Kürzung Hausgeld?

31. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
ABC123456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Kürzung Hausgeld?

Hallo zusammen,

ich habe ein akutes Problem mit der Hausverwaltung des Objektes, in dem sich meine Eigentumswohnung befindet und bitte diesbezüglich um Rat.

Der Vertrag mit der Verwaltung läuft noch ca. 14 Tage. Auf der letzten Eigentümerversammlung im Juli kündigte die Verwaltung an, dass mit Auslauf des bestehenden Vertrages eine neue Verwaltung eingesetzt werden und hierüber im Umlaufverfahren abgestimmt werden soll. Der Beschluss wurde von der Versammlung angenommen.

Allerdings hat sich die Verwaltung bis jetzt, 14 Tage vor Ablauf des Vertrages, nicht mehr bei mir gemeldet. Auf diverse Anfragen hat sie mit keinem Wort reagiert. Ich habe keinerlei Informationen darüber, wie es nach Ablauf des Vertrages weitergehen soll.

Meine Frage ist nun, wie ich mich mit der Zahlung des Hausgeldes verhalten soll. Die Verwaltung ist sehr unzuverlässig und ich befürchte, dass ich das Geld, das ich der Verwaltung für die Zeit nach dem Ablauf des Vertrages überweise, nie wieder sehen werde und ich am Ende doppelt zahlen müsste, wenn eine neue Verwaltung eingesetzt sein sollte.

Darf ich nun:

1) das Hausgeld kürzen und nur für die 14 Tage des angebrochenen Monats an die Verwaltung überweisen, für die die Verwaltung noch bestellt ist?
2) für kommende Monate das Hausgeld einbehalten, bis die Sachlage geklärt ist?

Zudem hatte mir die Verwaltung wegen einer fehlerhaften Wohnungsgrößenberechnung über einen längeren Zeitraum zu viel Hausgeld abgerechnet. Darf ich die nächste Zahlung um das zuviel bezahlte Hausgeld kürzen, um es nicht später einklagen zu müssen?

Ich bin für jede fachkundige Hilfe sehr dankbar und bitte darum, dass nur diejenigen, die sich ihrer Sache wirklich sicher sind, eine Antwort schreiben-

Ich bedanke mich schon im Voraus ganz herzlich für die Hilfe! Es ist toll, dass so ein Forum gibt!


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Das Hausgeld geht nicht an den Verwalter, sondern auf das Konto der WEG, insofern laufen die Zahlungen auch bei einem Wechsel weiter.

Was dir falsche Abrechnung betrifft: Gibt es dazu einen Beschluss oder ein Gerichtsurteil? Wenn nicht, kann der Verwalter kein Geld zurück zahlen und du darfst nicht eigenmächtig kürzen.

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