Mehrhausanlage: Kein Verwalter für Gesamteigentum

25. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
cabraibex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrhausanlage: Kein Verwalter für Gesamteigentum

Liebes Forum!
Ich lebe seit fast 20 Jahren in einem Reihenhaus, dass zu einem größeren nach WEG aufgeteilten Grundstück gehört. Auf dem Grundstück stehen 3 Mehrfamilienhäuser. In der Teilungserklärung steht, dass die Eigentümer der Reihenhäuser " - soweit gesetzlich zulässig - von den auf das gemeinschaftliche Eigentum entfallen Kosten freigestellt" werden.
So, nun ist im letzten halben Jahr schon zwei mal das Abflussrohr über das eine Zeile der Reihenhäuser und ein Mehrfamilenhaus angeschlossen ist verstopft. Ich habe beide male die Abfussreinigung gerufen und bezahlt.
In der Teilungserklärung ist eine Verwaltung benannt, die laut Teilungserklärung erster Verwalter für die 3 Mehrfamilienhäuser und das Gesamtgrundstück ist. An diese Verwaltung habe ich mich wegen der Kosten gewendet. Diese Verwaltung lehnt die Zahlung ab und sagt, sie sei nur für zwei der Mehrfamilienhäuser bestellt worden und somit nicht zuständig. Die Nichtbestellung für das Gesamtgrundstück hat auch der Bauträger bestätigt.

Meine Fragen:
1. Kann sich der Verwalter so rausreden. Ihm ist die Teilungserklärung ja bekannt?
2. Liegt ein Rechtsmangel vor, den der Bauträger zu verantworten hat und falls ja, ist der verjährt?
3. Wie könnte ich vorgehen, um außergerichtlich eine Verwaltung des Gesamtgrundstücks zu erreichen?
4. Wenn ich mich von einem Anwalt beraten lasse und eine Verwaltung des Gesamtgrundstücks gerichtlich erwirke, wer trägt dann Prozess und Anwaltskosten?

Vielen Dank

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von cabraibex):
Liebes Forum!
Ich lebe seit fast 20 Jahren in einem Reihenhaus, dass zu einem größeren nach WEG aufgeteilten Grundstück gehört. Auf dem Grundstück stehen 3 Mehrfamilienhäuser. In der Teilungserklärung steht, dass die Eigentümer der Reihenhäuser " - soweit gesetzlich zulässig - von den auf das gemeinschaftliche Eigentum entfallen Kosten freigestellt" werden.
Ohne die textgenaue Kenntnis dessen, was da in der TE konstruiert ist, dürfte es schwer fallen, den juristischen Status zu beurteilen.


Zitat (von cabraibex):
So, nun ist im letzten halben Jahr schon zwei mal das Abflussrohr über das eine Zeile der Reihenhäuser und ein Mehrfamilenhaus angeschlossen ist verstopft. Ich habe beide male die Abfussreinigung gerufen und bezahlt.
Und warum hast Du das gemacht? Was wäre passiert, wenn Du nicht gehandelt hättest?


Zitat (von cabraibex):
In der Teilungserklärung ist eine Verwaltung benannt, die laut Teilungserklärung erster Verwalter für die 3 Mehrfamilienhäuser und das Gesamtgrundstück ist.
Was nicht selten der Bauträger selbst ist, als Erstbestellung - oder eine dem Bauträger nahe stehende Verwaltung.


Zitat (von cabraibex):
An diese Verwaltung habe ich mich wegen der Kosten gewendet.
Ist das noch die Verwaltung, die vor 20 Jahren bestellt wurde, gab es da (k)einen Wechsel?


Zitat (von cabraibex):
Diese Verwaltung lehnt die Zahlung ab und sagt, sie sei nur für zwei der Mehrfamilienhäuser bestellt worden und somit nicht zuständig.
Dann hat sich wohl etwas geändert - und sei es nur der Umfang der Bestellung. Kannst Du in Erfahrung bringen, wie viele WEGs es auf diesem Grundstück gibt? Vielleicht ist ja jedes der Reihenhäuser eine eigenständige WEG? Wer verwaltet das MFH, für das diese Verwaltung nicht bestellt ist?


