Markler Anspruch Provision bei privaten Verkauf

20. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Hill
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Markler Anspruch Provision bei privaten Verkauf

Hallo, ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum.

Zur Sachlage:

Wir haben im Januar 2023 einen Markler beauftragt, eine vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen.
Im August 2023 haben wir den Marklervertrag dann (per E-Mail) wieder gekündigt. Vom Markler haben wir eine Bestätigung über die Kündigung erhalten (per E-Mail).

Der Markler hat trotz gekündigtem Vertrag die Wohnung weiter auf seinem Portal angeboten und auch weiter Interessenten durch die Wohnung geführt. Wir haben das akzeptiert und nicht widersprochen, es hätte ja sein können, die Wohnung doch für einen guten Preis zu verkaufen.

Jetzt (Januar 2025) hat mich der Mieter angeschrieben, dass er die Wohnung kaufen wollen würde.
Nun die Fragen:

1. Hat der Markler evtl. Anspruch auf eine Provision?

Laut Recherche könnte der Marklervertrag stillschweigend verlängert worden sein, da ich bewusst weitere Besichtigungen des Marklers gestattet habe und dem nicht widersprochen und auf den gekündigten Marklervertrag hingewiesen habe.

Nehmen wir an der Vertrag hat sich rechtlich stillschweigend verlängert, hat der Markler dann auch einen Anspruch auf eine Provision, obwohl er mit der Vermittlung der Wohnung nicht zu tun hat?

Laut weiterer Recherche gilt bei einem Alleinauftrag, dass ich verpflichtet bin, den Verkauf über ihn abzuwickeln. Ein Direktverkauf an den Mieter wäre vertragswidrig.

2. Kann der Markler bei Verkauf an den derzeitigen Mieter überhaupt eine Provision verlangen? Er hat ihn ja nicht angeworben oder sonst irgendetwas dafür geleistet.

3. Im ungünstigen Fall, dass der Vertrag stillschweigend verlängert wurde und der Markler warum auch immer einen Anspruch auf Provision hat: Wäre es eine Option, den Marklervertrag nochmal zu kündigen, mit dem Hinweis, alle Aktivitäten einzustellen, eine evtl. Bindefrist abzuwarten und dann den Verkauf zu starten?

4. Wir lange ist eine evtl. Bindefrist, wenn vertraglich nichts festgelegt ist?




Hier noch die wichtigsten Passagen aus dem Vertrag:


1. Der Auftraggeber beauftragt MARKLER mit der Gelegenheit über den Nachweis zur Vermittlung
von Kaufverträgen für die oben benannten Vertragsobjekte

2. MARKLER ist berechtigt, die Objekte öffentlich allein zu vermarkten, Besichtigungen nach
vorheriger Absprache durchzuführen und Angebote zu versenden. Ein weiteres Maklerunternehmen
wird durch den Eigentümer/ Auftraggeber nicht beauftragt.

3. Interessenten und Eigenverkauf

Der Auftraggeber kann seine Immobilie, in Eigenregie veräußern, dennoch nur an Personen, mit welchen Sie
bereits vor Auftragserteilung an MARKLER im Kontakt bzgl. des Verkaufs stand. Hierzu übermittelte er eine
Liste mit Namen, welche sich bereits vor Einbindung von MARKLER mit dem Vertragsobjekt beschäftigt
haben. Der Auftraggeber behält sich vor mit diesen Interessenten ohne Einbindung von MARKLER einen
Kaufvertrag zu schließen. Nach Unterzeichnung dieses Vertrags versichert der Auftraggeber MARKLER über
jegliche Kontaktaufnahme von Neu- Interessenten zu informieren und die Interessenten über diesen Vertrag mit
MARKLER zu informieren und im Zweifel direkt an MARKLER weiterzuleiten.


Danke für die Unterstützung!


Mit freundlichen Grüßen

Hill

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2263 Beiträge, 777x hilfreich)

Beim Verkauf an den bisherigen Mieter sehe ich keine Ansprüche des Maklers.

Übrigens heißt der Berufsstand Markler!

