ch bin seit etlichen Jahren Besitzer eines kleinen Wiesengrundstückes in einer von meinem Wohnort weiter entfernten Ortschaft. Es wurde mir rückübertragen. Seit diesem Zeitpunkt und auch bereits vorher unter einem anderen Besitzer nutzt es ein Anlieger und hat darauf einen kleinen Nutzgarten angelegt. Diesen bewirtschaftet er bis heute. Es gibt keine vertragliche Regelung zwischen uns. Ich bin einfach damit zufrieden, dass das Grundstück in Ordnung gehalten wird. Nun beabsichtige ich aber doch eine schriftliche Regelung zu treffen. In diesem Zusammenhang wurde ich auf das Problem "Leihe und Übergang des Besitzes an Nutzer nach 30 Jahren" aufmerksam. Daher meine Frage, ob die 30jährige Frist entsprechend der zeitlichen Nutzung durch einen Nutzer zählt oder durch einen Besitzerwechsel unterbrochen und neu gestartet wird. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich ich im juristischen Dschungel leider keine Antwort finden kann.
Leihrecht Grundstück
1. Dezember 2021
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Frage vom 1. Dezember 2021 | 13:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Leihrecht Grundstück
#1
Antwort vom 1. Dezember 2021 | 15:53
Von
Status: Unbeschreiblich (50301 Beiträge, 17600x hilfreich)
Zitat :Daher meine Frage, ob die 30jährige Frist entsprechend der zeitlichen Nutzung durch einen Nutzer zählt oder durch einen Besitzerwechsel unterbrochen und neu gestartet wird.
Deer Besitzer muss nach § 900 BGB auch im Grundbuch eingetragen sein, damit er das Grundstück nach 30 Jahren ersitzen kann. Da diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, kann ein Eigentumsübergang nach 30 Jahren an den Nutzer nicht erfolgen.
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