Laute Nachbarn bei Eigentumswohnung

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
TessaVanessa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Laute Nachbarn bei Eigentumswohnung

Auch ich habe Probleme mit Nachbarn. Leider finde ich nur Tipps für Mieter (Miete kürzen), aber ich bin Wohnungseigentümer und kann niemandem die Mietzahlungen kürzen.
Was kann man als Eigentümer machen?

Erst wurde ständig bis Mitternacht gewaschen, dabei die Türen geknallt. Daraufhin habe ich mich an die Hausverwaltung gewendet, die haben einen Zettel geschrieben, dass man nur bis 22 Uhr waschen darf. Seitdem wühlt der Mieter jeden Abend bis Mitternacht im Keller rum, was genauso laut ist wie die Waschmaschine. Ich schreie manchmal "Nachtruhe" runter weil ich nicht im Schlafanzug runter gehen mag. Da kommt dann immer nur "Ja gleich" zurück, und am nächsten Tag dasselbe... Morgens (am Wochenende) wird um 6 Uhr angefangen in der Wohnung Möbel zu rücken (oder was auch immer was so ähnlich klingt), jetzt sogar schon um 5:30 Uhr.
Außerdem stellen sie das ganze Treppenhaus voll, obwohl man ihnen bereits sagte, dass es sich um Fluchtwege handelt, wird das Zeug nicht weggeräumt. Es wurde auch nur ein Eigentümer gefragt, der sagte er hätte nichts dagegen, ich bin auch Eigentümer und wurde gar nicht gefragt. Aufgrund der Lautstärke (ja, allein aus Rache) würde ich es nun gerne verbieten. Aber wie?

Andere Nachbarn (aus anderen Häusern) feiern in den Sommermonaten laut redend, lachend und singend bis 6 Uhr morgens auf ihrem Balkon. Wenn ich hingehe und um Ruhe bitte werde ich ausgelacht. Polizei hab ich auch schon gerufen, hat gar nichts gebracht. Hausverwaltung macht nichts weil die Häuser nicht dazu gehören.


Was kann ich machen? (Ausziehen ist ungünstig, da es ja wie gesagt meine Eigentumswohnung ist.)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von TessaVanessa):
Ich schreie manchmal "Nachtruhe" runter weil ich nicht im Schlafanzug runter gehen mag.
Nachtruhe? Welche Nchtruhe? Hat sich der andere Mieter zu irgendetwas verpflichtet?

Zitat (von TessaVanessa):
die haben einen Zettel geschrieben, dass man nur bis 22 Uhr waschen darf.
Ist das mietvertraglich so geregelt?

Zitat (von TessaVanessa):
Aufgrund der Lautstärke (ja, allein aus Rache) würde ich es nun gerne verbieten. Aber wie?
Zuerst einmal müsste man wissen, was der Mieter, durch seinen Mietvertrag, für Pflichten hat. Innerhalb der geltenden Gesetze und Verträge kann er schalten und walten wie er möchte. Z.B. Möbelrücken wie einen Stuhl am Tisch vor und zurück schieben wäre ein ganz normaler Gebrauch der Mietsache und würde auch um 5:30Uhr hingenommen werden müssen.

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von TessaVanessa):
Was kann man als Eigentümer machen?
Sieh mal Deine Wohnungsunterlagen durch. Dort, oder auch in entsprechenden Beschlüssen, findest Du evtl. was bezüglich Hausordnung, Verhaltensregeln und/oder Nutzungsbestimmungen für die Mitglieder der WEG.
Mehr kann/soll/darf der Wohnungseigentümer seinem Mieter nicht gestatten. Er ist, letztlich dafür verantwortlich, dass von seinem Miteigentumsanteil nicht mehr an Nutzung und/oder Beeinträchtigung aus geht, als wenn er seine Wohnung selbst nutzen würde.

Soweit die Theorie und das geduldige Papier, auf dem eine Hausordnung oder andere Regelungen gedruckt wurden.

Die "Verfehlungen" des Bewohnes wirst Du dokumentieren müssen und versuchen müssen beim Eigentümer der Wohnung die Einhaltung der Regeln geltend zu machen. Das kann über die Verwaltung geschehen, da diese regelmäßig zur Durchsetzung der Hausordnung verpflichtet ist. Bedenke aber, dass für eben diese Durchsetzung die Verwaltung, wenn überhaupt, nur ein sehr stumpfes Schwertlein hat


Zitat (von TessaVanessa):
Außerdem stellen sie das ganze Treppenhaus voll, obwohl man ihnen bereits sagte, dass es sich um Fluchtwege handelt, wird das Zeug nicht weggeräumt.
Was gemeinschaftliche Flächen und/oder Fluchtwege an geht, hat die Verwaltung gute Möglichkeiten das zu untersagen.


