Hallo,
Bei unserer Eigentümer Versammlung wurde 8 gegen 6 Stimmen beschlossen Innenhofsanierung durchzuführen. Jeder Eigentümer sollte 13000 Euro pro Wohnung zahlen. Mehrere Eigentümer sind Rentner und haben kein Geld. In der Internen ich bin gestoßen auf einen Artikel:
Einfache Mehrheit genügt ab sofort
„Bauliche Veränderungen, wie der Einbau neuer Fenster, Fassadendämmung oder die Montage einer Solaranlage, kann die Eigentümergemeinschaft jetzt mit einfacher Mehrheit beschließen. „Der Gesetzgeber will so erreichen, dass in Wohnanlagen mehr energetisch saniert wird", erläutert Reitzer. Bislang bedurfte es größerer Mehrheiten, in vielen Fällen sogar der Zustimmung aller Eigentümer. Damit der einzelne Eigentümer der Mehrheit nicht ausgeliefert ist, müssen baulichen Veränderungen grundsätzlich nur diejenigen Eigentümer bezahlen, die auch dafür gestimmt haben. Aber es gibt Ausnahmen: Beispielsweise, wenn sich die geplanten Maßnahmen laut Novelle „innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren". Auch wenn der Beschluss mit mehr als zwei Drittel der Stimmen und der Hälfte der Miteigentümeranteile gefasst wurde, werden alle zur Kasse gebeten. „In der Praxis dürfte dies zu einigen Konflikten führen", befürchtet Immobilien-Profi Reitzer."
Trofft das zu, oder nicht?
Danke.
-- Editiert von Moderator topic am 5. August 2023 16:56
-- Thema wurde verschoben am 5. August 2023 16:56
Innenhof Sanierung.
Zitat :Trofft das zu, oder nicht?
Das trifft zu für bauliche Veränderungen.
Die Sanierung eines bereits vorhandenen Innenhofs ist aber keine bauliche Veränderung.
Bei einer Sanierung entscheidet die Mehrheit und alle müssen bezahlen.
Danke und was ist damit?
„Stimmrechte und Mehrheiten in Eigentümergemeinschaften
Modernisierungsmaßnahmen müssen dabei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wobei nur zustimmende Eigentümer die Kosten der Maßnahme tragen. Wird eine Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen sowie mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, tragen alle Eigentümer die Kosten entsprechend ihrer Anteile. Ausgenommen sind bauliche Veränderungen mit außerordentlich hohen Kosten oder Maßnahmen, die sich nicht in angemessener Zeit amortisieren."
Und noch was, was ist damit wenn einige nicht zahlen können?
-- Editiert von User am 5. August 2023 12:41
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Eine Sanierung ist auch keine Modernisierung.
Zitat :Und noch was, was ist damit wenn einige nicht zahlen können?
Dann müssen Sie halt einen Kredit aufnehmen.
Mal ganz allgemein:
- Wenn man eine Eigentumswohnung hat, dann muss einem klar sein, dass man auch Gemeinschaftskosten (Hof, Dach, Energieausweis, ...) tragen muss und sollte dafür entsprechende Rücklagen haben. Wenn man das nicht kann/will, sollte man zur Miete wohnen. Da wäre das alles Vermieteraufgabe.
- Es stellt sich natürlich die Frage, warum die Eigentümergemeinschaft keine ausreichende Instandhaltungsrücklage hat. Solche Sanierungen kommen ja nicht plötzlich und überraschend. D.h. die Eigentümerversammlung hätte schon vor Jahren das Hausgeld erhöhen müssen, damit jetzt genug Geld in der Kasse ist, um die Sanierung ohne Umlage bezahlen zu können.
Wir haben über 100 000 Euro auf rücklage.
Es war immer genügend.
Der neue Hausverwalter steigerte Umsatz, denn, laut Vertrag bekommen er 5400 Euro pro Jahr für die Betreuung und 3,5 % für alle Sanierungs Maßnahmen.
Meiste Eigentümer sind Rentner, verstehen wenig von der Sache, aber bombardieren mich mit fragerei.
Ich bin Beirat, aber in der Planung nicht einbezogen worden.
Die Nachbarn Erzellen das Hausverwalter hat uns mit potenziellen Handwerker besucht, ich abermals davon nicht gewußt habe.
Sieht irgendwie unseriös aus.
Die Leute fragen mich ob wir irgendwelche Behörde einschalten, oder gleich eine Anzeige erstatten.
Ich hätte kein Problem damit, aber ob es doch nicht ein starkes tobak ist?
falsches Forum
Kannst du die Rentner mit den Fragen und dem wenigen Geld nicht an ein anderes Beirats-Mitglied verweisen, das mehr von der Sprache und der Sache versteht?Zitat :Ich bin Beirat, aber in der Planung nicht einbezogen worden.
