Kabelanschluss - Kostenübernahme

21. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 34x hilfreich)
Kabelanschluss - Kostenübernahme

Hallo, in der Jahresabrechnung wird die Gebühr für Kabelanschluss aufgeführt. Ich habe aber seit Jahren den Kabelanschluss gekündigt und trotzdem wird nun überraschenderweise eine anteilige Gebühr für 8 Monate? bei meiner Einzelabrechnung ausgewiesen.

Gibt es eine Verpflichtung aus dem WEG, dass ich mich auch bei nicht Nutzung an den Kabelgebühren beteiligen muss?

Vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1264 Beiträge, 493x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es eine Verpflichtung aus dem WEG, dass ich mich auch bei nicht Nutzung an den Kabelgebühren beteiligen muss?
Vielen Dank.

von saitist am 21.04.2014 08:42 <hr size=1 noshade>


Selbstverständlich gibt es diese Verpflichtung. Sie ergibt sich aus der gleichen Vorschrift, nach der sich jeder Eigentümer auch an allen anderen Kosten der Gemeinschaft zu beteiligen hat, nämlich § 16 Abs. 2 WEG .

Zahlen muss der Eigentümer im Grundsatz immer. Die Frage ist daher völlig verfehlt.
Selbstverständlich kann es durch Vereinbarung oder Beschluss Regelungen geben, die vom Grundsatz abweichen.

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#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

In der Regel ist die WEG der Vertragspartner, nicht der einzelne Eigentümer. Wenn du aber schon vor Jahren selbst kündigen konntest und auch nichts bezahlt hast, ist es schon verwunderlich, dass du nun wieder zahlen musst. Da solltest du bei der Verwaltung nachfragen, was sich für die 8 Monate geändert hat.

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"Heike aus Bochum"

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#3
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 34x hilfreich)

Ich habe nicht selbst gekündigt, sondern die Hausverwaltung, nachdem in einer Eigentümerversammlung mein Antrag auf Kündigung genehmigt wurde und in Folge dann auch keine Antennengebühr bezahlt habe.

Kabelfernsehgebühr sehe ich wie Telefongebühr. Hier zahlt auch die Gemeinschaft keine Grundgebühr, sondern jeder einzelne.

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#4
 Von 
biskini
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 169x hilfreich)

quote:
Kabelfernsehgebühr sehe ich wie Telefongebühr. Hier zahlt auch die Gemeinschaft keine Grundgebühr, sondern jeder einzelne.


das muss so nicht ganz richtig sein.

Es kann unter Umständen möglich sein, dass der Hausverwalter die Haushalte als Grundgebühr angemeldet hat, was somit für die einzelnen Haushalte günstiger wird.
Diese Verträge sind aber meist als 2 Jahresverträge verfügbar. Denkbar, dass du gekündigt hast, der Hausverwalter dies auch durchgeführt hat, aber die 8 Monate dann die Restgebühr sind, bis zur Vertragsablaufzeit, bevor diese sich verlängert.

Beispiel (Kabel BW)

Einzelnutzervertrag Grundgebühr: 18,90 Euro
2 Haushalte(HH) Grundgebühr: 17,15 Euro
3 HH Grundgebühr: 15,92 Euro
4 HH Grundgebühr: 14,68 Euro
.
.
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.

Dieser Vertrag ist aber mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten gebunden.
Falls also im März beschlossen wurde, dass du kündigen kannst, so wäre hier ggf. noch eine Restvertragslaufzeit denkbar. Diese Gebühr ist dann auch noch von dir mitzutragen.

Ob du schon "seit Jahren" gekündigt hast, sei mal dahin gestellt, da sonst schon in der letzten Abrechnung die Grundgebühr enthalten wäre. In welcher Versammlung wurde denn beschlossen, dass du kündigen kannst? In der diesjährigen oder in der letztjährigen oder vorletztjährigen? Diese Versammlungen liegen nämlich noch in einer evtl. 2-Jahreslaufzeit.


Grüße
bisk

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"Ich freue mich immer über eine Bewertung. Herzlichen Dank hierfür."

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#5
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 34x hilfreich)

Erstmalig habe ich im September 2009 keine Kabelgebühr bezahlt. Also wurde dies in der ETV in 2009 beschlossen.
Nun erfahre ich, dass für 14000 Euro neue Kabel verlegt werden sollen, um das Digitale Kabelfernsehen nutzen zu können. Allerdings soll das Kabel in der jeweiligen Etage im Treppenhaus enden und jeder Eigentümer kann dann auf seine Kosten das Kabel in seine Wohnung legen lassen.
Bei diesen "Baukosten" werde ich sicher wieder beteiligt. Aber bei dieser Konstelation müsste doch der Gemeinschaftvertrag auch gekündigt werden, da dann definitiv nur die Eigentümer das digitale nutzen können, die auch den Anschluss gelegt haben.

Es kommt mir sowieso sehr komisch vor, dass die Kabel für das analoge Kabelfernsehen nicht ausreichen sollen, um jetzt digital empfangen zu können.
Kann dies hier jemand bestätigen??

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#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 636x hilfreich)

Solange es ausschliesslich um das Fernsehen geht, würde das funktionieren.
Ich kenne es aber, dass wenn eine gewisse Anzahl mit dem Fernsehkabel telefoniert + Internet nutzt, dass das dann problematisch wird.

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#7
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 34x hilfreich)

Es geht nur ums Fernsehen. Die vorhandenen Kabel sind "alte Koaxkabel"

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#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

Je nach Alter und Zustand der alten Koaxkabel liegt es durchaus im Bereich des möglichen, dass die Kabel komplett erneuert werden sollten. Alte Koaxkabel sind nach heutigen Maßstäben nicht ausreichend gegen Störungen von Außen abgeschirmt. Kleinere lektromagnetische Störungen machen sich bei Analog kaum und nur durch eine Verschlechterung der Bildqualität bemerkbar. Bei Digital gibt es keine Verschlechterung (Grieseln), da gibt es nur "geht" oder "geht nicht", auch kleinere Störungen führen bei alten Kabeln schnell zu kompletten Empfangsausfall.

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"lg.
R.M. "

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