Kostenverteilung Fenster

2. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
feffel63
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Kostenverteilung Fenster

Hallo Forum,
folgendes Problem, WEG 8 Eigentümer, bis jetzt sind die Fenster immer nur getauscht worden wenn der jeweilige Eigentümer die Kostenübernahme zugesagt hat, wir auch vor 2 Jahren.
Jetzt möchte sich ein Eigentümer auf die TE berufen die da sagt Fenster Gemeinschaftseigentum. Gibt es eine Möglichkeit einen Beschluss zu fassen das die Kostenübernahme so geregelt wird dass die Eigentümer immer für ihre Fenster selbst zahlen müssen?
Vielen Dank für Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Es muß geprüft werden, ob es in der TE eine Öffnungsklausel gibt, die einen derartigen Beschluß zuläßt. Ohne Öfnnungsklausel müßte die TE geändert werden, was wesentlich schwieriger ist.

Allerdings kann die Gemeinschaft ja auch den Beschluß fassen, das die beantragten Fenster nicht ausgetauscht werden. Dann müßte der Eigentümer erst nachweisen, das die Fenster so beschädigt sind, das ein Austausch zwingend notwendig ist.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

anders formuliert: wenn keine Öffnungsklausel vorhanden ist, kann kein genereller Beschluss gefasst werden, dass künftig die Eigentümer immer ihre Fenster selbst bezahlen müssen. Eine Änderung der TE kommt wohl aktuell mangels Zustimmung des betreffenden Eigentümers nicht in Betracht.

Ergänzend zu joebeuel: Die Eigentümer können für diesen einen konkreten Fall mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschließen, dass die Kostentragung abweichend geregelt wird, indem diese von demjenigen Eigentümer zu tragen sind, in dessen Bereich die Fenster fallen. Hierzu ist die Zustimmung von mind. 6 der Eigentümer (und mehr als 50% der Miteigentumsanteilen) erforderlich.

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"lg.
R.M. "

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