Katzenhaltung komplett verbieten?

21. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
sarah82
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Katzenhaltung komplett verbieten?

Liebes Forum,
Person A interessiert sich für eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dieses befindet sich noch im Rohbau, sprich es sind noch nicht alle Wohnungen verkauft geschweige denn gibt es eine Hausordnung.
A möchte auf jeden Fall mit vorhandener Katze einziehen. Laut Recherche kann Freilauf untersagt werden. Gilt dies auch für Katzenhaltung allgemein? Braucht es dazu die Zustimmung ALLER Eigentümer (sprich A könnte dies mit einem Veto verhindern) oder würde ein Mehrheitsbeschluss ausreichen?
Ich bedanke mich im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Da dies eine Vermietung erschwert / unmöglich macht, könnte man wohl mit Erfolg gegen einen solchen Beschluss vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sarah82
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Mühe. Ja, die Anfrage ist von mir, wir standen unter Zeitdruck und mussten sicher sein.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

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