Hallo,
mal angenommen, in der TE steht nur drin, dass eine Instandhaltungsrücklage zu bilden ist.
Wo steht dann geregelt, nach welchem Verteilungsschlüssel dies gilt?
Instandhaltungsrücklage - Verteilungsschlüssel
31. Januar 2009
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Frage vom 31. Januar 2009 | 21:57
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 22x hilfreich)
Instandhaltungsrücklage - Verteilungsschlüssel
#1
Antwort vom 31. Januar 2009 | 23:16
Von
Status: Praktikant (789 Beiträge, 588x hilfreich)
Ganz einfach: § 16 Abs. 2 WEG
http://dejure.org/gesetze/WEG/16.html
#2
Antwort vom 1. Februar 2009 | 11:10
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 22x hilfreich)
Herzlichen Dank!
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