Kann ein Verkauf einer Immobilie erzwungen werden?

8. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Survival62
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Kann ein Verkauf einer Immobilie erzwungen werden?

Hallo, meine Frau besitzt zusammen mit Ihrem Bruder eine Immobilie auf Rügen in der wir auch wohnen und zudem noch 4 Appartments zur touristischen Vermietung enthalten sind. Die Verwaltung und Vermietung der Immobilie erfolgt durch eine GBR die aus mir, dem Bruder und zum kleineren Teil auch meine Frau besteht. Welche Möglichkeiten hat die Schwester um Ihren Anteil an Fremde zu verkaufen wenn wir a. das nicht wollen, b. wir in der Immobilie wohnen bleiben wollen?
Da es sich um eine recht teure Immobilie handelt, die bei einem Kauf kein Renditeobjekt wäre, sondern eine reine Anlage, lohnt sich eine Finanzierung für uns nicht.
Selbst die Einkünfte aus der Vermietung könnten die Finanzierung, selbst bei nur 50% Anteil, nicht decken.

Gruß
Survival


-- Editiert von Survival62 am 08.02.2021 21:02




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Der Anteil der Schwester beträgt der Schilderung nach 0 - und damit sind das genau die Möglichkeiten die sie hat einen Verkauf zu erzwingen.



Zitat (von Survival62):
meine Frau besitzt zusammen mit Ihrem Bruder eine Immobilie

Wer sind denn die Eigentümer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Ich sehe auch nicht, dass die Schwester da irgendwie eingebunden ist

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https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Survival62
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich sehe auch nicht, dass die Schwester da irgendwie eingebunden ist


Sorry, mein Fehler. Die Schwester ist natürlich meine Frau und ich meinte aber, welchen Möglichkeiten der Bruder mit seinen 50% Anteilen hat, einen Verkauf der Immobilie zu erzwingen.


-- Editiert von Survival62 am 08.02.2021 21:22

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von Survival62):
welchen Möglichkeiten der Bruder mit seinen 50% Anteilen hat, einen Verkauf der Immobilie zu erzwingen.

Er könnte die GbR verlassen, dann wäre die Auflösung / Auszahlung seiner Anteile angesagt. Wenn nicht genug Geld von eurer Seite dafür vorhanden ist, steht der Verkauf des Gesellschaftsvermögens an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Survival62
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Survival62):
welchen Möglichkeiten der Bruder mit seinen 50% Anteilen hat, einen Verkauf der Immobilie zu erzwingen.

Er könnte die GbR verlassen, dann wäre die Auflösung / Auszahlung seiner Anteile angesagt. Wenn nicht genug Geld von eurer Seite dafür vorhanden ist, steht der Verkauf des Gesellschaftsvermögens an.


Hm, die GbR ist ja nur für die Verwaltung/Vermietung zuständig. Darin sind auch keine große Summen enthalten.
Diese könnte man schnell auflösen. Meine finanziellen Einlagen in der GbR sind eh höher als die des Bruders.

Danach geht es dann ja um die 50% am Eigentum.

Bei ihm geht es auch nicht um Schulden oder ähnliches. Sondern nur um das Geld.
Bei uns geht es mehr darum um das Familieneigentum und unser Zuhause zu erhalten.

Einen gewissen Anteil für eine Auszahlung könnten wir ja aufbringen, aber wie gesagt, die Einkünfte der Verpachtung würden, bei regulärem Verkauf, den 50% Anteil des Wertes nicht finanzieren können.

Gruß

-- Editiert von Survival62 am 08.02.2021 22:04

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#6
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 94x hilfreich)

Zitat (von Survival62):
Danach geht es dann ja um die 50% am Eigentum.

Der Bruder könnte seinen 50% Anteil verkaufen, allerdings kauft niemand so einen Anteil.
Wenn die Schwester/Miteigentümerin weder extern verkaufen will noch den Anteil abkaufen will, kann der Bruder/Miteigentümer die Teilungsversteigerung betreiben.
Dabei besteht dann die Gefahr, dass das ganze Haus unter Wert an einen Dritten geht.
Also, einigt Euch besser,

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von Survival62):
Danach geht es dann ja um die 50% am Eigentum.

Da gibt es die Teilungsversteigerung als letzten Ausweg, davor den (gemeinsamen) freihändigen Verkauf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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