Mängel, die nach dem Wohnungskauf rauskommen

26. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.01.2012 12:51:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)
Mängel, die nach dem Wohnungskauf rauskommen

Hallo liebe Jura-Freunde,

ich habe folgendes Problem: vor einem Monat habe ich eine Wohnung gekauft. Die Wohnung ist frisch renoviert worden, ich weiß aber nicht, ob sie auch frisch saniert wurde.
Gestern musste ich feststellen, dass das Klo anscheinend nicht angeschloßen wurde. Überall in der Wohnung gibt es Wasser, aber der Spüllkasten ist leer. Das Ganze wäre halb so wild, wenn der Spüllkasten nicht eingemauert wäre. Sogar um den Grund für das fehlende Wasser rauszufinden, müsste man die Fliesen abreißen (die Meinung eines Handwerkers).
Sicherlich war das mein Fehler , dass ich die Spüllung vor dem Kauf nicht getätigt habe. Und trotzdem - darf ich in diesem Fall Ansprüche gegen den Verkäufer haben? Wie soll ich in diesem Fall handeln?
Ich habe mit einem Handwerker gesprochen und er meinte, man habe eine 4-Jahre Garantie nach der Fertigstellung der Arbeiten. Und anscheinend wurde die Klospüllung vor der Abnahme nicht überprüft und ich sei im Recht das bei der Firma, die das gemacht hat, zu reklamieren. Stimmt das?

Ich danke Ihnen vielmals im Voraus!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

quote:
darf ich in diesem Fall Ansprüche gegen den Verkäufer haben?

Was steht im Kaufvertrag bezüglich Baumängel ?

Wann wurde die Klospülung montiert ?
Am besten man redet mit dem Verkäufer, vielleicht weiss er auch
über den Mangel nicht.

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#2
 Von 
guest-12321.01.2012 12:51:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Der VK hat als Unternehmer den Vertrag abgeschloßen - ich weiß nicht, ob das eine Rolle spielt.

Im Vertrag steht beim Sachmängel: "Alle Rechte des Käufers wegen eines Sachmanges ... sind ausgeschloßen, mit Ausnahme ...solcher Sachmängel, die erst nach Vertragsabschluss und Übergabe entstanden sind und die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen; (das ist meiner Meinung nach der wichtigste Punkt). Und dann steht geschrieben, dass der VK versichert, dass ihm keine versteckte Mängel nicht bekannt sind.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130084 Beiträge, 41476x hilfreich)

Poste mal die Klauseln im Wortlaut.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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