12):
stimmt, den wollte ich mir aber sparen

Na denn poste mal die Steuerbescheid eder letzen 5 Jahre, die detaillierte aktuelle steuerliche Sitation, eine detaillierte Vermögens- und Schuldenaufstellung und den Marktwert des Hauses.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 26x hilfreich)

Sie muss natürlich die Verbindlichkeiten an die Bank zurück zahlen, was ich dann machen würde. Die Frage ist z.B. spare ich Grunderwerbsteuer im Vergleich zur Schenkungssteuer, welches ich auch alles zahlen würde.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50144 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat:
Macht es Sinn zu kaufen oder spare ich, wenn Sie mir das Objekt schenken würde?


Schenken heißt, dass Du das Haus bekommst und Deine Schwester weiterhin das Darlehen bezahlt. Ist das eine ernsthafte Option?

Ansonsten ist die Übernahme des Hauses mindetens in Höhe des übernommenen ein Kauf. Je nach Höhe des Verehrswertes des Hauses kann es sich um eine gemischte Schenkung handeln, d.h. nur der über den Darlehenswert hinausgehende Verkehrswert gilt als Schenkung.

Zitat:
Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt?!


Nicht wirklich, da es doch offensichtlich ist, dass Du Geld sparst, wenn Du etwas geschenkt erhältst. Das ist selbst dann noch der Fall, wenn darauf Schenkungssteuer zu zahlen ist. Teuer wird das jedoch für Deine Schwester, denn die muss auf den möglichen Kaufpreis verzichten.

Um das mal an einem einfachen Beispiel deutlich zu machen:
Du gehst in einen Laden und möchtest einen Fernseher haben, der mit einem Preis von 500€ ausgezeichnet ist. Deine Fragestellung übertragen auf das Beispiel läuft nun auf folgende Optionen hinaus:
1.: Du kaufst den Fernseher für 500€ (=Kauf)
2.: Du bezahlst für den Fernseher 250€ (=gemischte Schenkung)
3.: Du bezahlst für den Fernseher nichts (=Schenkung)

Natürlich kannst Du dem Rat von @Harry van Sell folgen und Dich kostenpflichtig von einem Steuerberater beraten lassen, welche der Möglichkeiten Dir am meisten Geld spart. Ich bräuchte dafür keinen Steuerberater, da das Ergebnis einer solchen Prüfung auf der Hand liegt.

Und selbst wenn das Finanzamt ins Spiel kommt und bei Lösung 3 noch 50€ Schenkungssteuer verlangt ist immer noch sehr klar, welches die beste Lösung für Dich ist. Und auch dann, wenn man den Kaufpreis von der Steuer absetzen kann ändert das immer noch nichts daran, welche Lösung offensichtlich am günstigsten für Dich ist.

Ob der Laden überhaupt bereit ist, Dir die Lösung 2 oder 3 anzubieten ist wiederum eine andere Frage. Wenn die Bereitschaft des Ladens nicht da ist, dann muss man ebenfalls keinen Steuerberater dafür engagieren, die beste aus den 3 genannten Lösungen zu ermitteln, da dann keine Wahl besteht.

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#7
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 26x hilfreich)

also noch ein paar Infos: meine Schwester hat das Objekt für mich gekauft, da ich damals in der Insolvenz war. Sie hat das Haus finanziert. Die Raten wurden ausnahmslos nur von mir gezahlt, da es inoffiziell mein Haus war. Das vorhandene Darlehen löse ich mit einem neu aufgenommenen Darlehen ab. Welche Höhe ich finanziere, weiß ich noch nicht, da bei mir auch noch Eigenkapital vorhanden ist.


Zitat (von hh):
Zitat:
Macht es Sinn zu kaufen oder spare ich, wenn Sie mir das Objekt schenken würde?


Schenken heißt, dass Du das Haus bekommst und Deine Schwester weiterhin das Darlehen bezahlt. Ist das eine ernsthafte Option?

Ansonsten ist die Übernahme des Hauses mindetens in Höhe des übernommenen ein Kauf. Je nach Höhe des Verehrswertes des Hauses kann es sich um eine gemischte Schenkung handeln, d.h. nur der über den Darlehenswert hinausgehende Verkehrswert gilt als Schenkung.

Zitat:
Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt?!


