Hallo zusammen,
ich fürchte fast, dass ich hier vielleicht nicht unbedingt im richtigen Forum bin... Es geht darum, zwei Immobilien zu "retten" bevor die öffentliche Hand zugreift.
Hier die Situation:
Ich bin Eigentümerin eines Hauses, in dem mein Vater 100%iges Nießbrauchrecht hat. Die Hütte ist ziemlich fertig, hat dennoch einen geschätzten Wert von ca. 120.000 €.
Des Weiteren bin ich mit 1/6 an einem sehr schönen Haus beteiligt (Erbengemeinschaft), welches einen hohen emotionalen Wert für mich hat. Verkehrswert ca. 400.000 und Grundschuld ca. 180.000 €. Ein weiters Sechstel gehört meinem Bruder und der Rest meinem Vater, der auch die Verwaltung übernimmt.
Mein Bruder ist seelisch behindert und ist im betreuten Wohnen untergebracht. Er bezieht Leistungen nach dem SGB III. Der Kostenträger hat sich bereits ins Grundbuch
eingetragen und verlangt seinen Anteil. Ich bin allerdings seit einem Jahr seine gesetzliche Betreuerin und hätte da vielleicht Möglichkeiten!? Dazu später mehr.
Mein Vater zeigt erste Anzeichen einer Demenz. Ich fürchte, dass er langfristig pflegebedürftig wird. Ich könnte die Pflege aus persönlichen Gründen jedoch keinesfalls übernehmen.
Ich weiß, mein Anliegen ist moralisch verwerflich, aber in der Hoffnung auf eine zielführende Lösung frage ich dennoch:: Was wir nun tun, um das Vermögen meines Vaters und seinen zukünftigen Nachlass zu schützen?
Spontan habe ich Folgendes überlegt: Das Haus mit Nießbrauchrecht ist verloren, denn dieses Nießbrauchrecht wird er nicht aufgeben. Das andere, für mich bedeutsame Haus, könnte ich ihm doch aber vielleicht abkaufen, also seinen Anteil von 2/3 (4/6). Anschließend zahlt er mir den inoffiziell Kaufpreis zurück. Und wenn er tatsächlich pflegebedürftig wird und der Kostenträger die Hand auf hält, hat dieser demente alte Mann das Geld eben verblasen, weiß der Teufel für was (seine Kaufgewohnheiten werden tatsächlich immer ungewöhnlicher). Oder gibt es evtl. sogar die Möglichkeit eines symbolischen Kaufes... Ich zahle meinem Vater z. B. einen Euro für seinen Anteil und die Problematik einer Schenkung (im Falle der Pflegebedürftigkeit und des Pflichtanteils für meinen Bruder) wäre hinfällig?
In dem Zusammenhang geht es weiter zum Erbrecht... Der Kauf des 2/3 Anteils meines Vaters würde ja dann auch den Pflichtanteil meines Bruders umgehen; für den Fall, dass sein Alter ihn vor der fortschreitenden Demenz einholt.
Das Problem bei der Geschichte ist, dass mein Vater seit jeher ein schwieriges Gemüt hat und sehr dickköpfig ist. Und wie die meisten Demenzkranken streitet er ab, dass er ein Problem hat. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn er bei meinem oben genannten "Plan" - sollte er überhaupt zielführend und rechtlich umsetzbar sein - nicht mit spielt? Wir haben eine sehr schwierige Vergangenheit und gegenseitiges Vertrauen ist nicht existent.
Wenn die Demenz voranschreitet, muss er ja, ob einsichtig oder nicht, entmündigt bzw. betreut werden. Kann ich das machen und die Immobilien noch retten, auch wenn er sich beim Betreuungsgericht gegen eine Betreuung durch mich ausspricht (eine ehrenamtliche Betreuung geht der beruflichen Betreuung schließlich vor und d Demenzkranke legen i. d. R. eine gewisse Aggressivität an den Tag)? Vielleicht kann ich ihn als gesetzlicher Vormund doch ein paar Monaten häuslich pflegen und etwas "tricksen" bevor mich die Kräfte verlassen und er doch in ein Pflegeheim müsste.
Also hat jemand eine Idee, wie ich mit der Situation umgehen könnte?
Da fällt mir ein: Unsere Beziehung ist zwar hin, er hat aber Mal gesagt, dass er grundsätzlich dazu bereit wäre, seinen Anteil an unsere Kinder zu übertragen (beide unter 6 Jahren). Vielleicht können die ja dazu beigetragen, dass das Elternhaus meiner verstorbenen Mutter nicht für die Pflege meines Vaters drauf geht. Die andere Hütte kann sich "der Staat" meinetwegen unter den Nagel reißen, das Haus mit meinem Sechstel Anteil möchte ich aber nicht aufgeben.
Danke im voraus.
Immobilien bei Pflegebedürftigkeit und im Erbrecht
Nun, der Staat hat da vorgesorgt und als Gegenmaßnahme für solche "Rettungsaktionen" so Sachen wie ein 10jähriges Rückforderungsmöglichkeiten von übertragenem Vermögen und auch den Elternunterhalt vorgesehen.
Stark vereinfacht: entweder wird Vermögen zurück gefordert, oder man behält das Vermögen und muss die Kosten tragen weil man vermögend genug ist.
Eine rechtskonforme "Rettungsaktion" sollte man unter Begleitung eines in solchen Sachen versierten Rechtsanwaltes machen. Da sind viele individuelle Faktoren sowohl vom Übertragenenden als auch vom Empfänger zu berücksichtigen.
Guten Morgen,
also erstmal vielen Dank für die Antwort.
Natürlich habe ich gehofft, dass ich mit meinen Ausführungen die individuellen Faktoren wiedergegeben konnte und dementsprechend vielleicht eine konkrete Richtung gezeigt bekomme, bevor ich tatsächlich einen Anwalt beauftrage.
Mein Vater hat sehr gesund gelebt und ich fürchte, dass die Demenz ihn schnell einholen und noch viele Jahre begleiten wird. Der Staat wird vermutlich seinen Anteil durch das Haus mit dem Nießbrauchrecht erhalten. Die auch die Problematik der Schenkung ist mir soweit bekannt. Aber was ist mit dem erwähnten "Scheinkauf"? Wenn ich ihm seinen Anteil abkaufe, er mir das Geld zurück gibt und ich behaupte, dass er das in seiner Demenz verprasst hat... Käme ich damit durch?
Und wie sieht es im Betreuungsrecht aus... Wenn er bei diesem Scheinkauf nicht mitspielen will (weil er eben glaubt, sein Gehirn funktioniere noch), habe ich die Möglichkeit, die rechtliche Betreuung gegen seinen Willen zu übernehmen und den "Plan" so zu verwirklichen? Als rechtlicher Betreuer muss ich aber die Ausgaben nachweisen und könnte den Kaufpreis nicht so einfach zurück zahlen... Die Behauptung, er habe alles verprasst wäre hinfällig
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Scheinkauf"? Wenn ich ihm seinen Anteil abkaufe, er mir das Geld zurück gibt und ich behaupte, dass er das in seiner Demenz verprasst hat... Käme ich damit durch?
Sie wollen für sich Geld sichern und andere für ihren Vater bezahlen lassen.
Es stellt sich doch die Frage, ob er als dementer Mensch überhaupt einen Verkauf tätigen darf.
Hat ein Arzt die Demenz festgestellt, oder ist das nur ihre Wahrnehmung?
Sie müssen ja die Summe auf das Konto ihres Vaters überweisen und der soll dann diese Summe wieder abheben und ihnen geben.....
Wenn sie seine Betreuerin wären, müssen sie dem Betreuungsgericht nachweisen, für was das Geld verwendet wurde.
Und wenn ihr Vater doch nicht so dement ist wie sie meinen, wird er dem Konstrukt nicht zustimmen.
Er hat diesen Weg gewählt und wollte ihnen halt nicht "rechtzeitig" die Immobilie übergeben, er wird seine Gründe gehabt haben.
Zitat:Ich weiß, mein Anliegen ist moralisch verwerflich, aber in der Hoffnung auf eine zielführende Lösung frage ich dennoch:: Was wir nun tun, um das Vermögen meines Vaters und seinen zukünftigen Nachlass zu schützen?
Diese Frage ist nicht nur moralisch verwerflich.
Du möchtest den "zukünftigen Nachlass" schützen und der Staat (und somit auch ich) soll dann die Kosten für deinen Vater übernehmen? Gehts noch?
Hier gibt es keine "Tipps", wie das Recht umgangen werden kann!
-- Editiert von cruncc1 am 06.01.2019 10:18
Zitat :
Sie wollen für sich Geld sichern und andere für ihren Vater bezahlen lassen.
Ich will die Immobilie meiner verstorbenen Mutter sichern. Diese hätte ohnehin nicht gewollt, dass er einen Anteil davon bekommt. Aber es ist wie es ist und das Haus mit dem Nießbrauchrecht kann der Staat meines Wissens nach eh einverleiben. Ich zahle auch einen stolzen Anteil für andere und wer mein Anliegen verwerflich sollte seine Kritik in erster Linie Mal an dem Gesetzgeber richten, der die Pflege in Deutschland massiv vernachlässigt hat.
Dass ich als gesetzlicher betreuer den Scheinkauf mich durch kriege habe ich mir fast gedacht, aber was ist, wenn er mit spielt?
Und würde ich die Betreuung überhaupt bekommen, wenn er das nicht will?
Die Demenz ist noch nicht diagnostiziert und er weigert sich, zum Arzt zu gehen. Die Anzeichen sind aber eindeutig
Zitat :habe ich die Möglichkeit, die rechtliche Betreuung gegen seinen Willen zu übernehmen
Ja
Zitat :und den "Plan" so zu verwirklichen?
Nein. Denn Die Tätigkeit des Betreuers wird gerichtlich beaufsichtigt. Und wenn der Betreuer Geschäfte mit sich selbst macht, wird das sehr genau kontrolliert. Und da dort der Grundsatz "keine Buchung / Ausgabe ohne Beleg" gilt, kann da auch kein Bargeld in solchen Dimensionen verschwinden.
Zitat :sollte seine Kritik in erster Linie Mal an dem Gesetzgeber richten, der die Pflege in Deutschland massiv vernachlässigt hat.
Wieso hat der Gesetzgeber die Pflege in Deutschland massiv vernachlässigt?
Das war dann ja wohl eher der mündige Bürger welcher beizeiten nicht ordentlich vorgesorgt hat ... wobei hier hat er es ja durch Schaffung von Vermögen.
Das die potentiellen Erben durch Verwertung desselben möglicherweise in Röhre schauen, ist halt so. Es ist nicht ihr Geld.
Und das der Gesetzgeber keine Absicherung der Erben / der Erbmasse zu Lasten der Allgemeinheit vorgesehen hat, ist übrigens rechts- und verfassungskonform.
Die hoffnungsvollen Erben müssen halt ihr eigenes Vermögen schaffen, sind sie dazu unfähig tritt die Allgemeinheit bei deren Bedürftigkeit ein.
Zitat :Und würde ich die Betreuung überhaupt bekommen, wenn er das nicht will?
Das Gericht entscheidet wer Betreuer wird. Und da wird durchaus auch mal der Betreute gefragt, wie er das sieht. Notfalls wird halt ein Berufsbetreuer eingesetzt.
Zitat :Diese hätte ohnehin nicht gewollt, dass er einen Anteil davon bekommt.
Da hätte sie durch entsprechende Verfügungen vorsorgen können / müssen.
Zitat :Wenn ich ihm seinen Anteil abkaufe, er mir das Geld zurück gibt und ich behaupte, dass er das in seiner Demenz verprasst hat... Käme ich damit durch?
Was Du in der Sache behauptest ist für die Behörden vermutlich so relevant wie der berühmte Sack Reis in China.
Die Ermittler können da ganz schnell mal einen Blick auf die Konten werfen, auch mal bim Verdächtigen zuhause vorbeischauen und nach einem Stapel Geld suchen.
Zitat:an dem Gesetzgeber richten, der die Pflege in Deutschland massiv vernachlässigt hat.
Sie verwechseln Äpfel mit Birnen. Es geht hier nicht um Pflegekräfte sondern um Eigentum eines Mannes, der evtl. gepflegt werden muss.
Und dazu muss zuerst sein Geld verwendet werden, bevor der Staat, also wir Steuerzahler einspringen. Es gibt Länder, in denen obliegen Pflegekosten komplett bei der Familie. Diesbezüglich sind wir in Deutschland sehr verwöhnt.
Wenn ihre Mutter eine andere Erbfolge wollte, hätte sie ja dies veranlassen können.
Jetzt ist es so wie es ist.
Zitat:Dass ich als gesetzlicher betreuer den Scheinkauf mich durch kriege habe ich mir fast gedacht, aber was ist, wenn er mit spielt?
Wenn ihr Vater geistig fit ist, wird er keine Betreuung bekommen, dass entscheiden ja nicht sie alleine.
Und wenn er eine Betreuung bekommt z.B. sie, dann kann er nicht mehr mitspielen, weil es ihm nicht erlaubt ist. Wenn sie das Haus verkaufen, müssen sie dem Betreuungsgericht alles nachweisen, auch was mit dem Geld geschah.
Ihr Vater bekommt dann nur noch ein Taschengeld und dessen Höhe sich auch festgesetzt.
Und noch was, sobald eine Betreuung erfolgt, wird innerhalb von 4 Wochen eine Schätzung der Immobilie vorgenommen, alle seine Einnahmen werden überprüft usw. Sein Vermögen liegt somit dem Gericht vor. Ca. 300 € im Jahr bekommen sie für die Arbeit.
Der Gesetzgeber handelt da recht klug, damit so Vorhaben wir ihres scheitern.
Es ist ärgerlich für sie, als Trost, so ergeht aber mehreren.
