Hallo,
angenommen... Mehrere Eigentümer tauschten im laufe der letzten 15 Jahre nach und nach ihre Balkontüren auf eigene Kosten aus. Nun bekommt ein Eigentümer die Balkontür, weil defekt, auf Kosten der Allgemeinheit erstattet da die Balkontür Gemeinschaftseigentum ist. Es wird nun in der Eigentümerversammlung
beschlossen das eine Rückvergütung für die von den Eigentümern selbst erneuerten Balkontüren zu Zahlen sei, da die Eigentümer davon ausgingen das die Balkontüren Sondereigentum sind. Ist eine Rückvergütung zulässig? Und in welcher Höhe? Für eine 10 JAhre alte Balkontür kann doch nicht jetzt nplötzlich der Neuwert erstattet werden?
Vielen Dank im vorraus
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Kostenrückerstattung Fenster
29. Oktober 2009
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Frage vom 29. Oktober 2009 | 16:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenrückerstattung Fenster
#1
Antwort vom 29. Oktober 2009 | 19:32
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1388x hilfreich)
Dazu ist schwer Stellung zu nehmen, ich kenne auch nur ein einziges Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall.
Vielleicht hilft Dir der Leitsatz weiter, allerdings wird dort eine Erstattung bejaht.
quote:
Haben zahlreiche Eigentümer aufgrund eines nichtigen Beschlusses auf eigene Kosten ihre Fenster ausgetauscht, entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, ihnen per Beschluss einen "symbolischen" pauschalen Ausgleich zu bezahlen (hier: 1.000,00 € je Wohnung). langwierige Ermittlungen zur Feststellung der im Einzelfall gerechtfertigten genauen Höhe des Ersatzanspruches oder zum Verjährungsbeginn sind nicht erforderlich. (LS des. Ver!.)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.5.2008 - 3 Wx 271107 - WuM 2008, 368
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
#2
Antwort vom 30. Oktober 2009 | 14:04
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2042x hilfreich)
Die Gemeinschaft hat Vermögenvorteil durch die Eigenleistung eines Sondereigentümers erhalten, der sie sonst hätte längst ausgeben müssen. Diese Kosten sind erstattungsfähig.
Gerechtfertig wäre die tatsächlich ausgegebenen Kosten zzgl. Zinsen zu erstatten, wenn Rechnungen noch vorhanden sind, oder durch zurückrechnen. Vor 10-15 Jahren waren ja auch andere sehr viel günstigere Preise.
Mit Abnutzung hat es nix zu tun, da es sich sowieso um Gemeinschaftseigentum handelt
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