Makler betrügt den Eigentümer und Kunden

26. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
DasHaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Makler betrügt den Eigentümer und Kunden

Guten Tag,

ich wollte eine Immobilie kaufen. Der Verkauf wurde vom Eigentümer über einen Makler abgewickelt.
Vor Ort teilte mir der Makler nach der "Besichtigung" mit, dass ich mein Gebot zu dem Haus per e-Mail absenden solle. Er würde das dem Eigentümer vorlegen, damit sich dieser entscheiden kann. Das habe ich innerhalb der vorgegebenen Zeit getan und wartete nun auf eine Antwort.
(Zur Besichtigung: Er stand am Eingang und ich sollte mir wohl alleine die Immobilie ohne jegliche Informationen anschauen. Antworten auf Fragen kamen erst nach viel Mühe. Mein Begleiter bei der Besichtigung fand das auch sehr komisch)

In der Zwischenzeit bis dem Eigentümer die Gebote vorgelegt werden sollten, sollte ich dem Makler die Finanzierung darlegen. Dazu ging ich innerhalb der folgenden Tage direkt zu ihm um es gegebenenfalls zu besprechen.
Zum Schluss des Gesprächs teilte er mir mit: "Es kann sein, dass sich der Eigentümer anders entscheidet. Ich zeige Ihnen mal noch ein anderes Haus ganz in der Nähe mit einem ähnlichen Preis.". Auf die Nachfrage, was er damit meint, erwiderte er: Ich kenne den Eigentümer gar nicht und es gibt noch andere Interessenten.

Das andere Haus interessierte mich nicht, aber was er beiläufig gesagt hatte war mehr bedeutend für mich.
Das gab mir einen Anlass zum Nachdenken.

Wenige Tage darauf teilte er mir schriftlich mit: " Der Eigentümer hat sich für jemand anderes entschieden, wie steht es mit dem anderen Haus?"

Das Haus wurde für 385T EUR vom Makler inseriert.
Ich hatte extra 7.000€ mehr geboten, als preislich vorgeschlagen war. Einfach um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass sich der Eigentümer für mein Gebot entscheidet.
Nun wollte ich wissen, für wie viel das Haus verkauft wurde. Der Makler gab mir keine Auskunft, ich meldete mich bei dem Eigentümer. Dieser teilte mir mit, dass dass Haus für 380T EUR verkauft wurde. Es wäre das mit Abstand höchste Gebot und er habe sich dafür entschieden.
Mein Gebote habe ihm gar nicht vorgelegen und davon höre er zum ersten mal. Es stellte sich damit heraus, dass der Makler wohl eine Absprache mit einem anderen Interessenten hatte. Mein Gebot war dem Eigentümer vollkommen unbekannt und er teilte mir mit, dass er sich für mich Entschieden hätte.
Nun habe man aber auch schon einen Termin bei einem Anwalt gehabt. Mein Verdacht, dass der Makler etwas geplant hatte, bestätigte sich damit.

Als ich mich beim Makler meldete, war sich dieser keiner Schuld bewusst. Vielmehr sagte er mir dreist: "So ist die Immobilien Situation, der Markt ist rar und damit müssen Sie leben. Der Eigentümer hat sich anders entschieden."
Mir fehlten einfach die Worte.

Jetzt weiß ich nicht was ich dazu sagen soll. Ich suche seit über 5 Jahren ein geeignetes Haus. Dieses war perfekt und der Makler hat sein eigenes Ding damit gemacht.
Darüber hinaus hat er natürlich auch seine Pflicht mir gegenüber als Interessenten verletzt und genau genommen auch dem Eigentümer getäuscht und ihn bei seiner Entscheidung maßgeblich beeinflusst.

Ich möchte gegen den Makler rechtlich vorgehen. Was würdet ihr empfehlen?
Habe bereits eine Beschwerde an den Immobilienverband, welchen der Makler angehört geschrieben und mir als Ziel gesetzt, dass er seine Lizenz von der IHK verliert.
Morgen werde ich mich bei einem Anwalt melden. Vorher will ich nochmal etwas Vorwissen sammeln.

Freue mich über jede Antwort.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120152 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von DasHaus):
Makler betrügt den Eigentümer und Kunden

Ich kann keinen Betrug erkennen. Im Gegenteil, der Makler hat einen finanziellen Nachteil erlitten, da er weniger Provision erhalten hat.



Zitat (von DasHaus):
mir als Ziel gesetzt, dass er seine Lizenz von der IHK verliert.

Dazu müsste er ja erst mal eine Lizenz von der IHK bekommen haben ...

Welche Bedingungen hat die IHK denn für den Entzug der Lizenz gesetzt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DasHaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Pauschal ist eine Bewertung über den Schaden des Maklers nicht möglich.
Die Frage ist eher, welchen Grund er hatte, um ein höheres Gebot nicht vorzulegen. Es muss also einen anderen höheren Anreiz gegeben haben als im Vergleich bei der höheren Provision.
Ich zerbreche mich auch die ganze Zeit darüber den Kopf.

Der Betrug ist aus meiner Ansicht wie folgt zu sehen:
Der Makler schließt ein Abkommen mit einem anderen Interessenten, dafür erhält dieser die Garantie für den Zuschlag. Hier ist die Win-Situation für beide Seite vorhanden. Offiziell ist das eigentlich nicht gestattet.

