Markise in der Teilungserklärung - trotzdem eine bauliche Veränderung?

27. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)
Markise in der Teilungserklärung - trotzdem eine bauliche Veränderung?

Hallo, im meiner Teilungserklärung wird geregelt, dass das Anbringen einer Markise nach Rücksprache mit der Hausverwaltung erlaubt ist. Kann es trotzdem durch gesetzliche Regelung als bauliche Veränderung einen Eigentümermehrheitsbeschluss notwenig machen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Nein, grundsätzlich ist es ja erlaubt. Ich nehme an, die Rücksprache mit der Verwaltung soll sicherstellen, dass hier kein Wildwuchs entsteht und die Optik halbwegs einheitlich oder verträglich ist.

Die Eigentümergemeinschaft kann in diesem Fall nur durch Beschluss regeln, wie die Markise beschaffen ist. Sie kann nicht mehr beschließen, ob sie angebracht werden darf.

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