Zitat (von cabraibex):
Die Nichtbestellung für das Gesamtgrundstück hat auch der Bauträger bestätigt.
Konnte/wollte der Bauträger keine Aussagen dazu machen, wie das nach seiner Meinung einmal angelegt und gedacht war?


Zitat (von cabraibex):
1. Kann sich der Verwalter so rausreden. Ihm ist die Teilungserklärung ja bekannt?
Das hofft man zumindest. Leider nicht immer begründet. Frag' den Verwalter doch mal, wie das nach seiner Meinung mit eventuell anfallenden anderen den Kosten für das (nach WEG geteilte?) gemeinschaftliche Grundstück aussähe.


Zitat (von cabraibex):
2. Liegt ein Rechtsmangel vor, den der Bauträger zu verantworten hat und falls ja, ist der verjährt?
Kann ich nichts dazu sagen - und noch nicht einmal fragen.


Zitat (von cabraibex):
3. Wie könnte ich vorgehen, um außergerichtlich eine Verwaltung des Gesamtgrundstücks zu erreichen?
IMO zuerst die obigen Fragen klären, die Fragen, die vielleicht auf den Beitrag noch kommen klären, abwarten auf weitere Beiträge, die Dir (wirklich?) weiter helfen...
By the way, was die Kosten den Kanalreinigung an geht, könnten auf dem jeweiligen Grundstück der daran angeschlossenen WEG(s) Belastungen im Grundbuch eingetragen sein.


Zitat (von cabraibex):
4. Wenn ich mich von einem Anwalt beraten lasse und eine Verwaltung des Gesamtgrundstücks gerichtlich erwirke, wer trägt dann Prozess und Anwaltskosten?
Wenn Dir das am Ende tatsächlich gelingen sollte - die unterlegene Partei. Aber, je nach dem wie das ausgehen würde, Du zu dem Anteil, wie ein Gericht die Kostenentscheidung trifft. Wenn es überhaupt zur Klage kommt...


Abschließend würde mich interessieren, wie ihr alle (also die MFH-Bewohner und die Reihenhäusler) bisher die (eure Grundstücks?) WEG gesehen oder wahrgenommen habt. Wurdet ihr auf die Versammlungen der (welcher) WEG(s) eingeladen?


VG [oder hier besser VF, für viele Fragen)
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Der im UP beschriebene Sachverhalt ist nicht möglich. Für ein Grundstück kann es nur genau eine Wohnungseigentümergemeinschaft geben.
Das Problem wird ohne anwaltliche Beteiligung kaum zu lösen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Kannst Du in Erfahrung bringen, wie viele WEGs es auf diesem Grundstück gibt?

Echt? Meinst Du wirklich auf EINEM Grundstück könnte es mehrerer EIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN geben die EIGENTUMSANTEILE am selben GEMEINSCHAFTSEIGENTUM haben?


Zitat (von Roland-S):
Vielleicht ist ja jedes der Reihenhäuser eine eigenständige WEG?

Sorry, aber es wird immer ..........
D.h. Familie Weber im Haus 5 bildet mit sich selbst eine EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT, Familie Bäcker im Haus 6 bildet ebenfalls eine eigene EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT, Fam. ............
Und jede Familie macht mit sich selbst ein mal im Jahr eine Eigentümerversammmlung, beschließt die Hausgeldabrechnung, den Wirtschaftsplan, Instandsetzungen usw.?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Du lässt nach, Tobias. Von meinen 10 1/2 Absätzen hast Du nur 2 kritisiert. Den hier:

Zitat (von Roland-S):
Vielleicht ist ja jedes der Reihenhäuser eine eigenständige WEG?
...sogar berechtigt. Ich hatte statt Mehrfamilienhäuser versehentlich Reihenhäuser geschrieben. Schön dass Du so aufmerksam bist.


Zitat (von Roland-S):
Kannst Du in Erfahrung bringen, wie viele WEGs es auf diesem Grundstück gibt?

Zitat (von Tobias F):
Echt?
Ja.


Zitat (von Tobias F):
Meinst Du wirklich auf EINEM Grundstück könnte es mehrerer EIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN geben
Ja.


Zitat (von Tobias F):
... die EIGENTUMSANTEILE am selben GEMEINSCHAFTSEIGENTUM haben?
Das wiederum eher nicht - aber, wer außer Dir natürlich, kann wissen was in der oder den TE zusammengeschribselt wurde?



VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Du lässt nach, Tobias. Von meinen 10 1/2 Absätzen hast Du nur 2 kritisiert.

Mal ganz ehrlich, soll ich wirklich auf alles in deinen "Beiträgen" eingehen was nicht so ganz .....?
Ich wusste nicht das man dazu verpflichtet ist.


Zitat (von Roland-S):
Das wiederum eher nicht - aber, wer außer Dir natürlich, kann wissen was in der oder den TE zusammengeschribselt wurde?

Da das Grundstück ZWINGEND Gemeinschaftseigentum darstellt kann es nicht sein das dieses zu mehreren Gemeinschaften gehört.
Du kannst natürlich vermuten das es irgendwie möglich sein sollte das die Teilungserklärung seinerzeit von jemandem verfasst wurde der keine Ahnung hat, das dies auch keiner Bank o.a. aufgefallen ist.
Solange es hierzu aber keine Anhaltspunkte gibt sollte man eher davon ausgehen das diesbezüglich alles richtig ist.
Ansonsten kann man natürlich alles mögliche "vermuten" und damit Beiträge füllen die nichts mit der Frage zu tun haben und dem TS garantiert nicht helfen.




0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Mal ganz ehrlich, soll ich wirklich auf alles in deinen "Beiträgen" eingehen was nicht so ganz .....?
Was? Du "punktest" in Rätseln.


Zitat (von Tobias F):
Da das Grundstück ZWINGEND Gemeinschaftseigentum darstellt kann es nicht sein das dieses zu mehreren Gemeinschaften gehört.
So lange man nicht weiß um was es sich bei dem Grundstück überhaupt handelt, sind zu viele Möglichkeiten denkbar.


Zitat (von Tobias F):
Du kannst natürlich vermuten das es irgendwie möglich sein sollte das die Teilungserklärung seinerzeit von jemandem verfasst wurde der keine Ahnung hat, das dies auch keiner Bank o.a. aufgefallen ist.
Nun, nicht möglich sein sollte, aber ausschließen kann man es per se auch nicht.


Zitat (von Tobias F):
Solange es hierzu aber keine Anhaltspunkte gibt sollte man eher davon ausgehen das diesbezüglich alles richtig ist.
Aber, wenn alles richtig wäre, warum liest sich das so seltsam?


Zitat (von Tobias F):
Ansonsten kann man natürlich alles mögliche "vermuten" und damit Beiträge füllen die nichts mit der Frage zu tun haben und dem TS garantiert nicht helfen.
Nun, das darfst Du so sehen. Aus meiner Sicht siehst Du das falsch. Die (meine) Absicht dahinter ist nun wirklich nicht Beiträge zu füllen. Wozu auch?(Meine) Fragen stellen keine Vermutungen dar. Sie sollen Sachverhalte transparenter machen - oder/und dem TE Anregung für Nachfragen sein. Im Idealfall dient das dazu dem TE doch Antworten zu erarbeiten. Antworten, aus denen ich gerne lerne. Sollte das hier unerwünscht sein - oder gar verboten - bitte ich um einen Hinweis eines Mods. - und schon hat das von meiner Seite ein Ende.


VG
Roland

[OT - sorry dafür]
Beiträge füllen sich IMO unnötig, wenn hilfsbereite Teilnehmer sich wegen unterschiedlicher Ansichten in's Gehege kommen und anfangen Wortglauberei und/oder sonstige Gefechte austragen zu müssen. Etwas mehr Verständnis für eine vielleicht ungeschickte (oder nach WEG "blöde" ) Ausdrucksweise, kann da auch hilfreich sein. IMO natürlich. Und, wer gerne mal einen "ausschenkt", sollte auch bei Kritik nicht gleich ausflippen. Alles IMO natürlich, ohne jeden Anspruch auf Umsetzung. [/OT}

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von Tobias F):
Mal ganz ehrlich, soll ich wirklich auf alles in deinen "Beiträgen" eingehen was nicht so ganz .....?
Was? Du "punktest" in Rätseln.

Na dann hast Du ja am WE etwas zu tun.


