Kaltwasserzuleitung = Sondereigentum

30. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
euroset
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 83x hilfreich)
Kaltwasserzuleitung = Sondereigentum

Servus,

handelt es sich bei einem Verbindungsstück der Kaltwasserzuleitung in einer Wohnung um Sondereigentum?

Wenn nun aufgrund dieses Sondereigentums ein Wasserschaden entstanden ist, ist die WEG Zuständigkeit dann nicht gegeben?

Grüße

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">>eingeräumte Rechte sind auferlegte Pflichten<<"

-- Editiert von Moderator am 31.07.2013 19:07

-- Thema wurde verschoben am 31.07.2013 19:07

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
handelt es sich bei einem Verbindungsstück der Kaltwasserzuleitung in einer Wohnung um Sondereigentum?


ja

quote:
Wenn nun aufgrund dieses Sondereigentums ein Wasserschaden entstanden ist, ist die WEG Zuständigkeit dann nicht gegeben?


Zuständigkeit für was?

Die Frage ist übrigens besser im Forum WEG aufgehoben.

-----------------
" "

-- Editiert hh am 30.07.2013 16:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Die WEG wäre nur einzubeziehen, wenn auch das Gemeinschaftseigentum betroffen wäre. Ansonsten ist Sondereigentum nur deine Angelegeheit.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Bei einem Leitungswasserschaden dürfte die entsprechende Versicherung zuständig sein (Wohngebäude / Hausrat).
Sprecht mal mit dem Verwalter!

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1x Hilfreiche Antwort

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