Zitat (von TessaVanessa):
Aufgrund der Lautstärke (ja, allein aus Rache) würde ich es nun gerne verbieten. Aber wie?
Rache und Vergeltung sind keine guten Gründe. Unzulässige Nutzung von gemeinschaftlichen Flächen, das Verstellen von Verkehrs- und Fluchtwegen sowie die Brandlast durch die abgestellen Gegenstände aber schon.


Zitat (von TessaVanessa):
[...]Hausverwaltung macht nichts weil die Häuser nicht dazu gehören.
Da hat die Verwaltung Glück - und das Problem liegt ganz bei Dir. Wenn es die Nachbarn tatsächlich krass treiben, wirst Du nicht umhin kommen die Polizei zu bemühen. Notfalls musst Du so lange nerven, bis die Ordnungshüter dem Treiben Einhalt gebieten - oder Dir das Anrufen untersagen.

Ganz allgemein möchte ich noch los werden, dass zur gegenseitigen Rücksichtnahme auch gehören kann, Aktivitäten und Geräusche der Mitmenschen zu dulden. Alles im Rahmen natürlich.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von TessaVanessa):
Erst wurde ständig bis Mitternacht gewaschen, dabei die Türen geknallt.

Da jeder unter "Türen geknallt" etwas anders versteht wird das schwierig, und wenn in der Hausordnung das "waschen" nach xy Uhr nicht verboten ist dann ist es eben erlaubt.


Zitat (von TessaVanessa):
Daraufhin habe ich mich an die Hausverwaltung gewendet, die haben einen Zettel geschrieben, dass man nur bis 22 Uhr waschen darf.

Hierfür wäre die Rechtsgrundlage interessant. Unabhängig davon hat die HV, sofern sie nicht als Vermieter auftritt, dem Mieter hier überhaupt nichts zu sagen/schreiben.


Zitat (von TessaVanessa):
Ich schreie manchmal "Nachtruhe" runter weil ich nicht im Schlafanzug runter gehen mag.

Als Nachbar würde ich mich dann aber sofort über DICH beschweren. Wenn Du Herrn x etwas sagen willst geh hin oder ruf an oder schick eine Flaschenpost. Aber nachts durch das Haus zu Brüllen ........


Zitat (von TessaVanessa):
Außerdem stellen sie das ganze Treppenhaus voll, obwohl man ihnen bereits sagte, dass es sich um Fluchtwege handelt, wird das Zeug nicht weggeräumt. Es wurde auch nur ein Eigentümer gefragt, der sagte er hätte nichts dagegen, ich bin auch Eigentümer und wurde gar nicht gefragt. Aufgrund der Lautstärke (ja, allein aus Rache) würde ich es nun gerne verbieten.

Wie kommst Du darauf das Du irgendwem etwas derartiges verbieten kannst? Wenn dann kann die Eigentümergemeinschaft einen entsprechenden Beschluss fassen. Oder du rufst die Feuerwehr an und meldest das. Wenn die aber nichts dagegen haben ...............


Zitat (von TessaVanessa):
Andere Nachbarn (aus anderen Häusern) feiern in den Sommermonaten laut redend, lachend und singend bis 6 Uhr morgens auf ihrem Balkon. Wenn ich hingehe und um Ruhe bitte werde ich ausgelacht. Polizei hab ich auch schon gerufen, hat gar nichts gebracht. Hausverwaltung macht nichts weil die Häuser nicht dazu gehören.

Was soll die Hausverwaltung (ist die Verwaltung der EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT) denn gegen Nachbarn machen? Wenn Du dich gestört fühlst ist es an dir etwas zu machen.


Zitat (von TessaVanessa):
Was kann ich machen? (Ausziehen ist ungünstig, da es ja wie gesagt meine Eigentumswohnung ist.)

Ist doch ideal, dann kannst Du entweder vermieten oder verkaufen - und dir eine Wohnung gaaaaanz weit weg von anderen suchen.

-- Editiert von Tobias F am 13.01.2020 19:58

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TessaVanessa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

OK ich habe verstanden dass ich gar nichts machen kann.
Sorry für meine Anfrage aufgrund Unwissenheit.

Den Mietvertrag kenne ich natürlich nicht.
Dass die Nachtruhe (Zimmerlautstärke!!) abgeschafft wurde ist an mir vorbeigegangen.

