in unserer Wohngemeinschaft werden von 26 Tiefgaragenplätze 18 Stück versteigert. Unser Verwalter mit Verwaltungsbeirat hat nun ein Schreiben verfasst, indem er uns mitteilt, daß, wenn jemand aus der Wohngemeinschaft eine Garage ersteigert, die Kosten als Darlehn für 2-3 Jahren aus der Instandhaltungsrücklage entnommen werden kann (je nach Beschlußlage). Ist dies rechtens?
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Instandhaltungsrücklage
6. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 6. Oktober 2010 | 18:54
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 5x hilfreich)
Instandhaltungsrücklage
#1
Antwort vom 6. Oktober 2010 | 19:21
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1388x hilfreich)
schlicht : NEIN
sollte dies doch so passieren schnellstens zum fachanwalt
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
#2
Antwort vom 6. Oktober 2010 | 20:00
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 5x hilfreich)
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Beim Stöbern in den Foren bzgl. Instandhaltungsrücklage ist mir besonders die Zweckentfremdung der Instandhaltungsrücklage
aufgefallen. Dort wird beschrieben, dass man mit einem einstimmigen Beschluss einen Teil der Instandhaltungsrücklage auch für andere Zwecke benutzen kann. Was kann man darunter verstehen?
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#3
Antwort vom 6. Oktober 2010 | 22:12
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3501x hilfreich)
quote:
Was kann man darunter verstehen?
z.B. offenstehende Hausgeldzahlungen auszugleichen.
Ein Darlehen würde ich nicht hierunter ("für andere Zwecke benutzen") verstehen.
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