Marderbefall nach Hauskauf bemerkt

23. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Weri Tat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Marderbefall nach Hauskauf bemerkt

Hallo zusammen,

meine Familie hat kürzlich ein Einfamilienhaus erworben und wie sich nun herausgestellt hat, liegt ein Marderbefall vor.
Das Haus war im Vorfeld unbewohnt und der Verkäufer (ein Anwalt) wurde vom Voreigentümer als Nachlassverwalter mit dem Verkauf beauftragt. Zum Zeitpunkt der Übergabe des Objektes bestand kein Zugang zum Dachboden, weshalb dieser ungesehen übernommen werden musste. Genau dort haben sich jetzt allerdings die Schäden des Marderbefalls offenbart: Die Dämmung auf dem Boden ist aufgewühlt und zerkratzt, es liegen überall Marderexkremente herum und die Folie unter den Dachziegeln ist stellenweise durchgebissen oder beschädigt.

Sicherlich war es gutgläubig das Haus ohne Besichtigung des Kriechbodens zu übernehmen (zumal wir auch noch die Beseitigung der dort gelagerten Kartons übernehmen mussten), aber ich frage mich nun, ob der Verkäufer über den Marderbefall und die Beschädigungen bescheid gewusst haben müsste?
Sicherlich würde dieser sich im Falle einer Konfrontation darauf berufen, nicht davon gewusst zu haben und ich kann natürlich auch nicht nachweisen, ob der Anwalt tatsächlich selbst den Zustand des Dachbodens kannte. Beim ersten Blick auf den Dachboden wurden die Schäden jedoch offensichtlich und ich frage mich nun, ob das dann nicht fahrlässig vom Verkäufer war bzw. ob er den Zustand nicht gekannt haben müsste.

Vielen Dank bereits im Vorfeld für Eure Hilfe und Kommentare!

Viele Grüße!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Weri Tat):
ich frage mich nun, ob das dann nicht fahrlässig vom Verkäufer war bzw. ob er den Zustand nicht gekannt haben müsste.

Wenn etwas fahrlässig war, dann ist es der Kauf einer IMMOBILIE OHNE diese VORHER genau in Augenschein zu nehmen.
Alles andere ist Wunschdenken.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Weri Tat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Zitat (von Weri Tat):
ich frage mich nun, ob das dann nicht fahrlässig vom Verkäufer war bzw. ob er den Zustand nicht gekannt haben müsste.

Wenn etwas fahrlässig war, dann ist es der Kauf einer IMMOBILIE OHNE diese VORHER genau in Augenschein zu nehmen.
Alles andere ist Wunschdenken.


Leider war bei der Abnahme eine Besichtigung des Dachbodens nicht möglich, weil zu dem Zeitpunkt der Schlüssel für die Dachluke nicht da war. Dieser wurde uns erst im Nachhinein überreicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Weri Tat):
Leider war bei der Abnahme .....

Da war es sowieso schon zu spät. So etwas sieht man sich VOR DEM KAUF AN.
Alles andere ist ......

Jeder informiert sich ausgiebig vor dem Kauf eines Toasters, eines Handys, ..........

Aber beim Hauskauf ....... - sieht schön aus, kauf ich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Weri Tat):
Sicherlich würde dieser sich im Falle einer Konfrontation darauf berufen, nicht davon gewusst zu haben

Die volle Beweislast liegt beim Käufer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Zitat:
Leider war bei der Abnahme eine Besichtigung des Dachbodens nicht möglich, weil zu dem Zeitpunkt der Schlüssel für die Dachluke nicht da war. Dieser wurde uns erst im Nachhinein überreicht.

ein Schelm wer Böses denkt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat (von Weri Tat):
Das Haus war im Vorfeld unbewohnt
...
ich frage mich nun, ob der Verkäufer über den Marderbefall und die Beschädigungen bescheid gewusst haben müsste?

Wenn man nicht drin wohnt, bekommt man Marderbefall (nachtaktive Tiere) so gar nicht mit. Und der Verkäufer ist zu keiner Zeit verpflichtet, sämtliche Räume und Bauteile vor dem verkauf selbst zu besichtigen. Geh einfach davon aus, dass dies weder Vorbesitzer (wohnte ja nicht drin) noch Nachlassverwalter/Verkäufer (hat auch nicht alle Räume gesehen) wissen konnten. Dass ein Schlüssel zu faktisch seltenst genutzten Räumen erst später auftaucht ist so ungewöhnlich auch nicht.

Eine minimal klitzekleine Chance hättest Du nur mit einem Anscheinsbeweis, wenn Du auf dem Dachboden einen Versandkarton mit Adressaufkleber an den Vorbesitzer/Nutzer oder Nachlassverwalter und deutlich jüngerem Versanddatum gefunden hättest. Nur dann ließe sich argumentieren, dass da ja noch vor kurzem jemand oben gewesen war und den Schaden hätte sehen müssen. Die Kartons sind aber sicher schon entsorgt ...

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Zitat:
Leider war bei der Abnahme eine Besichtigung des Dachbodens nicht möglich, weil zu dem Zeitpunkt der Schlüssel für die Dachluke nicht da war. Dieser wurde uns erst im Nachhinein überreicht.

ein Schelm wer Böses denkt

Sorry, dass ist ........ - denn zu dem Zeitpunkt war das Objekt schon gekauft.
Selbst wenn bei Übergabe etwas aufgefallen wäre ...... - hätte es der Verkäufer werder VOR dem Verkauf wissen müssen, noch wäre das ein Beweis das der Marder VOR Vertragsschluss schon im Haus war.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Weri Tat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank für Eure Antworten!

Das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen!

0x Hilfreiche Antwort

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