Zitat (von Roland-S):
Zitat (von Tobias F):
Da das Grundstück ZWINGEND Gemeinschaftseigentum darstellt kann es nicht sein das dieses zu mehreren Gemeinschaften gehört.
So lange man nicht weiß um was es sich bei dem Grundstück überhaupt handelt, sind zu viele Möglichkeiten denkbar.

Natürlich, vielleicht schreibt ja auch ein Alien der nur wissen will wie die Menschen "ticken", wäre ja auch denkbar.
Man könnte sich auch an Satz 1 der Frage halten und denken das dies so ist.


Zitat (von Roland-S):
Zitat (von Tobias F):
Du kannst natürlich vermuten das es irgendwie möglich sein sollte das die Teilungserklärung seinerzeit von jemandem verfasst wurde der keine Ahnung hat, das dies auch keiner Bank o.a. aufgefallen ist.
Nun, nicht möglich sein sollte, aber ausschließen kann man es per se auch nicht.

Richtig, deshalb sollte man auch in Betracht ziehen das es überhaupt nicht ansatzweise so ist wie es der Fragesteller schildert und über jede nur mögliche Möglichkeit ..................


Zitat (von Roland-S):
Zitat (von Tobias F):
Solange es hierzu aber keine Anhaltspunkte gibt sollte man eher davon ausgehen das diesbezüglich alles richtig ist.
Aber, wenn alles richtig wäre, warum liest sich das so seltsam?

Weil vielleicht der TS es nicht so darstellen kann das DU es verstehst? Oder weil Du vielleicht ...... . Oder weil ......


Zitat (von Roland-S):
Beiträge füllen sich IMO unnötig, wenn hilfsbereite Teilnehmer sich wegen unterschiedlicher Ansichten in's Gehege kommen und anfangen Wortglauberei und/oder sonstige Gefechte austragen zu müssen. Etwas mehr Verständnis für eine vielleicht ungeschickte (oder nach WEG "blöde" ) Ausdrucksweise, kann da auch hilfreich sein.

Echt? Seit wann siehst Du das so? Hattest nicht gerade Du erst ...................


Zitat (von Roland-S):
Und, wer gerne mal einen "ausschenkt", sollte auch bei Kritik nicht gleich ausflippen.

Na dann hast Du ja eine Aufgabe zu bewältigen - nicht auszuflippen. :rock:


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cabraibex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antworten, dazu ein paar Anmerkungen:
1. Das Gesamtgrundstück ist nach dem WEG aufgeteilt. es existieren 10 Untergemeinschaften. Untergemeinschaft Nr. 10 ist die Untergemeinschaft Gesamteigentum. Das ist alles was nicht zu den anderen Untergemeinschaften gehört-
2. Ich habe die Abflussreinigung gerufen, da Freitag abend war, kein Verwalter erreichbar und bei uns die Toiletten nicht mehr abgelaufen sind.
3. Ich glaube auch, dass die vorhandene Situation rechtlich nicht zulässig ist. Trotzdem ist es aber so.
4. Der Bauträger hat wohl die entsprechende Stelle im Abwasserrohr regelmäßig spülen lassen, deshalb kam es bisher nicht zu der Situation. Jetzt scheinen alle Wohnungen verkauft und die 5 Jahre Gewährleistung bei allen abgelaufen zu sein....
5. So wie ich das verstehe, müsste ich ja praktisch gegen alle Eigentümer klagen, einschließlich mich selbst.

Ich befürchte so langsam auch, dass da ohne Anwalt nichts geht. Eine Vollversammlung wäre eine Möglichkeit, aber bei 54 Wohneinheiten könnte das nicht so einfach sein...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von cabraibex):
1. Das Gesamtgrundstück ist nach dem WEG aufgeteilt. es existieren 10 Untergemeinschaften. Untergemeinschaft Nr. 10 ist die Untergemeinschaft Gesamteigentum. Das ist alles was nicht zu den anderen Untergemeinschaften gehört-
Aha... um das auseinander zu dröseln braucht es Fach- und Detailkenntnisse.


Zitat (von cabraibex):
2. Ich habe die Abflussreinigung gerufen, da Freitag abend war, kein Verwalter erreichbar und bei uns die Toiletten nicht mehr abgelaufen sind.
Nachvollziehbar und gerechtfertigt.