Mache das jetzt seit 2 Jahren mit, kann Nacht für Nacht nur maximal von 12 bis 6 schlafen, habe wegen Übermüdung in den letzten 15 Monaten 2 Arbeitsstellen verloren. Mir bleibt also nur der Auszug.

Dazu eine neue Frage:
Wenn ich vermiete kürzen mir die Mieter die Miete wegen dem Lärm gegen den ich nichts machen kann???

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von TessaVanessa):
OK ich habe verstanden dass ich gar nichts machen kann.

Falsch verstanden.
Man kann einiges machen. Es ist nur nicht so einfach wie eventuell gedacht, dauert durchaus länger und ist nicht unbedingt kostenlos.



Zitat (von TessaVanessa):
Wenn ich vermiete kürzen mir die Mieter die Miete wegen dem Lärm gegen den ich nichts machen kann???

Kommt darauf an, wie lärmtolerant die Mieter sind.

Als Vermieter ist man aber verpflichtet bekannte Mängel unaufgefordert zu nennen, das sollte man auch entsprechend dokumentieren. Dann ist die Mietminderung nur noch schwer durchsetzbar, das die Mieter ja Bescheid wussten.



Zitat (von TessaVanessa):
kann Nacht für Nacht nur maximal von 12 bis 6 schlafen,

Ohropax wäre keine Alternative?
Dazu kann man den Schlafraum auch noch mit lämmindernden Maßnahmen ausstaffieren (z.B. schallschluckende Stoffe an die Wände, Fenster dämmen, ...)



Zitat (von TessaVanessa):
Dass die Nachtruhe (Zimmerlautstärke!!) abgeschafft wurde ist an mir vorbeigegangen.

Das ist wirklich Pech, deshalb sollte man immer alle Versammlungen besuchen und sich die WEG-Beschlüsse durchlesen.
Wobei viele dieser Klauseln teilweise oder ganz rechtswidrig waren und somit eh nichtig waren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TessaVanessa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich war bei allen Versammlungen und es stand nirgends dass die Nachtruhe in diesem Haus nicht gilt, ich ging bis heute davon aus, dass Nachtruhe immer und überall gilt. War wohl bis heute einfach falsch gedacht. ;)

Ohropax nutze ich, hört man trotzdem, bzw ist es bis 5,30 Uhr auch schon mal rausgefallen.

Ja was sind die nicht so einfachen und nicht kostenlosen Methoden? Das wäre eigentlich meine Frage hier gewesen, aber wenn alles OK von den Nachbarn ist und ich die einzige Schuldige bin wie von Laie und Tobias geschrieben ....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von TessaVanessa):
Ich war bei allen Versammlungen und es stand nirgends dass die Nachtruhe in diesem Haus nicht gilt, ich ging bis heute davon aus, dass Nachtruhe immer und überall gilt.
Noch einmal die Frage, gibt es für eure WEG keine Hausordnung?
Auch ist mir die generelle Abschaffung der "Nachtruhe" nicht bekannt. Ganz allgemein hat man lärmende Tätigkeiten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr zu unterlassen. Was jedoch nicht bedeutet, dass man in diesen Zeiten das Leben einzustellen hat. Selbst außerhalb dieser Ruhezeiten darf man in seiner Wohnung nicht unnötig Lärm produzieren. Auch im WEG findet man in §14 und §15 etwas zu Deiner Thematik.

Last, not least, google mal z.B. nach - Nachtruhe einfordern - o.ä. Begriffen. Das führt zu zahlreichen Fundstellen in denen man sich ein Gefühl für die Problematik aneignen kann.

Aber, die Rücksichtnahme ist keine Einbahnstraße. Sie fordert von den lauten Menschen Rücksicht und von den geräuschenpfindlichen Menschen Toleranz. Leider werden Geräusche subjektiv immer lauter, je mehr man sich an ihnen stört...


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von TessaVanessa):
, ich ging bis heute davon aus, dass Nachtruhe immer und überall gilt. War wohl bis heute einfach falsch gedacht.

Es gibt keine "gesetzliche Nachtruhe", das ist nur eine Legende die nicht ausstirbt.



Zitat (von TessaVanessa):
Ja was sind die nicht so einfachen und nicht kostenlosen Methoden?

Zum einen die juristischen. Da ist aber das Problem, das die lange dauern und wenn die Nachbarn wegziehen war alles vergebens - für die neuen muss man alles von vorne machen.

Zum anderen die baulichen. Die bleiben auch wenn die Nachbarn gehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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