Ich als Interessent verliere damit die Aussicht auf die Immobilie, aber der Eigentümer verliert die Möglichkeit mehrere Tausend Euro mehr an seiner Immobilie zu verdienen.
Der Makler setzt also seine Interessen durch und missachtet darüber hinaus seine Pflichten als neutraler Vermittler.

Der Makler gibt auf seiner Seite an, eine Lizenz von der IHK erhalten zu haben. Zumal die Vermittler sowieso immer eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigen.

Die IHK schreibt was hier steht: https://www.123recht.de/ratgeber/verwaltungsrecht/Entziehung-der-Gewerbeerlaubnis-__a133008.html

Da ich hier noch noch bin und lieber auf interne Seiten verweise gibt es erstmal den Link dazu. Es steht Prinzipiell genauso auf der Seite der IHK.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120152 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von DasHaus):
Der Makler gibt auf seiner Seite an, eine Lizenz von der IHK erhalten zu haben.

Wäre mir neu, das die IHK Lizenzen für Makler vergibt.



Zitat (von DasHaus):
Die IHK schreibt was hier steht: https://www.123recht.de/ratgeber/verwaltungsrecht/Entziehung-der-Gewerbeerlaubnis-__a133008.html

Eine Gewerbeerlaubnis ist was völlig anderes - und wird sicher nicht wegen so einem Fall entzogen. Dafür muss er sich schon richtig was leisten.



Zitat (von DasHaus):
Die Frage ist eher, welchen Grund er hatte, um ein höheres Gebot nicht vorzulegen.

Zum einen ist es Maklern - je nach Auftrag des Eigentümers - durchaus gestattet eine Vorauswahl zu treffen.
Zum anderen müsste man die (vorsätzliche) Nichtvorlage erst mal beweisen.



Zitat (von DasHaus):
Der Makler schließt ein Abkommen mit einem anderen Interessenten, dafür erhält dieser die Garantie für den Zuschlag. Hier ist die Win-Situation für beide Seite vorhanden.

Für diese Theorie müsste man wohl auch erst mal Beweise finden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DasHaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DasHaus):
Der Makler gibt auf seiner Seite an, eine Lizenz von der IHK erhalten zu haben.

Wäre mir neu, das die IHK Lizenzen für Makler vergibt.

Das ist interessant..



Zitat (von DasHaus):
Die Frage ist eher, welchen Grund er hatte, um ein höheres Gebot nicht vorzulegen.

Zum einen ist es Maklern - je nach Auftrag des Eigentümers - durchaus gestattet eine Vorauswahl zu treffen.
Zum anderen müsste man die (vorsätzliche) Nichtvorlage erst mal beweisen.

Den Nachweis kann der Eigentümer erbringen, er hat mir mehrmals bestätigt, dass mein Gebot nicht vorgelegt wurde.


Zitat (von DasHaus):
Der Makler schließt ein Abkommen mit einem anderen Interessenten, dafür erhält dieser die Garantie für den Zuschlag. Hier ist die Win-Situation für beide Seite vorhanden.

Für diese Theorie müsste man wohl auch erst mal Beweise finden.


Das ist als Außenstehender fast unmöglich. Habe ich aber auch schon dran gedacht.


Danke, dass du dich mit meinem Thema befasst.


-- Editiert von DasHaus am 26.05.2019 18:29

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120152 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von DasHaus):
Den Nachweis kann der Eigentümer erbringen

Nö, der kann nur mitteilen, das er das Angebot nicht erhalten hat.

Das besagt nichts darüber ob der Makler das Angebot abgesendet hat oder nicht.
Wenn der behauptet "habe ich doch gesendet" steht man da. Oder wenn es nur ein Versehen war, hat man auch Pech gehabt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

Was steht eigentlich in dem Vertrag, den du mit dem Makler gemacht hast?
Bisher ist alles nur ärgerlich.
Darüber kann man sich überall beschweren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DasHaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was steht eigentlich in dem Vertrag, den du mit dem Makler gemacht hast?
Bisher ist alles nur ärgerlich.
Darüber kann man sich überall beschweren.


Ich bin nicht der Eigentümer, nur der Interessent, welcher übergangen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von DasHaus):
Ich bin nicht der Eigentümer, nur der Interessent, welcher übergangen wurde.

Nein, Du bist nur ein Interessent der nicht zum Zuge kam. Nicht mehr und nicht weniger. Damit kannst Du dich jetzt abfinden oder mittels Anwalt was auch immer versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Der Makler wird evtl. mit dem Interessenten mit dem er einen Deal gemacht hat eine Vereinbarung haben.
So nach dem Motto: Sie kriegen das Haus garantiert, ich lasse alle Gebote der anderen verschwinden und sie zahlen mir die Hälfte der Differenz zu dem höheren Gebot.

Nur eine Vermutung.
Aus Nächstenliebe macht er das mit Sicherheit nicht.

Oder die Post / e-mail ist verloren gegangen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Dem Fragesteller DasHaus ist kein Schaden entstanden und demzufolge wird dieser auch keine Ansprüche ableiten können.

Der Hausverkäufer hätte u.U. einen Schadensersatzanspruch, da dieser einen niedrigeren Kaufpreis erhalten hat, als er hätte erhalten können. Ob hierfür die Aussage des Interessenten ausreicht, welcher nicht zum Zuge gekommen ist - kann ich nicht bewerten.

Signatur:

lg.
R.M.

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