Zitat (von cabraibex):
3. Ich glaube auch, dass die vorhandene Situation rechtlich nicht zulässig ist. Trotzdem ist es aber so.
Lass es mich so ausdrücken. Es wird so gesehen und gehandhabt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist das nicht so wie es sein darf.


Zitat (von cabraibex):
4. Der Bauträger hat wohl die entsprechende Stelle im Abwasserrohr regelmäßig spülen lassen, deshalb kam es bisher nicht zu der Situation.
Kann gut möglich sein, dass der Bauträger von der Problematik dieser Rohre wusste.


Zitat (von cabraibex):
5. So wie ich das verstehe, müsste ich ja praktisch gegen alle Eigentümer klagen, einschließlich mich selbst.
Warum und mit welchem Ziel Du das tun? Geht es Dir nicht zuerst um die verauslagten Kosten?


Zitat (von cabraibex):
Ich befürchte so langsam auch, dass da ohne Anwalt nichts geht.
Wenn Du Klarheit in die Sache bringen willst, IMO ja. Und zwar einen guten Fachanwalt. Zwecks Beratung und Klärung der Situation müsstest Du aber erst in Vorleistung gehen.


Zitat (von cabraibex):
Eine Vollversammlung wäre eine Möglichkeit, aber bei 54 Wohneinheiten könnte das nicht so einfach sein...
Die erste Hürde würde wohl sein ein Problembewusstsein bei den beteiligten Personen/WEGs zu schaffen. Dazu müsste man erste einmal wissen, wie viele WEGs hier existieren (oder glauben zu existieren). Zwei der drei MFH haben einen Verwalter. Wie ist es um das dritte MFH bestellt?
Gibt oder gab es bezüglich dieser Grundstücksgemeinschaft eine Vereinbarung wie hier eventuelle "oberirdische" Aufwändungen zu tragen sind. Ich denke da an Versicherungen, Verkehrssicherung, Instandhaltung von Wegen- und Fahrspuren. Das könnten Hinweise sein, wie man sich das vorstellen soll - unabhängig von der Haltbarkeit rechtlicher Konstrukte.

Du kannst Dir das aber auch sparen und präsentierst die Rechnungen der(n) WEG(s), die auch über diesen Kanalabschnitt entwässern. Abzüglich Deines Eigenanteils sollen die das bezahlen.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cabraibex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Die erste Hürde würde wohl sein ein Problembewusstsein bei den beteiligten Personen/WEGs zu schaffen. Dazu müsste man erste einmal wissen, wie viele WEGs hier existieren (oder glauben zu existieren). Zwei der drei MFH haben einen Verwalter. Wie ist es um das dritte MFH bestellt?
Gibt oder gab es bezüglich dieser Grundstücksgemeinschaft eine Vereinbarung wie hier eventuelle "oberirdische" Aufwändungen zu tragen sind. Ich denke da an Versicherungen, Verkehrssicherung, Instandhaltung von Wegen- und Fahrspuren. Das könnten Hinweise sein, wie man sich das vorstellen soll - unabhängig von der Haltbarkeit rechtlicher Konstrukte.

Du kannst Dir das aber auch sparen und präsentierst die Rechnungen der(n) WEG(s), die auch über diesen Kanalabschnitt entwässern. Abzüglich Deines Eigenanteils sollen die das bezahlen.


Ich habe gehört, dass das dritte MFH von einer Einzelperson bzw. Firma gekauft wurde. In der Teilungserklärung ist geregelt, dass der Verwalter der drei MFHs Haftplicht und Kosten für Wegereinigung dein Eigentümern der Reihenhäuser in Rechnung stellt. Hat er nicht gemacht. Ab und zu fahren Reinigungsfahrzeuge rum, ich weiß nicht von wem die beauftragt werden. Im übrigen antworten Verwaltung und auch Bauträger nicht mehr auf meine Mails. Der Verwaltung habe ich in einer Mail eine Frist bis Ende Mai gesetzt, das war vor 2 Monaten und inzwischen hat eine Eingentümerversammlung der zwei MFH stattgefunden. Ich weiß nicht genau, was da rausgekommen ist, Grundtenor: Sie vesrstehen das Problem nicht. Der Verwalter hat wohl auch erzählt, ich würde das MFH für die Verstopfung verantwortlich machen.