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Hill
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Aus meinem Empfinden hat der Makler auch keinen Anspruch auf Provision.

Aber rechtlich kann ich das nicht bewerten, eine Vorrecherche hatte mich stutzig gemacht.

Hat denn der Passus hier eine besondere Bedeutung:?



Nach Unterzeichnung dieses Vertrags versichert der Auftraggeber MARKLER über
jegliche Kontaktaufnahme von Neu- Interessenten zu informieren und die Interessenten über diesen Vertrag mit
MARKLER zu informieren und im Zweifel direkt an MARKLER weiterzuleiten.




Der Mieter könnte ja ein Neuinteressent sein. Der Mieter weiss auch, dass es einen Maklervertrag gibt bzw. hab.


Mit freundlichen Grüßen

Hill

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1491 Beiträge, 379x hilfreich)

Zitat:
Nach Unterzeichnung dieses Vertrags versichert der Auftraggeber MARKLER über
jegliche Kontaktaufnahme von Neu- Interessenten zu informieren und die Interessenten über diesen Vertrag mit
MARKLER zu informieren und im Zweifel direkt an MARKLER weiterzuleiten.

Das ist ja aber nach Kündigung des Vertrages hinfällig.
Das Vertragsverhältnis ist beendet, entsprechend auch die Pflichten aus dem Vertrag.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
Hill
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ist das Vertragsverhältnis denn wirklich beendet?
Mich irritiert es, dass ich davon gelesen habe, dass sich der Maklervertrag nach Kündigung verlängert bzw. wieder in Kraft tritt, wenn der Makler weiterhin Interessenten mit meinem Wissen durch die Wohnung führt. Ich habe es ja nicht aktiv unterbunden, sondern gebilligt.

Mit freundlichen Grüßen

Hill

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127515 Beiträge, 40826x hilfreich)

Zitat (von Hill):
Aber ist das Vertragsverhältnis denn wirklich beendet?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

In Zweifel entscheidet darüber ein Gericht.



Zitat (von Hill):
Ich habe es ja nicht aktiv unterbunden, sondern gebilligt.

Damit könnte ein Maklervertrag konkludent entstanden sein.

Die zweite spannende Frage wäre, ob unter den Bedingungen des Gesetzes oder unter Auflebung des ursprünglichen Vertrages.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1491 Beiträge, 379x hilfreich)

Zitat:
Damit könnte ein Maklervertrag konkludent entstanden sein.

Daran dachte ich auch schon.

Die Kündigung ist augenscheinlich ordnungsgemäß erfolgt und ja nun auch bestätigt worden.
Ein Fortführen der Vermittlungsversuche und deren Duldung interpretiere ich als außerhalb der gekündigten Vertragsbedingungen. Aber das abschließend zu bewerten obliegt ggf. wie HvS sagt einem Gericht.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#7
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Hill):
Hierzu übermittelte er eine
Liste mit Namen, welche sich bereits vor Einbindung von MARKLER mit dem Vertragsobjekt beschäftigt
haben.
Wenn der Mieter nicht auf der Liste stand, kann der Makler argumentieren, dass der Mieter durch ihn von den Verkaufsabsichten erfahren hat und ihm deshalb die Provision zusteht.

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

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#8
 Von 
Hill
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Mieter habe ich zuerst informiert, bevor der Makler Kontakt zu ihm aufbaute.
Also könnte man argumentieren, der Mieter wusste durch mich, dass die Wohnung zum Verkauf steht.

Alles in allem wohl nicht ganz so eindeutig. Da sicherste wird wohl sein, den Makler nochmal anzuweisen, die Tätigkeiten einzustellen.
Dann 6 Monate warten und danach die Wohnung verkaufen.
Bzw. wie lange ist denn die gesetzliche Bindefrist, wenn im Vertrag nichts steht?

Danke für die rege Teilnahme hier!

Gruss Hill

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Hill):
Den Mieter habe ich zuerst informiert, bevor der Makler Kontakt zu ihm aufbaute.
Und damit das der Auftraggeber im Nachhinein nicht von jeder Person behauptet, hat der Makler den Passus mit der Liste in den Vertrag geschrieben.