13000€ Umlage pro Wohnung bei vorhandenen 100000€ Rücklage für eine Hofsanierung?
Sehe ich das richtig, dass es 14 Wohnungen gibt?
Wird der Hof mit Gold gepflastert?
Wir haben Angebote mit 192 000 Euro gehabt, dann 316 000 Euro plus einiges wenn sich was ergibt, jetzt ein Angebot mit 135 000 Euro und wahrscheinlich auch mit plus.?
Zitat :Und noch was, was ist damit wenn einige nicht zahlen können?
A) sie nehmen einen Kredit auf
B) es wird gepfändet (Rente, Gegenstände aus der Wohnung, ...)
B) die Wohnung wird versteigert um die Schulden zu bezahlen
Zitat :Die Leute fragen mich ob wir irgendwelche Behörde einschalten, oder gleich eine Anzeige erstatten.
In dieser WEG scheint überall Plan- und Orientierungslosikeit zu herrschen, sowohl bei den Eigentümern als auch bei den Beiräten. Bei letzteren ist das aufgrund ihrer Stellung besonders tragisch, da sie nicht in der Lage sind ihre Aufgaben zu erfüllen. Ich hoffe die Beiräte haben wenigstens eine gute Versicherung ...
Was heißt gute Versicherung?
https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/
§ 20 Bauliche Veränderungen
(4) Bauliche Veränderungen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, dürfen nicht beschlossen und gestattet werden; sie können auch nicht verlangt werden.
und
§ 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
1.
die mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde, es sei denn, die bauliche Veränderung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, oder
2.
deren Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren.
Wie sollen wir es verstehen?
-- Editiert von User am 5. August 2023 17:44
§20 und §21 beziehen sich auf bauliche Veränderungen. D.h. Bauvorhaben, bei denen etwa umgebaut, oder gegenüber dem Urspungszustand verändert wird.
Diese Paragraphen beziehen sich nicht auf Instandhaltungen oder Sanierungen, bei den Schäden behoben oder der ursprüngliche (Neubau-)Zustand wiederhergestellt wird.
Zitat:Ich bin Beirat, aber in der Planung nicht einbezogen worden.
Welche Rechte wurden denn dem Beirat eingeräumt und wie groß ist dieser ?
Zitat :Die Sanierung eines bereits vorhandenen Innenhofs ist aber keine bauliche Veränderung.
Bei einer Sanierung entscheidet die Mehrheit und alle müssen bezahlen.
Zitat :Eine Sanierung ist auch keine Modernisierung.
Und das war bereits nach alter Rechtslage (vor dem 01.12.2020) so.
Hausverwalter meint es sollte Innenhof anders aussehen.
Bis jetzt stehen 5 große Blumenbete, die sollte alle weg, stattdessen zum Teil Fliesen und zum
Teil Graß.
Pläne hat niemand gesehen, aber im Oktober will er loslegen.
Darf er das, ohne Plan Zustimmung, oder sollen wir uns auf sein Geschmack verlassen?
Muss ich sagen nächstes Jahr läuft sein Vertrag mit uns aus.
Zitat :Darf er das, ohne Plan Zustimmung, oder sollen wir uns auf sein Geschmack verlassen?
Es muss doch einen Plan geben und diesem wurde zugestimmt.
Zitat:Bei unserer Eigentümer Versammlung wurde 8 gegen 6 Stimmen beschlossen Innenhofsanierung durchzuführen.
Ich bin Beirat und habe kein Plan gesehen.
Soll ich Hausverwalter abmahnen, oder anzeigen?
Zitat :Ich bin Beirat und habe kein Plan gesehen.
Die Hausverwaltung hat genau das zu machen, was in der Eigentümerversammlung beschlossen hat. Was wurde denn diesbezüglich beschlossen?
Im Vorfeld muss es bereits einen Tagesordnungspunkt mit Ausführungen hierzu gegeben haben, die in der Eigentümerversammlung besprochen und über die abgestimmt wurde.
-- Editiert von User am 8. August 2023 15:14
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Das hat er so beschrieben/skizziert und es wurde mehrheitlich gebillig bzw. beschlossen?Zitat :Hausverwalter meint es sollte Innenhof anders aussehen.
Bis jetzt stehen 5 große Blumenbete, die sollte alle weg, stattdessen zum Teil Fliesen und zum
Teil Graß.
Nun, wenn für den zustimmenden Beschluss keine Pläne gefordert wurden und der Beschluss unangefochten blieb, wird es wohl so geschehen können.Zitat :Pläne hat niemand gesehen, aber im Oktober will er loslegen.
Da mehrheitlich so beschlossen darf er es nicht nur, er muss es sogar.Zitat :Darf er das, ohne Plan Zustimmung, oder sollen wir uns auf sein Geschmack verlassen?
