Instandhaltungsrücklage einbehalten

29. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tyrann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Instandhaltungsrücklage einbehalten

Hallo, kann ich meine monatliche Instandhaltungsrücklage einbehalten, auf ein eigenes Konto ansparen und am Jahresende komplett überweisen weil die Hausverwaltung die jährliche Gesamtsumme zweckfremd und ohne Beschluss verwendet?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Unter bestimmten Umständen (z.B. Verdacht der Unterschlagung) könnte ein Zurückbehaltungsrecht bestehen.


Ob das hier der Fall ist, kann mangels Fakten nicht diskutiert werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 588x hilfreich)

Nein, das ist nicht ratsam.

Die Zahlungspflicht besteht in genau dem Betrag, der per Wirtschaftsplan von der Eigentümerversammlung festgelegt ist.
Und darin ist normal ein Anteil, der der Rücklage zugeführt wird.

Wird Hausgeld nicht fristgerecht bezahlt, kann Mahnbescheid erlassen bzw. der jeweilige Betrag ohne Probleme eingeklagt werden.

Dein Problem musst du auf andere Weise lösen.
Es erübrigt sich wahrscheinlich dann, wenn die Gemeinschaft sich für einen neuen Verwalter entscheidet.
An der Stelle kannst du anpacken, das vorzubereiten!

Signatur:

MfG
Wohni

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