Servus,
handelt es sich bei einem Verbindungsstück der Kaltwasserzuleitung in einer Wohnung um Sondereigentum?
Wenn nun aufgrund dieses Sondereigentums ein Wasserschaden entstanden ist, ist die WEG Zuständigkeit dann nicht gegeben?
Grüße
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">>eingeräumte Rechte sind auferlegte Pflichten<<"
-- Editiert von Moderator am 31.07.2013 19:07
-- Thema wurde verschoben am 31.07.2013 19:07
Kaltwasserzuleitung = Sondereigentum
30. Juli 2013
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juli 2013 | 15:00
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 83x hilfreich)
Kaltwasserzuleitung = Sondereigentum
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 30. Juli 2013 | 16:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
quote:
handelt es sich bei einem Verbindungsstück der Kaltwasserzuleitung in einer Wohnung um Sondereigentum?
ja
quote:
Wenn nun aufgrund dieses Sondereigentums ein Wasserschaden entstanden ist, ist die WEG Zuständigkeit dann nicht gegeben?
Zuständigkeit für was?
Die Frage ist übrigens besser im Forum WEG aufgehoben.
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" "
-- Editiert hh am 30.07.2013 16:17
#2
Antwort vom 3. August 2013 | 09:38
Von
Status: Schüler (186 Beiträge, 126x hilfreich)
Die WEG wäre nur einzubeziehen, wenn auch das Gemeinschaftseigentum betroffen wäre. Ansonsten ist Sondereigentum nur deine Angelegeheit.
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#3
Antwort vom 3. August 2013 | 14:49
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
Bei einem Leitungswasserschaden dürfte die entsprechende Versicherung zuständig sein (Wohngebäude / Hausrat).
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