Nicht wirklich, da es doch offensichtlich ist, dass Du Geld sparst, wenn Du etwas geschenkt erhältst. Das ist selbst dann noch der Fall, wenn darauf Schenkungssteuer zu zahlen ist. Teuer wird das jedoch für Deine Schwester, denn die muss auf den möglichen Kaufpreis verzichten.

Um das mal an einem einfachen Beispiel deutlich zu machen:
Du gehst in einen Laden und möchtest einen Fernseher haben, der mit einem Preis von 500€ ausgezeichnet ist. Deine Fragestellung übertragen auf das Beispiel läuft nun auf folgende Optionen hinaus:
1.: Du kaufst den Fernseher für 500€ (=Kauf)
2.: Du bezahlst für den Fernseher 250€ (=gemischte Schenkung)
3.: Du bezahlst für den Fernseher nichts (=Schenkung)

Natürlich kannst Du dem Rat von @Harry van Sell folgen und Dich kostenpflichtig von einem Steuerberater beraten lassen, welche der Möglichkeiten Dir am meisten Geld spart. Ich bräuchte dafür keinen Steuerberater, da das Ergebnis einer solchen Prüfung auf der Hand liegt.

Und selbst wenn das Finanzamt ins Spiel kommt und bei Lösung 3 noch 50€ Schenkungssteuer verlangt ist immer noch sehr klar, welches die beste Lösung für Dich ist. Und auch dann, wenn man den Kaufpreis von der Steuer absetzen kann ändert das immer noch nichts daran, welche Lösung offensichtlich am günstigsten für Dich ist.

Ob der Laden überhaupt bereit ist, Dir die Lösung 2 oder 3 anzubieten ist wiederum eine andere Frage. Wenn die Bereitschaft des Ladens nicht da ist, dann muss man ebenfalls keinen Steuerberater dafür engagieren, die beste aus den 3 genannten Lösungen zu ermitteln, da dann keine Wahl besteht.

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#8
 Von 
nicht Ihren echten Namen
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)

Liegt hier zufällig eine Insolvenzstraftat vor?

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50144 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat:
Sie hat das Haus finanziert. Die Raten wurden ausnahmslos nur von mir gezahlt,


Hat die Schwester diese Mieteinnahmen versteuert?

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#10
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 26x hilfreich)

wieso das? Blödsinn!

Zitat (von nicht Ihren echten Namen):
Liegt hier zufällig eine Insolvenzstraftat vor?

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#11
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 26x hilfreich)

Hat Sie, selbstverständlich!

Zitat (von hh):
Zitat:
Sie hat das Haus finanziert. Die Raten wurden ausnahmslos nur von mir gezahlt,


Hat die Schwester diese Mieteinnahmen versteuert?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129779 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von nicht Ihren echten Namen):
Liegt hier zufällig eine Insolvenzstraftat vor?

Wenn man es richtig macht nicht.
Wenn man Fehler macht / gemacht hat, durchaus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 26x hilfreich)

Die Stadt hat ja immer ein Vorkaufsrecht, da wäre ein Schenkung wahrscheinlich nicht so sinnvoll?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129779 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Harry12):
Die Stadt hat ja immer ein Vorkaufsrecht,

Wer hat einem denn den Unfug erzählt?



Zitat (von Harry12):
da wäre ein Schenkung wahrscheinlich nicht so sinnvoll?

Nö, gerade da wäre sie sinnvoll...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich habe mal gehört, dass bei jedem Immobilien Kaufvertrag , dazu gehört doch auch die Schenkung, die Stadt immer gefragt wird, ob Sie in diesen Vertrag einsteigen wollen, o.ä.?


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Harry12):
Die Stadt hat ja immer ein Vorkaufsrecht,

Wer hat einem denn den Unfug erzählt?



Zitat (von Harry12):
da wäre ein Schenkung wahrscheinlich nicht so sinnvoll?

Nö, gerade da wäre sie sinnvoll...

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129779 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Harry12):
Ich habe mal gehört, dass bei jedem Immobilien Kaufvertrag , dazu gehört doch auch die Schenkung, die Stadt immer gefragt wird, ob Sie in diesen Vertrag einsteigen wollen, o.ä.?

Zum einen ist eine Schenkung kein Kauf.
Zum anderen kann es passieren, das der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zusteht, aber das ist nicht die Regel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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