Dann sollte sich die WEG, vorrangig der Beirat klar werden, ob eine erneute Bestellung in Frage kommt - und/oder sich um eine Alternative kümmern.Zitat :Muss ich sagen nächstes Jahr läuft sein Vertrag mit uns aus.
VG
Roland
Zitat :Ich bin Beirat und habe kein Plan gesehen.
Das Du kein Plan hast, dürfte hier jedem klar sein ...
Zitat :Soll ich Hausverwalter abmahnen, oder anzeigen?
Du solltest - je nach Wahl - entweder den Job als Beirat aufgeben oder die dafür nötige Kompetenz aneignen. Beides jeweils sofort.
Und bis dahin jede sinnlose Aktion lassen, die Dich lächerlich / unglaubwürdig macht und der WEG schadet.
IMO nein. Oft gibt es für derartige Vorhaben nur eine (blumige) Beschreibung.Zitat :Es muss doch einen Plan geben
VG
Roland
Im Grundsatz - JA.Zitat :Die Hausverwaltung hat genau das zu machen, was in der Eigentümerversammlung beschlossen hat.
Das kann man im Idealfall im Protokoll nachlesen. Ob das dann dem entspricht was gesprochen (gefaselt) wurde, steht in den Sternen. So die häufige Praxis - IMO.Zitat :Was wurde denn diesbezüglich beschlossen?
VG
Roland
Es geht um
§ 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
(2) Vorbehaltlich des Absatzes 1 haben alle Wohnungseigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung nach dem Verhältnis ihrer Anteile (§ 16 Absatz 1 Satz 2) zu tragen,
1. die mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde, es sei denn, die bauliche Veränderung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, oder
2. deren Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren.
Kosten zu hoch und amortisieren sich nie. Sind der Einzelne der Mehrheit ausgeliefert?
-- Editiert von User am 9. August 2023 04:15
Zitat:Sind der Einzelne der Mehrheit ausgeliefert?
Bei Renovierung / Sanierung / Instandhaltung: Ja
Bei Modernisierungen, die zu Energieeinsparung oder besserem Einbruchsschutz führen: teilweise
Bei baulichen Veränderungen / Umbauten: nein
Zitat :Es geht um....
Es geht dann wohl jetzt darum, als was die Maßnahme gilt, die bei euch umgesetzt werden soll.
Zitat :Innenhofsanierung
ist etwas vollkommen anderes, als eine Umgestaltung.
Ohne den Innenhof zu kennen, ist es nicht möglich auch nur annähernd eine Einschätzung dazu abzugeben.
Eine Sanierung kann durchaus mit baulichen Veränderungen und einer kompletten Umgestaltung einhergehen, eine komplette Umgestaltung mit baulichen Veränderungen muss aber noch lange keine Sanierung sein.
Hallo asnews,
irgendwie ist die Sache nicht ganz verständlich, es kommt mir etwas einseitig beschrieben vor.
Denn du tust hier so, als ob die Sanierung völlig daneben wäre (was ich bei der genannten Summe durchaus nachvollziehen kann - 13.000 geht ja in Richtung einer Jahresmiete).
Gleichzeitig haben aber 8 Eigentümer dem Vorhaben zugestimmt. Wie kommt das? Was sind das für Eigentümer? Welchen Nutzen werden die durch den neuen Innenhof haben, der es ihnen wert ist, so viel Geld dafür auszugeben?
Und zu was wird der Innenhof eigentlich überhaupt genutzt (jetzt, und später, falls sich da was ändern soll)? Gibt es dort Parkplätze?
Und was davon ist beschlossen worden?Zitat:Wir haben Angebote mit 192 000 Euro gehabt, dann 316 000 Euro plus einiges wenn sich was ergibt, jetzt ein Angebot mit 135 000 Euro und wahrscheinlich auch mit plus.?
Bei diesen Beträgen sollte es jedenfalls niemals einen Freibrief geben.
Sehe ich auch so. Man kann sich eine reine Sanierung vorstellen, aber eben auch eine Modernisierung.Zitat:Ohne den Innenhof zu kennen, ist es nicht möglich auch nur annähernd eine Einschätzung dazu abzugeben.
Ein aktuelles Bild wäre nicht schlecht (eines einer ähnlichen/vergleichbaren Anlage würde fürs Erste auch reichen).
Stefan
Hilfreich wären vor Allem der buchstäbliche Text der Einladung zu diesem TOP - und ebeenso der Text des Beschlusses, sowie das Datum der Beschlussverkündung. Nicht dass der Zug für jegliche Intervention (Beschlussanfechtung) bereits abgefahren ist...Zitat :Ein aktuelles Bild wäre nicht schlecht (eines einer ähnlichen/vergleichbaren Anlage würde fürs Erste auch reichen).
VG
Roland
Und jetzt?
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