Hallo zusammen,
angenommen jemand hat seine möblierte Wohnung an eine Firma vermietet, die dort einen ihrer Mitarbeiter unterbringt. Der Mietvertrag (auf erstmal 3 Monate Dauer) wurde durch einen Maklervermittelt, wofür man ihm mehrere hundert EuroProvision bezahlt habe (basierend auf einer Staffel-Tabelle je nach Dauer des Mietvertrags).
Vor Ablauf der 3 Monate wird der Vermieter dann von der Firma des Mitarbeiters direkt kontaktiert, dass sie den Mietvertrag gerne nochmal um 3 Monate verlängern würden. Daraufhin hat der Vermieter ohne jegliches Zutun des Maklers einen neuen Mietvertrag mit geändertem End-Datum erstellt und zur Unterschrift an die Firma gesendet.
Jetzt hat der Makler mitbekommen, dass der Mieterverlängert hat, und fordert nun anhand der Provisionsstaffelung seines Vertrags nochmal mehrere hundert Euro, obwohl ja keine weitere Leistung für die Verlängerung erbracht wurde.
Müsste man den Makler dennoch bezahlen, da man der Provisionsstaffelung im ersten Mietvertrag ja so zugestimmt hat?
Herzlichen Dank für eure Hinweise!!!
Beste Grüße,
Jörg
Maklerprovision bei Mietvertragsverlängerung?
13. Januar 2016
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Frage vom 13. Januar 2016 | 21:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklerprovision bei Mietvertragsverlängerung?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2016 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47613 Beiträge, 16829x hilfreich)
Die Höhe Provision ist wahrscheinlich von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig. Den Provisionsanspruch dadurch zu mindern, dass man zunächst einen kurzen Zeitmietvertrag abschließt und den dann verlängert, halte ich nicht für zulässig. Insgesamt ist daher die Provision zu zahlen, die auch fällig gewesen wäre, wenn der Mietvertrag von vorneherein auf 6 Monate abgeschlossen worden wäre.
Zitat:obwohl ja keine weitere Leistung für die Verlängerung erbracht wurde.
Die Leistung des Maklers hängt ja typischerweise auch nicht davon ab, für welche Dauer der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Bei Makler ist das eine Mischkalkulation, da bei gleich hoher Provision unabhängig von der Mietdauer das Abschließen eines kurzen Mietvertrages für den Mieter völlig unwirtschaftlich wäre.
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