Kürzung des Hausgeldes wegen eingeschränktem Kabelempfang

9. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 34x hilfreich)
Kürzung des Hausgeldes wegen eingeschränktem Kabelempfang

Hallo zusammen,
mein Kabelanschluss funktioniert nicht zufriedenstellend. z. B. kein Empfang von ZDF. Es war schon zwei Mal ein Techniker konnte aber das Problem nicht beseitigen.
Als Mieter könnte ich die Miete kürzen. Was kann ich als Eigentümer unternehmen, davon ausgehend, dass es nicht repariert werden kann?
Darf ich das Hausgeld um 10% der Kabelgebühr kürzen?

Vielen Dank.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49091 Beiträge, 17281x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Was kann ich als Eigentümer unternehmen, davon ausgehend, dass es nicht repariert werden kann?

Einen Beschluss der Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen herbeiführen.

Aber warum sollte so etwas nicht repariert werden können? Das ist doch nur eine Frage des Aufwandes, da im Extremfall der Anschluss neu verlegt werden muss.

Zitat (von saitist):
Darf ich das Hausgeld um 10% der Kabelgebühr kürzen?

Nein

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8731 Beiträge, 1849x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Als Mieter könnte ich die Miete kürzen.


Nein - denn als Mieter zahlt man keine Beiträge für den Kabelanschluss mehr über die Nebenkosten. Das wurde abgeschafft

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128191 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Darf ich das Hausgeld um 10% der Kabelgebühr kürzen?

Selbst wenn es dazu einen Beschluss gäbe, der das erlauben würde, wäre es logischerweise ein völlig sinnloser Beschluss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 4401x hilfreich)

Bevor man hier über Gott und die Welt nachdenkt, sollte man wohl erstmal eruieren, WO denn überhaupt die Ursache liegt.
Im Bereich der Gemeinschaftseigentum, im Sondereigentum, oder gar in der eigenen Technik?

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#5
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 34x hilfreich)

Gemeinschaftseigentum

Signatur:

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Blutswente
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von hh):
Einen Beschluss der Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen herbeiführen.


Unnötig.

Der Verwalter soll zunächst den Lieferanten mit einer Untersuchung beauftragen, weshalb der Empfang schlecht ist.

Ob der Fehler mehrere Wohnungen, einzelne Stränge oder das ganze Haus betrifft ist so zu ermitteln.

Und erst dann kann entschieden werden, welche Massnahmen wer ergreifen muß und ob - wegen des Aufwands - ein Beschluß notwendig ist.

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#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3943 Beiträge, 2408x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Es war schon zwei Mal ein Techniker konnte aber das Problem nicht beseitigen.

Ein Techniker von wem?
Hat sich dieser irgendwie geäußert, warum er das Problem nicht beseitigen konnte?
Wie kommst Du darauf, dass das Problem im Gemeinschaftseigentum liegt. Sind andere Eigentümer ebenfalls betroffen.

PS: in meiner Praxis wurden sämtliche gemeinschaftlichen Kabelverträge zum Ende Juni 2024 gekündigt und jeder Eigentümer ist selbst für seinen Kabelempfang zuständig.

Und um die eigentliche Frage zu beantworten: für Wohnungseigentümer gibt es ein solches Minderungsrecht nicht. Du bist Miteigentümer - Die Minderung trifft Dich somit als Miteigentümer der WEG, nicht eine eventuelle Hausverwaltung. Als Miteigentümer trägst Du auch Mitverantwortung für notwendige Reparaturen, erforderlichenfalls über eine außerordentliche Eigentümerversammlung und Beschlussfassung.

Signatur:

lg.
R.M.

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