Hallo,
einer der Mieter im Vorderhaus/Erdgeschoss hat in seinem Fenster eine Kamera installiert. Er kann damit tlw. den öffentlichen Bürgersteig vor dem Haus aufnehmen.
Ich habe den Vermieter dieser Wohnung gebeten, die Kameraanbringung bei seinem Mieter zu unterbinden. Bislang Fehlanzeige.
Als Miteigentümer würde ich die Kamera gerne unterbinden. Er kann mich und alle Passanten filmen, wenn man vorbeiläuft und kann auch sehen, wenn ich z.B. im Kofferraum oder ähnliches was rein- oder rausnehme (öffentlicher Parkplatz).
Aus meiner Sicht ist das nicht zulässig. Wie seht ihr das?
Gruß
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Kamera beim Mieter im Fenster installiert
Ist ziemlich sicher verboten, da die Persönlichkeitsrechte der gefilmten verletzt werden da das Filmen ohne deren Zustimmung erfolgt (ich gehe mal davon aus das keine Zustimmung erfolgt ist)
Möglich ist das Filmen eigentlich nur wenn immer wieder konkrete Rechtsverletzungen stattgefunden haben, z.B. Grafitti
Gruß
Michael
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Natürlich darf weder ein Privatmann noch ein Geschäftsmann einfach Personen filmen die auf öffentlichem Gelände bewegen. Das Recht am eigenen Bild bewahrt diese davor.
Die Kameraüberwachung KANN erfolgen wenn alle anderen zumutbaren Mittel bereits ausgeschöpft sind.
quote:
Er kann damit tlw. den öffentlichen Bürgersteig vor dem Haus aufnehmen.
Da du noch keine Aufnahmen gesehen hast, ist das wohl eher eine Vermutung.
Man kann durch aus durch mechanische Vorrichtungen die Aufnahmebereiche so einschränken, das öffentliches Gelände nicht gefilmt wird.
Die Frage wäre hier: WAS filmt er denn noch so im Detail?
Nicht verboten wäre z.B. eine Überwachung seines eigenen Parkplatzes.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo
Zu dieser Geschichte gibt es ein aktuelles BGH Urteil
(VI ZR 176/09
) (BGH, Urteil v. 16.03.2010)
Nachbar kann Beseitigung von Überwachungskameras verlangen
So entschied der BGH in einem Rechtsstreit, in dem Videokameras auch Ausschnitte aus dem Grundstück eines Nachbarn aufnahmen.Ein Eigentümer einer Doppelhaushälfte hatte auf seinem Grundstück sieben Videokameras zur Überwachung installieren lassen. Der in der anderen Doppelhaushälfte lebende Nachbar klagte auf Beseitigung, weil er sich in seiner Privatsphäre dadurch verletzt fühlte, dass die Kameras auch Teilbereiche seines Grundstücks erfassten.Der BGH verurteilte den Eigentümer zur Beseitigung der Überwachungskameras. Bei der Installation von Videokameras muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch das benachbarte Privatgrundstück oder ein gemeinsamer Zugang von den Kameras erfasst wird
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"Der Meinungsaustausch der Hausverwalter wird erst durch die Fragen der Wohnungseigentümer ermöglicht"
Hallo
Hier nochmals ich mit einem Link der Das Thema ausführlich beschreibt
quote:
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die-ueberwachungskamera-auf-dem-nachbargrundstueck-317992
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"Der Meinungsaustausch der Hausverwalter wird erst durch die Fragen der Wohnungseigentümer ermöglicht"
Ich denke aber nicht, dass der Vermieter die richtige Ansprechperson ist.
Da muss man sich schon direkt an denjenigen wenden, der die Aufnahmen macht.
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"Heike aus Bochum"
--- editiert vom Admin
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