Hallo, welcher Fachanwalt ist für folgenden Sachverhalt am geeignetsten?
In einem Überlassungsvertrag (not. beurkundet) wurde von den Eltern eine Immobilie an die Kinder übertragen. Ein Kind hat die Auflage, dass es seinen Miteigentumsanteil nicht veräußern und belasten darf, da ansonsten ein Rückauflassungsanspruch dessen Teils an die Eltern zurück geht. Sofern die Eltern verstorben sind erhalten die Kinder des Kindes diesen Rückauflassungsanspruch. Das Kind hat die Auflage nicht beachtet und seinen Miteigentumsanteil belastet, jetzt möchte das Kind vom Kind den Rückauflassungsanspruch beanspruchen.
Wo ist man hier am besten aufgehoben Erbrecht oder Immobilienrecht oder Vertragsrecht? Wer ist am besten zu konsultieren?
Immobilien Rückauflassungsanspruch
16. Mai 2019
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Frage vom 16. Mai 2019 | 19:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilien Rückauflassungsanspruch
#1
Antwort vom 20. Mai 2019 | 10:21
Von
Status: Schüler (412 Beiträge, 93x hilfreich)
FA für Immobilienrecht
#2
Antwort vom 20. Mai 2019 | 12:10
Von
Status: Bachelor (3977 Beiträge, 2428x hilfreich)
Ich denke auch, FA für Immobilienrecht. Da hier aber Erbrecht offensichtlich eine Rolle spielt, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt oder eine Kanzlei zu suchen, die beides abdecken kann. Diese Kombination gibt es gar nicht so selten, da im realen Leben beides oft eng miteinander zusammenhängt.
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