Die öffentliche Hand bekommt ja ihren Anteil. Das Haus, welches mir gehört, in dem er aber 100% Nießbrauchrecht hat, wird doch sicherlich zurück gefordert. Die Schenkung ist zwar schon Jahrzehnte her, aber das Nießbrauchrecht setzt die 10 jahres Frist doch meines Wissens nach außer Kraft. Dann ist noch monetäres Vermögen vorhanden, welches er wohl hoffentlich trotz seine zunehmenden Verwirrtheit nicht vollständig aufbrauchen wird. Allein aufgrund dessen hätte er schätzungsweise 200.000 um die Pflegekosten zu tragen... Mit dem Anteil der gesetzlichen Pflegeversicherung wird das wohl ein gutes Jahrzehnt ausreichend. Das andere Haus sollte aber nach Möglichkeit nicht mit in diese ohnehin ganz ansehnliche Vermögensmasse.
Ein Scheinkauf, Jahre vor einer Diagnose oder gesetzlichen Betreuung, komme ich damit durch? So könnte ich auch das Pflichterbe meines Bruders umgehen.
Zitat:Ein Scheinkauf, Jahre vor einer Diagnose oder gesetzlichen Betreuung, komme ich damit durch? So könnte ich auch das Pflichterbe meines Bruders umgehen.
Nochmal: Sowas wird hier nicht diskutiert!
Zitat :Ein Scheinkauf
... ist dann ein Fall für das Unterforum "Strafrecht".
Wie gesagt, das nutzen der bestehenden Gesetze / Gesetzeslücken ist legal und in Ordnung.
Von Straftaten sollte man die Finger lassen, denn bei solchen Summen sind dann normalerweise keine Geldstrafen mehr im Spiel. Von den anderen Folgen (ersatzloser Einzug des Vermögens, Schadenersatz) mal abgesehen.
Welchen, wenn sie betrügen wollen.Zitat:
Die öffentliche Hand bekommt ja ihren Anteil
.
Zitat:Ein Scheinkauf, Jahre vor einer Diagnose oder gesetzlichen Betreuung, komme ich damit durch? So könnte ich auch das Pflichterbe meines Bruders umgehen.
Sie widersprechen sich selber, außerdem wird es immer lustiger. Entweder er ist dement oder nicht. Was sollen da die Jahre vor einer Diagnose?? Wollen sie ihn verstecken.
Bevor sie an Betrug denken, sollten sie einfach mal realistisch sein. Er bekommt Rente, dazu vermutlich auch noch Witwerrente. Wohnen sie im dem Haus wo er den Nießbrauch drauf hat.
Er kann doch die erste Zeit daheim versorgt werden, Pflegegeld gibt es auch für Pflege daheim.
Mit seinen Einnahmen, dem Bargeld und dem Pflegegeld reicht vielleicht sogar die Pflege im Heim.
Zitat:
So könnte ich auch das Pflichterbe meines Bruders umgehen.
Auch für ihren Bruder wollen sie Steuerzahler aufkommen lassen, damit sie das Erbe für sich behalten können.
Zitat:ach Möglichkeit nicht mit in diese ohnehin ganz ansehnliche Vermögensmasse.
Sie sind wohl mit nichts zufrieden, wollen sich bereichern und dafür betrügen und andere bezahlen lassen.
Mit ihrer Einstellung zeigen sie ihren Charakter! Oft fallen solche Menschen recht tief und Mitleid ist dann nicht angebracht.
Ach Leute, ihr und eure Scheinmoral... Ich will nicht Mal alles vor den gierigen klauen des Staates retten und ihr wagt es zu urteilen ohne die höchst privaten Lebensumstände zu kennen. Es geht hier darum, die bestehenden Gesetze zu umgehen und nicht zu brechen. Und wie bereits erwähnt wird noch genug übrig sein um die Pflege sicherzustellen. Hinzu kommt der erwähnte Elternunterhalt. Aber das eine Haus würde ich doch gerne für mich und meine Kinder behalten, weil es einen emotionalen Wert für mich hat. [BELEIDIGUNGEN GELÖSCHT UND USER GESPERRT]
-- Editiert von Moderator am 06.01.2019 14:21
Zitat :Es geht hier darum, die bestehenden Gesetze zu umgehen
Ist genauso illegal wie sie zu brechen.
Zitat :Aber das eine Haus würde ich doch gerne für mich und meine Kinder behalten, weil es einen emotionalen Wert für mich hat.
Das geht doch ganz problemlos. Man kauft es einfach zum marktüblichen Preis und fertig.
Aber das man will ja gar nicht, das reicht einem ja nicht. Man will dann den Kaufpreis auch wieder in Sicherheit bringen usw.
Und gegen Leute die den Hals nicht voll kriegen, hat der Staat nun mal gewisse Sicherungen eingebaut
-- Editiert von Harry van Sell am 06.01.2019 14:19
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
25 Antworten