Einen guten Morgen an alle,
ich hätte folgende Frage und hoffe, dass hier jemand eine Antwort dazu hat.
In einer WEG ist grundsätzlich die Instandhaltung und -setzung von Gemeinschaftseigentum durch alle Eigentümer in Abhängigkeit von deren Miteigentumsanteilen zu tragen.
Wie sieht die Sache in den Fällen aus, in denen ein Gemeinschaftseigentumteil instandzusetzen ist, das nur ein Wohnungseigentümer überhaupt nutzen kann (wenn z.B. ein Gebäude innerhalb der WEG instandzusetzen ist, in dem nur ein einziger Eigentümer ein Sondernutzungsrecht hat)? Müssen hier auch alle Eigentümer nach u.a. Regelung bezahlen?
Oder gibt es da eine gesetzliche Regelung, dass es unverhältnismäßig wäre, wenn alle mitbezahlen müssten?
Kostenverteilung Instandsetzung
26. Dezember 2010
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Frage vom 26. Dezember 2010 | 10:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenverteilung Instandsetzung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2010 | 11:08
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1389x hilfreich)
WEG § 16
(4)
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"Heike aus Bochum"
#2
Antwort vom 26. Dezember 2010 | 16:28
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Grundsätzlich zahlen Alle für Gemeinschaftseigentum, ob sie es nun nutzen können oder nicht.
Von diesem gesetzlichen Grundsatz kann man in der Teilungserklärung abweichen - also dort mal nachlesen, oder in bestimmten Fällen per Beschluss - siehe Heike
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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