Zitat (von Hill):
Also könnte man argumentieren, der Mieter wusste durch mich, dass die Wohnung zum Verkauf steht.
Ja, allerdings läuft das Argument ins Leere, wenn der Mieter nicht in der Liste auftaucht, denn Du hast ja mit dem Vertrag akzeptiert, dass Du nur mit den aufgelisteten Personen einen Kaufvertrag ohne Einbindung des Maklers abschließen wirst.

Zitat (von Hill):
wie lange ist denn die gesetzliche Bindefrist, wenn im Vertrag nichts steht?
Vermutlich die regelmäßige Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB.

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hill
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Escroda):
Und damit das der Auftraggeber im Nachhinein nicht von jeder Person behauptet, hat der Makler den Passus mit der Liste in den Vertrag geschrieben.


Ich habe die SMS an den Mieter, in der ich den Verkauf und den Maklerbesuch angekündigt habe noch.
Die war vor der Whatsapp an den Makler, in der ich die Kontaktdaten des Mieters weitergegeben habe.
Von daher könnte das Argument, dass der Mieter durch den Makler Kenntnis vom Verkauf erlangt hat, widerlegt werden.

Zitat (von Escroda):
Ja, allerdings läuft das Argument ins Leere, wenn der Mieter nicht in der Liste auftaucht, denn Du hast ja mit dem Vertrag akzeptiert, dass Du nur mit den aufgelisteten Personen einen Kaufvertrag ohne Einbindung des Maklers abschließen wirst.


Aber gilt das auch für Personen, die vor der Maklertätigkeit vom Verkauf wussten?

Zitat (von Escroda):
Vermutlich die regelmäßige Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB.


Für den Fall, dass ich den Maklervertrag ordentlich kündige, kann ich doch nicht noch 3 Jahre an den Vertrag gebunden sein.
Dass ich innerhalb von 3 Jahren nach Kündigung keinen Verkauf an einen durch den Makler vermittelten Kaufinteressenten tätige, leuchtet mir ein. Sonst könnte man ja leicht die Maklerprovision einsparen, in dem man wartet, bis der Vertrag gekündigt ist.

Aber wenn der Vertrag beendet ist und sich ein neuer Kaufinteressent findet, sollte das doch nichts mehr mit dem Vertrag zu tun haben. Ausser es gibt eine gesetzliche Wartefrist. Im Vertrag selbst steht davon nichts.

Dann könnte ich ja nach erneuter Kündigung und Aufforderung, alle Tätigkeiten einzustellen, an den Mieter verkaufen. Er hat ja erst nach Vertragsende sein Kaufinteresse bekundet und wurde nicht durch den Makler auf die Verkaufsabsicht hingewiesen.

Gruss Hill

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17630 Beiträge, 5984x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Das Vertragsverhältnis ist beendet, entsprechend auch die Pflichten aus dem Vertrag.
Wie bereits schon angesprochen wurde, sehe ich hier eine konkludente Weiterführung des Vertrags. Die Mieter sind Neuinteressenten und daher steht dem Makler, meiner Meinung nach, eine Provision zu....... obwohl er rein gar nichts gemacht hat.

Zitat (von Hill):
Also könnte man argumentieren, der Mieter wusste durch mich, dass die Wohnung zum Verkauf steht.
Das ist korrekt, allerdings hatte der Mieter ja damals noch gar keine Kaufabsicht. Zumindest schreibst du nichts davon. Bisher lese ich das so, dass das Interesse an der Wohnung erst nach der Beauftragung des Maklers entstanden ist.

Zitat (von Hill):
Für den Fall, dass ich den Maklervertrag ordentlich kündige, kann ich doch nicht noch 3 Jahre an den Vertrag gebunden sein.
Doch und zwar in Bezug auf diejenigen Interessenten die der Makler beschafft hat. Stell dir vor, es gäbe Interessenten welche die Wohnung unbedingt wollen. Nun kündigst du den Maklervertrag um die Gebühren zu umgehen. Das funktioniert nicht. Der Makler hat trotzdem Anspruch auf seine Provision, 3 Jahre lang.

Zitat (von Hill):
Aber wenn der Vertrag beendet ist und sich ein neuer Kaufinteressent findet, sollte das doch nichts mehr mit dem Vertrag zu tun haben.
Korrekt

Zitat (von Hill):
Er hat ja erst nach Vertragsende sein Kaufinteresse bekundet
Nein, es besteht bereits Kaufinteresse und du bist verpflichtet dies dem Makler mitzuteilen.

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#12
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2119 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Hill):
Der Markler hat trotz gekündigtem Vertrag die Wohnung weiter auf seinem Portal angeboten und auch weiter Interessenten durch die Wohnung geführt. Wir haben das akzeptiert und nicht widersprochen, es hätte ja sein können, die Wohnung doch für einen guten Preis zu verkaufen.

Du hast gepokert und "verloren".

Ich sehe es wie @Laie
Zitat (von -Laie-):
Wie bereits schon angesprochen wurde, sehe ich hier eine konkludente Weiterführung des Vertrags.

Deine "Lösung" ist so ziemlich die schlechteste. Die macht den Makler erst hellhörig.

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#13
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(343 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Hill):
1. Hat der Markler evtl. Anspruch auf eine Provision?


Nein.

Zitat (von Hill):
Wir haben im Januar 2023 einen Markler beauftragt,


Mit welcher Laufzeit und mit welcher Provionsvereinbarung?

Zitat (von Hill):
Laut Recherche könnte der Marklervertrag stillschweigend verlängert worden sein,............


Das könnte so sein wenn der Vertrag ausgelaufen wäre (laut BGH aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen) aber nicht bei einem gekündigten Vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hill
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Mit welcher Laufzeit und mit welcher Provionsvereinbarung?


Laufzeit 5 Monate, danach monatlich kündbar.
Der Vertrag lief von Februar bis Juni 2023. Im August 2023 habe ich dann gekündigt.

Die Provision beträgt jeweils 3% für Käufer und Verkäufer (+MwSt).


Zitat (von 9elfer):
Das könnte so sein wenn der Vertrag ausgelaufen wäre (laut BGH aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen) aber nicht bei einem gekündigten Vertrag.


Ahh, interessant.
Das könnte man noch als Argument mit einbringen.
Hast du da ein Urteil oder ähnliches, auf das man sich da berufen kann?

Gruss Hill

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17630 Beiträge, 5984x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Das könnte so sein wenn der Vertrag ausgelaufen wäre (laut BGH aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen) aber nicht bei einem gekündigten Vertrag.
Auch nach einer Kündigung kann konkludent ein neuer Vertrag vereinbart werden. Schlüssiges Handeln reicht dazu schon aus. Das ist hier sicherlich der Fall.


Zitat (von Hill):
Ahh, interessant.
Das könnte man noch als Argument mit einbringen.
Aber nur für eine Vertragsverlängerung, nicht für für das konkludente abschließen eines neuen Vertrags.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(343 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Hill):
Der Vertrag lief von Februar bis Juni 2023. Im August 2023 habe ich dann gekündigt.


Dann gibt es keinen Vertrag mehr - Punkt!

Zitat (von Hill):
Die Provision beträgt jeweils 3% für Käufer und Verkäufer (+MwSt).


Diesen vertraglichen Anspruch gibt es nicht mehr da der Vertrag gekündigt wurde.

Zitat (von Hill):
Ahh, interessant.
Das könnte man noch als Argument mit einbringen.


Für was und wo einbringen?

Zitat (von -Laie-):
Auch nach einer Kündigung kann konkludent ein neuer Vertrag vereinbart werden.


Nein, das kann man nicht.

Zitat (von -Laie-):
Schlüssiges Handeln reicht dazu schon aus.


Nein, das reicht nunmal nicht aus.

Zitat (von -Laie-):
Das ist hier sicherlich der Fall.


Nein, ganz bestimmt nicht.

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