In Kaufvertrag MABV §7 eintragen lassen?

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
go405606-75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
In Kaufvertrag MABV §7 eintragen lassen?

Hallo,

ich habe vor in 3 Tagen eine Eigentumswohnung zu kaufen, die erst in einem Jahr fertiggestellt wird.
Mir wurde von einem Bekannten geraten, den §7 der Makler- und Bauträgerverordnung mit in den Kaufvertrag aufnehmen zu lassen.
Bisher steht nur drin, nach welchen Bedingungen welche Rate fällig wird §3.

Ist diese Bürgschaft laut §7 MABV überhaupt zum Schutz des Käufers oder öffnet dieser Paragraph nur eine Möglichkeit für den Bauträger Raten auf Grundlage einer Bürgschaft zu kassieren ohne, dass der Baufortschritt erreicht ist?

Oder sichert der Paragraph allgemein alle gezahlten Raten des Käufers ab?

Wodurch werden allgemein die Ratenzahlungen gesichert falls der Bauträger insolvent wird?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Freundliche Grüße

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