Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
- Oberste Geschosswohnung in Mehrparteienhaus.
- Voreigentümer hatte wohl mit Genehmigung durch Miteigentümer oder Verwaltung ein Plexiglas-Vordach über die ganze Breite der Wohnung auf der Wetterseite montieren lassen.
- Dieses Dach muss später irgendwann teilweise beschädigt worden sein. Der beschädigte Teil wurde dann entfernt. Der Abschluss zum unbeschädigten Teil sieht aber sauber aus (Aluprofil).
- Verwaltung fordert nun mich auf, meiner Instandhaltungspflicht nachzukommen und das Dach reparieren zu lassen.
Abgesehen davon, dass ich es wahrscheinlich tun lassen werde:
Gibt es eine Instandhaltungspflicht in diesem Fall?
Aus meiner laienhaften Sicht ist die Eigentümergemeinschaft doch jetzt nicht schlechter gestellt als ganz am Anfang, als es gar kien Vordach gab...
Danke Euch
Rov
Instandhaltungsverpflichtung von Sondereigentum
10. November 2016
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Frage vom 10. November 2016 | 21:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Instandhaltungsverpflichtung von Sondereigentum
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 11. November 2016 | 08:34
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
Es geht nicht darum, ob die Gemeinschaft schlechter gestellt ist oder nicht, sondern darum, welche Verpflichtungen du mit dem Kauf der Wohnung übernommen hast.
Vermutlich wurde die Erlaubnis zur Befestigung des Vordachs nur unter der Auflage erteilt, das der Eigentümer der Wohnung alleine für die Pflege des Vordachs zuständig ist.
#2
Antwort vom 11. November 2016 | 10:01
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Die Entstandhaltungspflicht kannst du §14 WEG entnehmen.
Und jetzt?
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