Mit Klingelbeutel rumlaufen ist eine Option, um die Kosten reinzubekommen, aber:
Die Abflussreinigungsfirma hat schon gesagt, dass das notdürftig ist, das im Kanal Sand und Fett. Sand kann m.E. nach heißen, dass der Kanal kaputt ist. Das Grundproblem ist, dass der Abfluss unnötigerweise zwei Kurven macht bevor er in den öffentlichen Kanal geht. Das dürfte der Grund sein warum der Bauträger gespült hat.
Da der Verwalter sich nicht für das Gesamtgrundstück zu interessieren scheint, ist auch niemand für den Zustand der Wege verantwortlich und es existiert keine Haftpflicht für das Gesamtgrundstück. Es giibt also den ein oder anderen Grund, dafür zu sorgen, dass jemand das Gesamtgrundstück verwaltet.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von cabraibex):
Sie vesrstehen das Problem nicht. Der Verwalter hat wohl auch erzählt, ich würde das MFH für die Verstopfung verantwortlich machen.
Tja, Kommunikation ist nicht immer einfach...


Zitat (von cabraibex):
Mit Klingelbeutel rumlaufen ist eine Option, um die Kosten reinzubekommen,
Gefiele mir auch nicht.


Zitat (von cabraibex):
Die Abflussreinigungsfirma hat schon gesagt, dass das notdürftig ist, das im Kanal Sand und Fett. Sand kann m.E. nach heißen, dass der Kanal kaputt ist. Das Grundproblem ist, dass der Abfluss unnötigerweise zwei Kurven macht bevor er in den öffentlichen Kanal geht. Das dürfte der Grund sein warum der Bauträger gespült hat.
Das ist, wie schon erwähnt gut möglich. Auf jeden Fall sollte man das von Zeit zu Zeit - rechtzeitig- machen um die Kosten für Notfalleinsätze zu vermeiden.


Zitat (von cabraibex):
[...], ist auch niemand für den Zustand der Wege verantwortlich und es existiert keine Haftpflicht für das Gesamtgrundstück.
Kann, neben Kosten für die Erneuerungen der Wege zum Problem werden, wenn nicht sogar bezüglich der Haftung zur Zeitbombe. Im Fall der Haftung, was ich niemandem wünsche, würde sich vielleicht ein Gericht damit beschäftigen müssen. Insofern eignet sich dieses Thema u.U. um dem Verwalter und den übrigen Beteiligten das Ohr zu öffnen.


Zitat (von cabraibex):
Es giibt also den ein oder anderen Grund, dafür zu sorgen, dass jemand das Gesamtgrundstück verwaltet.
ACK

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat (von cabraibex):
1. Das Gesamtgrundstück ist nach dem WEG aufgeteilt. es existieren 10 Untergemeinschaften. Untergemeinschaft Nr. 10 ist die Untergemeinschaft Gesamteigentum. Das ist alles was nicht zu den anderen Untergemeinschaften gehört-
Egal wieviele Untergemeinschaften - eine Untergemeinschaft ist keine rechtlich selbständige WEG. Das heißt nicht umsonst: Unter....

Es wurde bereits erwähnt: auf einem Grundstück kann es nur genau eine WEG geben.

Entweder sind - wie auch immer - die Grundstücke nochmals real aufgeteilt worden oder es besteht nur einen WEG und das geschilderte Konstrukt aus verschiedenen Verwaltern ist rechtlich nicht haltbar.

Über das Grundbuchamt bekommt man heraus, wie die tatsächliche rechtliche Situation in Bezug auf das Grundstück ist. Eine Klärung mit dem Rest der WEG kann man herbeiführen. Eine Prüfung der Teilungserklärung halte ich für ratsam. Wenn da soweit rechtlich möglich die RH von Kosten freigestellt werden, so können sich da noch ein paar mehr Vereinbarungen finden, die darauf hinauslaufen, die RH trotz rechtlicher Zugehörigkeit zur WEG weitestgehend als selbständig zu betrachten.

Ich weiß wovon ich rede, kenne selbst mehrere WEGs mit ähnlicher Konstellation (mehrere MFH, etliche RH, gemeinsame TG, Grundstücksgemeinschaft, 1-3 (von mehreren) MFH gehören einem ET - aber allen ist gleich, dass sie nur einen WEG-Verwalter haben.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.481 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen