Mehrfamilienhaus Lärm

27. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Silversurfer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Mehrfamilienhaus Lärm

Ich bin in ein Mehrfamilienhaus eingezogen. Habe mir dort eine Eigentumswohnung gekauft, die zuvor länger leer gestanden hat. 3. Stock. Im 2. Stock darunter wohnt ebenfalls ein Eigentümer in Selbstnutzung. Das ist ein misanthropischer Frührentner mit russischer Ehefrau.

Die beiden haben sich offenbar an den Leerstand über ihnen gewöhnt und sehen das als ihren sozialen Besitzstand an. Das Haus ist hellhörig. Sie beschweren sich ständig über Lärm, der von mir ausgehe: Benutzung der Dusche, Waschmaschine, Besuchswochenenden der Kinder. Das alles spielt sich aber von meiner Seite zu den üblichen Zeiten ab. Der Lärm ist meiner Einschätzung nach keineswegs übermäßig oder außergewöhnlich. Ich nehme selbst einiges an Wohngeräuschen aus den umliegenden Wohnungen war.

Frührenter & Ehefrau sind nun dazu übergegangen, Lärmterror zu machen. Sie schlagen mit Türen und Fenstern, daß das ganze Haus zittert.

Die Frage ist nun, was die richtige Gegenstrategie ist?
- Lärmprotokoll führen mache ich schon
- Warten bis Dritte genervt sind?
- Ich habe eine Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentümer. Die übernimmt aber keine Verfahren gegen Leute, die im selben Haus wohnen. Andere Rechtsschutz abschließen? Über sowas überhaupt irgendeine Rechtsschutzversicherung?
- Verwalter einschalten?
- Was noch?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Censura
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Morgen!
Was den Rechtsschutz angeht einfach mal bei den Versicherungen nachfragen, was man abschliessen kann und muss damit ein solcher Rechtsstreit übernommen wird.
Ansonsten auf jeden Fall beim Verwalter den Sachverhalt genau wie hier melden und Lärmprotokolle mitschicken. Wenn es sein muss wöchentlich.
Problem wird sein, nachzuweisen, dass der Lärm absichtlich gemacht wird. Selbst wenn in der Hausordnung also steht, dass absichtlicher Lärm gegen diese Ordnung verstösst, bleibt es ein Beweisproblem. Lade doch einfach mal den Verwalter nach Schilderung der Sachlage zu einem Kaffeekränzchen bei dir ein, damit er sich selber "ein Ohr" machen kann... Zeugen sind immer gut ;-)

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"Unverbindliche Grüße"

-- Editiert Censura am 29.09.2011 07:22

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