2008 war ich Eigentumer, Anfang 2009 habe ich verkauft.
Zur diesjaehrigen Eigentumerversammlung wurde ich nicht mehr eingeladen.
Ist dies zulaessige Praxis? In der EV wird schliesslich ueber die Jahresabrechnung 2008 abgestimmt, wo ich Eigentumer war. Hier ist mein Interesse beruehrt, da ein falscher Abrechnungszeitraum zu nicht unerheblichen Ungunsten auf meiner Seite eingearbeitet wurde.
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Jahresabrechnung 2008 an alle Eigentuemer die 2008
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
quote:
Zur diesjaehrigen Eigentumerversammlung wurde ich nicht mehr eingeladen.
Ist dies zulaessige Praxis?
Ja, nicht nur zulässig, sondern erforderlich!
quote:Das solltest Du dann mit Deinem Käufer klären. Wobei mir nicht klar ist, wo hier ein falscher Abrechnungszeitraum zu Deinen Ungunsten herkommen soll.
In der EV wird schliesslich ueber die Jahresabrechnung 2008 abgestimmt, wo ich Eigentumer war. Hier ist mein Interesse beruehrt, da ein falscher Abrechnungszeitraum zu nicht unerheblichen Ungunsten auf meiner Seite eingearbeitet wurde.
lg R.M.
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Mal ergänze...
wenn Du alle Hausgeldraten, die Du nach dem Wirtschaftsplan in 2008 hättest zahlen müssen, gezahlt hast, geht Dich die Abrechnung "nichts" mehr an.
Damit meine ich dass Du weder einen eventuellen Überschuss ausbezahlt bekommst, noch für eine eventuelle Nachzahlung herangezogen werden kannst.
Die Abrechnung geht immer an denjenigen der am Tag der Beschlussfassung über die Abrechnung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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Hi R.M
in dem die HV den Kaeufer erst ab Eintrag im GB in die Pflicht nimmt, also spaeter als den kaufvertraglich vereinbarten wirtschaftlichen Uebergang.
hi thorsten,
Die Abrechnung geht immer an denjenigen der am Tag der Beschlussfassung über die Abrechnung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
ok. und das ist immer - unabhaengig von anderen faktoren - so?
Damit meine ich dass Du weder einen eventuellen Überschuss ausbezahlt bekommst, noch für eine eventuelle Nachzahlung herangezogen werden kannst.
Sprich, auf den Betrag der zwischen 500-600 Euro liegt, habe ich keinen Anspruch?
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Morgen,
Ja genauso ist das, Deine Verbindung zur Eigentümergemeinschaft endet wenn Du nicht mehr Eigentümer bist, damit entfallen auch alle Rechtsansprüche zwischen euch. Ausgenommen die welche rechtskräftig beschlossen waren als Du noch Eigentümer warst - z.B. zu leistende Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan oder beschlossene Fälligkeit von Sonderumlagen.
Um Deine Frage an R.M. zu beantworten,
Deine Vereinbarungen mit dem Käufer betreffen nur Dich und ihn, nicht die Gemeinschaft - auf die hat das keinen rechtlichen Einfluss
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
hi Thorsten,
ok, so erklaert, ist das Ganze nachvollziehbar.
Danke dir fuer Zeit und Rat.
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